Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
und alle andern versetzten bischöflichen Be sitz an sich rissen, indem sie dieselbe theils zum Landgerichte Lienz, theils zum Landgerichte Heunfels zogen, und dass sie fortan dieselbe als ihr gutes Recht in Anspruch nahmen (Brixner Archiv Lade 105, ISA). Das war der Anfang end loser Streitigkeiten zwischen den Bischöfen von Brixen als Besitzern' der drei Ge richte und den Inhabern der Herrschaften Lienz und Heunfels, die bald nach der Rücklösung begannen und durch mehr als 200 Jahre dauerten (ibid.). Grof Heinrich
vermehrt, als König Max im Jahre 1501 die eben an ihn gefallene Herrschaft Lienz an die Freiherren von WoVcenstein-Rodeneck versetzte; denn diese erhoben., sei es aus Unkenntniss des Rechtsverhältnisses, s~ei es aus Herrschsucht und Eigennutz, dieselben und noch weiter gehende Ansprüche be züglich Anras* und Bannbergs, und das Stift verlor abermals einen Theil seiner Hoheitsrechte, als es zum Vertrage vom 24. März 1541 kam, denn darin musste es dem Landgerichte Lienz die hohe Gerichtsbarkeit zu beiden
(Sammler 1, 267), die bairische Regierung incorporate dieselbe zuerst (1806) dem Land gerichte Lienz, dann (1808) dem neu gebildeten Landgerichte Sillian (Kgl. bair. Reg.-Bl. 1806, S.455; 1808 S. 75t. Staffier 2, 413). Die französische Regierung ■ verleibte es im Jahre 1810 dem Friedensgerichte Sillian als besonderes Syndicat, doch ohne Bannberg und. Tilliach, ein, dos provisorische Decret vom 26. Mllrz 1814 vereinigte Anras mit dem Landgerichte Lienz, zu dem Bannberg schon 1810 ge kommen