Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Author:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
XII, 172 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Schlern-Schriften ; 40
Subject heading:
g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark:
II Z 92/40,1
Intern ID:
105174
der Talgemeinschaft, über das sich eben Pfarre, Gericht und Markgenossen schaft erstreckt hat. Nach dem erbenlosen Tode des Grafen Ulrich von Ulten und Eppan im J. 1248 erhielt dessen Grafschaften, Burgen und Dörfer Graf Albert von Tirol, wie die für ihn im J, 1253 und für seinen Nachfolger Graf Meinhard im J. 1259 vom Hoch stifte Trient ausgestellten Belehnungsurkunden angeben, doch ohne Ulten hiebei ausdrücklich zu nennen. In demselben Jahre 1253 erhielt Graf Albrecht von Tirol von König Konrad
IV. auch eine Belehnung mit dem Schlosse Ulten und allen Besitzungen des Grafen Ulrich von Ulten, die innerhalb des Fern und der Scharnitz liegen. Es ist aber sehr fraglich, ob damit das Schloß Ulten im Ultentale gemeint war, eher das Schloß Petersberg im Oberinntal, das auch im Besitze jenes Grafen Ulrich gewesen ist 4 ). Das Hochstift Trient hat laut Urkunden von 1290 und 1347 die Graf- J ) Jäger, Landständ. Verf. 1 S. 103. Über die alte Burg Ulten s. Ladurner im Arch. öst. Gesch. Tir. 3 S. 210, dagegen Tarneller
, die aber nicht im Original, sondern nur in einem späten Auszug überliefert ist, und ihre Auslegung s, Stolz, Lb. v. Nordtirol Arch. öst. Gesch. 107 S. 466. — J. Egger MöIG. 4. Erg.-Bd, S. 426 und Yoltelini Arch. öst. Gesch. 94 S. 19 nehmen die Urkunde wörtlich und folgern daraus weiter, daß das Schloß Ulten und auch das Gericht Ulten Lehen vom deutschen Reiche oder wenig stens vom Königshause der Hohenstaufen gewesen seien. Dem widerspricht aber doch auch der Umstand, daß das Hochstift Trient die Lehenshoheit über daB