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Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 212 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
zwar, die Brüder Adam und Jö?'g von Freundsberg das Schloss „Strassburg' mit der Stadt und 'dem Landgerichte um 12.400 Gulden dem Kaiser Max I., doch muss dieser Kauf nicht ausgeführt worden sein, da die Freundsberger noch ferner in» Besitze ver blieben. Ah mit dem Tode Georgs von Freundsberg (1570) diese Lehen heimfielen, wurden sie bald darauf Besuch des Markgrafen Carl von Burgau (Statth.-Archiv, Pestarchiv XXVI, 302. 3t5. Egger, Gesch. Tir. 2, 260. Burglechner 5, 2 , 616). -Vom'Markgrafen von Bnrgau kam

die bairìsché Regierung das Sternbach y sche Patrimonialgericht Sterzing zuerst dem neu errichteten Landgerichte Brixen einbezirkte, wurde bei Brixen er wähnt; im Jahre 1810, nach Aufhebung der Patrimonialgerichte, erhob sie dasselbe zu einem eigenen Landgerichte mit Einschluss der beiden Burgfrieden Sprechenstein und Reifenstein (Staffier 2, 17. 73). Die Österreichische Regierung stellte am 1. Mai 1817 das Sternbach'sche Patrimonialgericht wieder her, doch die Familie sagte dasselbe schon am 21. März 1827

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 78 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
, namentlich im Lande-ob der Enns, gab es alte Grafen- oder Herrengeschlechter, welche dieselben unmittelbar oder mittelbar vom Reiche zu Lehen hatten. Seit der Zeit der Habsburger wurde den Landherren immer häufiger die hohe Gerichtsbarkeit verliehen. Dasselbe Becht erwarben zahlreiche Städte, die so aus dem Landgerichte ausgeschieden wurden. Auch viele Kirchen hatten für ihre Besitzungen von den Kaisern die Befreiung von der gräflichen Gewalt erlangt, ent weder unbedingt, indem ihnen auch der Blutbann

, und es konnte einerseits ein Landgericht aus Stücken mehrerer alter Grafschaften bestehen, andererseits eine Grafschaft in mehrere Land gerichte getheilt werden. Letzteres war das Gewöhnliche, und es nahm dies, besonders seit dem 13. Jahrhunderte, ja selbst in der neueren Zeit so sehr zu, dass es in den ersten Decennien unseres Jahrhunderts im Lande unter der Enns 216, in Oberösterreich 106 Landgerichte gab, von denen die kleinsten 33 und 11 Einwohner zählten. 1 ) Die landesherrliche Gewalt fand nur dadurch

Anerkennung, dass die Gerichtsherren den Blut bann vom Landesfürsten (seit der Mitte des 16. Jahrhunderts von der Eegierung) für sich oder eventuell für die von ihnen ernannten Land richter (Pfleger, Amtmann) einholen mussten. 3. Die Vogtei-, Hofmark- und Patrimonialgerichtsbarkeit. Die Aburtheilung leichterer Criminalfälle und die Entscheidung der Oivilprocesse aller Hörigen gehörte zur Competenz der Grundherren. 1 A Luschin, S. 114ff. In Steiermark betrug die Zahl der Landgerichte 136, im kleinen

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1884
Bischof Heinrich II. von Trient (1274 - 1289) : insbesondere sein Streit mit Meinhard II., seit 1254 Grafen von Tirol und seit 1268 Herzog von Kärnten
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Page 7 of 40
Author: Egger, Josef / von Jos. Egger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 39 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Programm des k. k. Staatsgymnasiums zu Innsbruck ; 35. 1884. - Xerokopie
Subject heading: p.Heinrich <Trient, Bischof, II.> ; s.Streit ; p.Meinhard <Tirol, Graf, II.>
Location mark: II 106.803
Intern ID: 83072
in die zwei genann ten Grafschaften weist, eine Reihe Momente, darunter die spätere Gerichtsgrenze, näm lich zwischen den Landgerichten Steinach und Sterling am Brennersee, die Ministe- rialitats-. Lehens- und Eigentumsverhältnisse in beiden Bezirken u. a. Das» es ni$ eine Grafschaft Mareit gegeben, dass vielmehr in der Gegend von Sterling, dem spiij teren Landgerichte, in der zweiten Hälfte des J 2. Jahrhunderts schon die Tiroler Grafen die GraSchaftsrechte geübt, das scheint mir ausser allem Zweifel

ein bedeutenderes'Schloß Mareit, der Sitz öfters vorkommender eppa,nischer .Ministerialen (Tirol. Weisthiiraeif ? -I. 2SC Änm.l. Dann erscheint jenes Mareit schon im Anfange des 13. Jahrhundert^ im Besitz der Tiroler Grafen und die Herren von Mareit als tirolische Ministerielle«! (Ferdinand. Zeitöchr. S, 10. 20. 86; 3, 14, 14) und endlich haben die Grafen von Tiro in dem Landgerichte Sterzing Ende des 12. und Anfangs des 13, Jahrhundert« noe, andere Besitzungen. So ist gerade das angesehenste und mächtigste

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