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History
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1888
Im rechten Licht! : eine Antwort auf die Res Tirolenses ; ein Beitrag zur Nationalitätenfrage in Österreich
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Page 12 of 116
Author: Graf von Gaderthurn, Friedrich ¬von¬ [Mutmaßl. Verf./ Komp.] ; Terlago, Robert [Mutmaßl. Verf./ Komp.] / von einem Zentralisten. [Anton Hochegger oder Graf Robert Terlago]
Place: Meran
Publisher: Elmenreich
Physical description: IV, 106 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich-Ungarn ; s.Nationalitätenfrage ; z.Geschichte 1888
Location mark: II A-35.078
Intern ID: 407214
Oesterreich zu suchen, ist von Haus aus unzulässig und ganz und gar unberechtigt, also vor dem Forum der katholischen Moral wie vor dem des Rechtes absolut verwerflich. Eine solche Strömung darf von der österreichischen Regierung nicht als unschuldige Spielerei angesehen nnd darnach behandelt werden, denn sie hat keine Existenzberechtigung. Nichts, nnd scheine es noch so unbedeutend und kleinlich, darf geduldet werden, was, dieser Strömung nach Außen Forin und Gestalt gibt, ihre Richtung und ihr Ziel

des à^rl-icus, alle Ein wohner des Trentino mit ganz wenigen, von ihm angedeuteten Ausnahmen seien Anhänger der Irredenta — allerdings „kühn' ist, denn wir bestreiten die Richtigkeit dieser Behauptung, Uns sind nicht weuige Welschtiroler geistlichen und weltlichen Standes, theilweise in bevorzugten Stellen stehend, bekannt, welche nieder ossene, noch verkappte Anhänger der Irredenta sind, welche den „/Vllo ^6-^' nicht mehr uud nicht weniger als die „Voce perhorresciren. Diese Männer gehen

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History
Year:
1888
Im rechten Licht! : eine Antwort auf die Res Tirolenses ; ein Beitrag zur Nationalitätenfrage in Österreich
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Page 90 of 116
Author: Graf von Gaderthurn, Friedrich ¬von¬ [Mutmaßl. Verf./ Komp.] ; Terlago, Robert [Mutmaßl. Verf./ Komp.] / von einem Zentralisten. [Anton Hochegger oder Graf Robert Terlago]
Place: Meran
Publisher: Elmenreich
Physical description: IV, 106 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich-Ungarn ; s.Nationalitätenfrage ; z.Geschichte 1888
Location mark: II A-35.078
Intern ID: 407214
Nehmen wir nun auch an, es sei damals seitens der nati onalen Vertreter Welschtirols dem tirolischen Standpunkte gerne zugestimmt worden (wir wollen von dem Momente der zwingenden Notwendigkeit eines solchen Zugeständnisses ganz absehen) so ergibt sich aus den Ereignissen, die kurz vorher und nachher die politische Situation kennzeichnen, zur Evidenz, daß die in der Ueber- schwemmungsang elegen h e it Zu Tage getretene Einheit der Italiener und Deutschen in Landesfragen eine nur vorübergehende

Landeshauptmann! Bon den hiesigen Landgemeinden ganz unerwartet zum Mitgliede des Landtages gewählt, fühlte ich mich verpflichtet, meine Eignung zu einem so delicaten Amte einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und zu sehen, ob ich mit Gewißheit einem so großen Vertrauen nachzukommen in der Lage wäre. Ehrlichkeit und Unabhängigkeit, diese einzigen Eigenschaften, die ich anstrebe und welche vielleicht der Beweggrund des Votums des geehrten Wahlcomitès waren, tragen mir direct auf, den Grund anzugeben

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History
Year:
1888
Im rechten Licht! : eine Antwort auf die Res Tirolenses ; ein Beitrag zur Nationalitätenfrage in Österreich
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Page 94 of 116
Author: Graf von Gaderthurn, Friedrich ¬von¬ [Mutmaßl. Verf./ Komp.] ; Terlago, Robert [Mutmaßl. Verf./ Komp.] / von einem Zentralisten. [Anton Hochegger oder Graf Robert Terlago]
Place: Meran
Publisher: Elmenreich
Physical description: IV, 106 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich-Ungarn ; s.Nationalitätenfrage ; z.Geschichte 1888
Location mark: II A-35.078
Intern ID: 407214
geschwunden, denn durch die Militär gesetzgebung wird Tirol fast ganz gleich behandelt wie alle übrigen Kronländer; eine Ausnahme bildet nur das Schießstands- und Schützenwesen und das bene, daß Tirol im Gegensatze zu allen übrigen Kronländern nur für Einen Truppenkörper des Heeres Soldaten zu stellen hat (d. h. für das Kaiserjäger regiment) und dies in einer Contingentsstärke, welche die sonst in Oesterreich übliche nur zur Hälfte erreicht. Dafür bestand in Tirol die Landsturmpflicht früher

als in den andern Kronländern, ohne daß jedoch das Land die Last derselben seit vielen Jahren empfunden hätte; das Recht zum Waffentragen, ohne die sonst in ganz Oesterreich und in Welschtirol bestehenden Beschränkungen, bildet ein entsprechendes Cor olla r zu diesen dem Tiroler Volke in der Militärgesetzgebung eingeräumten, historisch begründeten Begünstigungen, zu welchen das nun emendirte Recht zu zählen wäre, nach welchem die Tiroler Landesschützen ohne Bewilligung des Tiroler Landtages im Kriege nie außer > Landes

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