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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 133 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Landgericht Sterzing Mittenwald ist aber dann für diese völlig abgekommen und durch den Namen Brenner allem ersetzt worden. Der Bach, der auf der Bergflanke westlich, darober entspringt und heute als der Ursprungsbach des Eisack gilt, hieß damals und später der Brennerbach, bis ins 17. Jh. bezeichnete man als Eisaek erst den 'Wasserlauf nach und unterhalb der Vereinigung des Brennerbaches mit dem Ridnauner und Pfitscher Bach südlich von Sterzing 1 ). Es hat also wohl schon damals das Wipptal

innerhalb der angegebenen Orte ein eigenes Gericht unter der Hoheit der Grafen von Tirol gebildet, wie es ja auch noch später als „judicium de WiptaP' bezeichnet wird 2 ). Dasselbe entsprach wohl einem alten Schrannensprengel der Grafschaft Norital, auch später besaß das Gericht Sterzing trotz seiner Größe nur eine einzige „Landschranne' (s. unten S. 462). Hingegen hatte es um das J. 1300 drei „precones, Lantschergen oder Zutreiber', deren Amtssprengel (officia) wir allerdings nicht näher kennen

3 ). Viel leicht deckten sie sich mit den drei alten Pfarren, die im Gerichte Sterzing bestanden haben, nämlich Sterzing, Stilfes und Mareit, und auch zur Einteilung des Landgerich tes in die Viertel Oberland, Nied exland, Mareit und Pfitsch eine gewisse Beziehung haben. Land bedeutet hier die Haupttalfurche vom Brenner abwärts zum Unter schied von den Seitentälern 4 ). Laut des Weistumes von 1400 beansprucht die Gemeinde (Gesamtheit der In sassen) des Gerichts Sterzing noch das Recht, Einfänge und Rodungen

auf der ..Gemain' zu bewilligen und erläßt allgemeine Verfügungen über den Gebrauch der „Gemain' und der Sondergründe (Tir, Weist. 4, 4S4 f.). Es scheint daher das Gericht Sterzing trotz seiner Größe ehemals in sich einen markgenossenschaft lichen Zusammenhang besessen zu haben. 1525 ist die Rede von der „gemain Nachperschafft des Landtgerichts Sterzing' (Acta Tir. 3,177). Wir haben also hier wieder die Übereinstimmung jener Organisationen, welche auf eine uralte Aus sonderung eines dem späteren Gerichte

Sterzing entsprechenden Sprengeis aus der Grafschaft Norital schließen läßt. : ) Näheres bei Stolz, Deutschtum in Südiirol 4 S. 108 f. und Gewässer S. 96 ff. 2 ) So z. J. 1310 IStA. Kod. 383 fol. 56 u. gleich, unten. ®) IStA. Kod. 282 fol. 65 u. 110; Kod. 286 fol. 73; AöG. 90 S. 314; 1326 befreit der Landes fürst die Schwaighöfe in Ridnaun von „jeder Futrunge und Petsteuer, unser Richter, Chellner und Zutreiber zu Sterzing soll damit nicht zu schaffen haben' (IStA. Kod. 116 fol. 72). Ein „Scherienhof

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