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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Page 316 of 388
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 389 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1909
Intern ID: 587520
matorräume, ferner die Meß- und Kontraklapp arate (Elektrizitätszähler, Zeitschalter, Maximalschalter rc.) 'sind Eigentum des Werkes und übernimmt der Strom abnehmer hiefür folgende Haftung: Der Abnehmer ist zur Erstattung der Kosten ver pflichtet, welche durch das llnbrauchbarwerden oder durch Schadhaftwerden eines bei ihm untergebrachten Mgentumstückes des städtischen Elektrizitätswerkes ent- 'stehen, wenn der betreffende Schaden durch ein Ver- t ovv...-'fi--—.«—.» f''*« rtv» CYlV

» /->&£nrtAOY» rtKoT ^Ró, sich beim Abnehmer ereignet. lieber Größe und Gattung der in einer Installation 'eventuell einzubauenden Meß- und. Kcmtroll-Apparatü rc. steht dem städtischen Elektrizitätswerke die Ent- r CV-m. kav Moeros fttih fvrpfp on ytjujuptcu, idU/4. guyuuyt^w.w ^- u . und wenn erforderlich, über Verlangen des städtischen -Elektrizitätswerkes aus Kosten des Abnehmers mit ei nem verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher 'nur von den Angestellten des städtischen Elektrizitäts- - Werkes

systeme find im Z 9. jene für die Bezahlung der fall weise verbrauchten Elektrizitätsmenge nach dem Zähl«- - systeme im ß 10 enthalten. - Rabatte aus die in 8 9 angeführten Strom preise werden grundsätzlich nicht gewährt, dagegen ! behält sich der Verwaltungsrat des städtischen Egel- ! trizitäts-Werkes bezw. die Direktion vor, mit Groß- ! abnehmern für Licht und Kraft besondere Vereinba- ) rungen zu treffen. je An chemische Fabriken wird derzeit Kraft nur bis f zum Ausmaße von 50?. 8. abgegeben

über Hausinstallationrn H entspricht, so hat der Abnehmer die beanständetmZ Teile der Anlage auf seine Kosten über AufforderunM des städtischen Elektrizitätswerkes in ordnungsmäßigen^ Zustand setzen zu lassen. . ; i Sollte ein Pauschalabnehmer den vertragsmäßigen Strombezug überschreiten, so hat er unbeschadet der strafgerichtlichen Verantwortlichkeit dem Werke den nnchk^ weisvaren Mehrbezug, zum mindestens aber die bei der Kontrolle erhobene Üeberschreitung tarifmäßig für die Dauer von 6 Monaten nachzuzahlen

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