Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
^6 Errichtung der Fürstentümer Trient und Neuschöpfungen in Deutschland dem Eindringen des römischen Rechtes alle Tore geöffnet waren, hat dieses Tiroler Landrecht sich in vielen wichtigen Belangen an das hergebrachte deutsche Recht gehalten. Vor allem hat sich die Tiroler Landschaft, die in vier Stände gegliederte Ver tretung des Tiroler Landesvolkes, bemüht, daß in der Landesordnung und in allen Fragen, die diese nicht ausdrücklich regelt, „das Herkommen und die alten Landesbräuch
" und nicht das geschriebene gemeine d. h. das römische Recht in Geltung kommen und bleiben sollen. 1 ) § 6. Die politische Zusammenfassung des Trient=Bozner Etsdigebietes und ihre Rückwirkung auf die volklichen Verhältnisse dortseihst, und zwar a) unter Führung des Hochstiftes Trient im 11. bis 13., b) der Grafschaft Tirol seit dem 13. Jahrhundert. a) Die alte bayerisch-langobardische Staatsgrenze im Etschtal verlor im Rahmen des fränkischen und dann des deutschen Kaiserreiches, ins besondere seit dem io. Jahrhundert
zusehends an Bedeutung. 2 ) Seit dem [ Jahre 952 war die Mark Verona, zu der auch Trient gehörte, dem Herzog l von Bayern unterstellt, seit 995 jenem von Kärnten. Allein im Jahre i00 4 j verlieh Kaiser Heinrich II. die Grafschaft Trient,, die sich mit dem alten , langobardisehen Herzogtum Trient deckte, dem dortigen Hochstifte, Kaiser Konrad bestätigte dies im Jahre 1027 und fügte die ..bayerische Grafschaft Bozen .hinzu. So waren jetzt hier diese”alten Grenzgebiete politisch unter einem Fürsten
, dem Bischöfe von Trient vereinigt; dieser ward aber mit seinem weltlichen Fürstentum ganz dem Deutschen Reiche im engeren Sinne angegliedert, Trient staatsrechtlich von Italien getrennt, während es kirchenrechtlich im Metropolitanverbande des Patriarchen von Aquileia und damit bei Italien bis zum Jahre 1772 bzw. 1825 verblieben ist. 3 ) Die Vogtei, d. i. die Schutzgewalt über das Hochstift Trient hatten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die Grafen von Tirol inne, die als Gaugrafen h S. Sartori, Beitr
des Hochstiftes Trient s. bes. Durig in Progr. d. Realschule Innsbruck 1863/64 u. Ficker, Forsch, z. Reichsgesch. Italiens x, § 149 u. 2, § 247; später Voltelim in ZFerd. 33, 23 u. 53, 296, Heuberger AöG. 106, 135I, Stolz IV, S. 468. — Ficker und Voltelini (a. O. I S. 131) betonen, daß der Bischof von Trient seit der Ver leihung von 1004 laut der Urkunden in seinem Gebiete die Gewalt als Herzog, Markgraf und Graf besessen habe, demnach sein Gebiet aus der Mark Verona ausgeschieden s&}. Weitere