854 - 1295 : Die Urkunden.- (¬Die¬ Urkunden der Brixner Hochstifts-Archive ; 1)
(Konradurkunde von 1205) in Verwendung ; seitdem beschränkt sie sich nur mehr auf einzelne Worte oder hört ganz auf (IJrk. n° 63, 80ff.); eine Ausnahme bildet die in prunkvollerer Form gehaltene Urkunde n° 70 mit ver zierten Majuskeibuchstaben in der ersten und in der letzten Zeile. Im allgemeinen ist die graphische Anordnung dieses jüngeren Typus der Bischofsurkunde so, daß Protokoll und Kontext ineinander übergehen und auch das Eschatokoll in der Regel sich unmittelbar an den Kentext anschließt
gemeinsam mit Anderen ausgestellt wurden, so in den Urk. n° 66,74,104,108,130,138,144,145,149,149,150,151,157 und 165. In subjektiver Fassung gehaltene lYos-Urkunden treten zuerst unter Bischof Bruno, zunächst ver einzelt in den Jahren 1258, 1264 und 1267 (Urk. n° 137, 143, 153) auf und herrschen seit 1271 bei weitem vor (Urk. n° 168, 169, 212, 215, 218, 220, 224, 226—228, 231, 236,240,241,243,245,246). Die Publikatio findet sich mit ganz wenigen Ausnahmen in allen Urkunden. Die Grußformel
in je 8 Fällen in Anwendung gebracht, während sie sich in den 40 Urkunden Brunos nur 7 mal und nie in den Nos-Urkunden findet. Die in den ältesten Bischofsurkunden (n° 35, 38, 39, 43 und Hart ma nnurkunde ) auftretenden umfänglichen Schlußformeln, Decre- tum und Sanktionen bzw. Poenformeln verschwinden in der jüngeren, einfacheren Form ganz; nur in den Urkunden n° 145, 147 und 228 treten ganz vereinzelt ähnliche, doch sehr gekürzte Formeln auf. Die Korroboratio dagegen findet sich fast in sämtlichen Stücken