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Books
Category:
History
Year:
1929
854 - 1295 : Die Urkunden.- (¬Die¬ Urkunden der Brixner Hochstifts-Archive ; 1)
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Page 32 of 443
Author: Santifaller, Leo/ hrsg. von Leo Santifaller
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXXVI, 366 S., XXXIX Bl. ; Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: [Schlern-Schriften ; 15]
Subject heading: g.Brixen <Hochstift>;z.Geschichte 845-1336;f.Quelle
Location mark: II Z 92/15
Intern ID: 100586
(Konradurkunde von 1205) in Verwendung ; seitdem beschränkt sie sich nur mehr auf einzelne Worte oder hört ganz auf (IJrk. n° 63, 80ff.); eine Ausnahme bildet die in prunkvollerer Form gehaltene Urkunde n° 70 mit ver zierten Majuskeibuchstaben in der ersten und in der letzten Zeile. Im allgemeinen ist die graphische Anordnung dieses jüngeren Typus der Bischofsurkunde so, daß Protokoll und Kontext ineinander übergehen und auch das Eschatokoll in der Regel sich unmittelbar an den Kentext anschließt

gemeinsam mit Anderen ausgestellt wurden, so in den Urk. n° 66,74,104,108,130,138,144,145,149,149,150,151,157 und 165. In subjektiver Fassung gehaltene lYos-Urkunden treten zuerst unter Bischof Bruno, zunächst ver einzelt in den Jahren 1258, 1264 und 1267 (Urk. n° 137, 143, 153) auf und herrschen seit 1271 bei weitem vor (Urk. n° 168, 169, 212, 215, 218, 220, 224, 226—228, 231, 236,240,241,243,245,246). Die Publikatio findet sich mit ganz wenigen Ausnahmen in allen Urkunden. Die Grußformel

in je 8 Fällen in Anwendung gebracht, während sie sich in den 40 Urkunden Brunos nur 7 mal und nie in den Nos-Urkunden findet. Die in den ältesten Bischofsurkunden (n° 35, 38, 39, 43 und Hart ma nnurkunde ) auftretenden umfänglichen Schlußformeln, Decre- tum und Sanktionen bzw. Poenformeln verschwinden in der jüngeren, einfacheren Form ganz; nur in den Urkunden n° 145, 147 und 228 treten ganz vereinzelt ähnliche, doch sehr gekürzte Formeln auf. Die Korroboratio dagegen findet sich fast in sämtlichen Stücken

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Books
Category:
History
Year:
1861
¬Die¬ freisingischen Sal-, Copial- und Urbarbücher in ihren Beziehungen zu Österreich
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Page 58 of 158
Author: Zahn, Joseph ¬von¬ / Joseph Zahn
Place: Wien
Publisher: Gerold in Komm.
Physical description: 154 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen ; Bd. 27
Subject heading: g.Freising <Hochstift> ; s.Urbar<br />g.Freising <Hochstift> ; g.Österreich<br />g.Freising <Hochstift> ; s.Quelle
Location mark: II 103.304
Intern ID: 203702
beschrieben, doch sind viele Blätter ganz oder Ilici!weise leer gelassen, da die Einzeichnungen für den Lauf der Zeit berechnet waren und also Nachträge aus den folgenden Jahren (1313 —1321) aufgenommen werden mussten. Dies charakterisirt die Handschrift als „Notizbuch“, welchen Titel Chmcl ihm ganz richtig beilegte und der hier beibehalten bleibt; denn der Name „liber statutorum“ stammt von ehemals beige bundenen Statuten, die jetzt nicht mehr vorhanden sind. In dem Inhalte

werden müssten etc. Und alles dies gilt wesent lich für Österreich. Wir erfahren da ganz genau und wiederholt von Auflagen, die als in der Gnade des Grundherrn stehend, in keinem Urbare anders als andeutungsweise erscheinen, von Gütern , über die sonst nirgends in Urkunden mehr eine Spur vorkömmt, und vornehmlich tritt die Art der „Pflege“ der Güter, der Verwaltung klar hervor. Aller dings sind auch viele Urkunden darin aufgenommen, die theils mittelbar, theils unmittelbar auf Gegenstände der Behandlung

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