¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
seligen Kaiser Franz und unserem gegenwärtigen Kaiser das erhalten, was der Wunsch, der Tiroler war. Werden wir auch das von Deutschland zu erhoffen haben? Was die kommerziellen Verhältnisse anlangt, stimme ich überein, daß diese Ver hältnisse gewürdigt werden wollen, da uns als Mitglieder einer Monarchie diese Rücksichten gebühren 1 ). Ich glaube dies ist christlich, tirolisch und ehrenhaft'. Auch Dr. Haßlwandter, der in dieser Debatte einen gesamtösterreichischen Stand punkt mit föderativem
Einschlag hervorkehrte, schlug einen nicht sehr anschluß freundlichen Ton an. Er sei zwar, wie er erklärte, mit dem Anschluß an Deutschland einverstanden, aber dieser dürfe nicht zu. rasch geschehen. Er habe aus den Be schlüssen des Frankfurter Parlaments die Überzeugung gewonnen, daß es Österreich nicht die gebührende Rücksichtnahme zuteil werden lasse; als er noch selbst im Frankfurter Parlament gesessen sei, habe er, so oft von Österreich die Rede ging, gehört, wie man dann noch Liechtenstein
es sich am Schlüsse der Debatte nicht versagen, auf die Ausführun gen des Dekans Amberg zu erwidern. Er machte aufmerksam, daß die Tiroler, wenngleich sie ein 500 jähriges Band an das Haus Österreich binde, sie durch dieses auch Mitglieder des Deutschen Bundes geworden seien und sohin in einem Verhältnis zu Deutschland stünden, „welches wir nicht ignorieren werden, da unsere Stammes verwandtschaft, Sprache und Sitte nach Deutschland zeigt und materielle Interessen es wünschenswert machen, daß die Schranken
zwischen Österreich und Deutschland fallen'. Schulet verkannte jedoch, wie er bemerkte, nicht die „sehr verwickelte Doppel- ßtellung', die sich daraus ergibt. Der Landtag beschloß in dieser Sitzung auf Grund eines vom Ausschuß für all gemeine Landesangelegenheiten gestellten Antrages, für den außer Schuler besonders auch Für sich sehr eingesetzt hatte, in einer Denkschrift an das österreichische Ministerium den Wunsch auszusprechen, daß der vom Reichstag zu beschließenden Verfassung der österreichischen Monarchie