Enthält die Kreise: Vorarlberg, Oberinnthal und Vinschgau, Unterinn- und Wipptal.- (Tirol und Vorarlberg ; 2,1)
erbauten Meßnerhaufe 1 1 / 2 St. von Gries. Diese Kirche, bisher von der Curatie Gries aus versehen, ist >n der jüngsten Zeit we gen des beschwerlichen Weges und der immer drohender geworde nen Lavincngefahr mit einem im Orte bleibenden Seelsorgs-Prie- ster durch die Sorgfalt dos Stiftes besetzt worden. In dem süd lich von St. Sigmund aufsteigenden, lavinenbedrohtenSeitenthale Gleirsch gibt es noch 2 Bauern-Ansicdelungen, "‘fs St. von der Kirche, dann von dieser 1% St. gegen Nordwest 8 Höfe
im Hag gen, einer Alpengegend am Zirmbache, 5081' ü. d. M. (nach Prantner) unfern der Gerichtsgränze gegen Kühethei im Silzer-Bozirke. — In den politisch-ökonomischen Gemeindeverband von St. Sigmund sind noch eingeschlossen, die Höfe von Kniepiß und Prarmar und die Alpe Lisens, die bereits bei der Gemeinde Gries in die Darstellung des Lisens-Thales ausgenommen wur den, und von derselben ohne Nachtheil der Verständlichkeit nicht wohl hätten geschieden werden können. Die genaue Bezeichnung
der Gerneindegebiete von St. Sigmund und Gries war wichtiger zu jener Zeit, als AramS und Witten eigene Gerichts-Verwaltun gen hatten, weil Gries zu jener, und St. Sigmund zu dieser ge hörte. — Diese Gemeinde wie jene von Gries und Selrain sind den Plagen der Erdbrüche, Der Verheerungen durch die Wildbäche rrnd Der Schneelavinen sehr ausgesetzt. Die Gemeinde Gries erhielt ursprünglich die Seelsorge von Arams. Jene zu St. Sigmund wurde schon im I. 1140 in Folge der Schen kung des Bischofs Reginbert der Stiftspfarre
Witten einverleibt. Herzog Sigmund erbaute dort im I. 1470 eine Kirche, in welcher ein dahin abgeordneter Priester des Stiftes Witten an den fünf vornehmsten Festen des Jahres den Gottesdienst abzuhalten hatte. Dreß dauerte bis zum Jahre 1727, um welche Zeit ein eigener Stiftspriester zur Seelsorge in St. Sigmund angestellt wurde. Bald darauf (1730) erbaute das Stift einen Widum zu Gries, und 1733 dort auch eine Kirche vom Grunde auf, wornach dann der Stifts- priester in Gries seinen bleibenden Sitz
hatte. Um das Jahr 1740 kam ein zweiter dahin. Indessen stand die Gemeinde Gries, ob wohl die Stiftspriester die seelsorglichen Verrichtungen darin aus übten, immer noch unter der Gerichtsbarkeit des Pfarrers von Axams; bis endlich, in Folge der Verfügungen des Kaisers Joseph, Gries