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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
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1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 114 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
Kam nämlich ein „Lederer Chnecht'* in seinem voll' ständigen Anzug, den Degen an der Seite, zum Bruder meister und brachte ihm, nachdem er höflich sein „Mit – Verlaub' gesagt und in die Stube eingetreten war, den ! Grass von Reinem letzten Arbeitgeber, eo legte er, wenn der Meister ihn dazu aufforderte, den Degen ab und stellte ihn mit der Spitze nach der Thür. Kehrte nun der Meister , sobald er die Antwort auf die üblichen Handwerksfragen zu seiner Zufriedenheit erhalten, die Spitze des Degens

nach Innen, go war der Knecht auf 14 Tage genommen. Gewöhnlich musate ein fremder Knecht zuerst beim jüngeren Meister arbeiten, und sich dann, wollte er nicht länger bei ihm bleiben, und der Heister hatte nichts dagegen einzuwenden, beim Bruder- nieister zu einer andern Stelle melden. Wollte ihn aber sein Meister nicht fortlassen, so musste er von Neuem ■; wandern und konnte sich erst nach 14 Tagen wiederum durch den Altknecht oder Bmderaieister einbringen las sen. Zuwiderhandelnde zahlten 15 Kreuzer

Strafe zur Lade, bis später dieser Paragraph aufgehoben wurde. Wollte ein Schuhmachergeselle, der am Sonntag auP der Arbeit trat, noch in derselben Stadt bleiben, so musate er gleich auf, die Herberg und dann zu dem Meister, der dort zuerst angeschrieben stand, da Yerab- redungen ausser der Herberg ungültig waren. Trat bei den Maurern und Steinmetzen ein Gesell in Arbeit, der mit seinem vorigen Meister sich noeh nicht, wie sich's gehörte, abgefunden, so ward er : ! Pfund Wache, der Meister

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 123 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
■ Die Kaiserin Maria Theresia setzte diese Kosten 'ym 00 auf 36 mild von 40 auf 24 Gulden herab, und ^fliehte überhaupt hei -den Zünften dahin zu wirken,, die Sehmausereien mögliehst zn beschränken oder ganniteli beseitigen. Daher finden wir schon in der Hand- ,'Werksordnung der Bäcker und Müller von 1744, dass bei dem Meistermahl eines Stadtmeisters nur die Stadt-- .Und Beschaumeister, nicht alle Meister vom Lande; bei dem eines Geymeiatera aber blos der Brudermeister nebst 3 Stadtmeistern

aus der Stadt theilnehmen sollten, und die Binder nahmen 1769 mit der Handwerksordnung der ^unft in Innsbruck die Bestimmung an , dass der neu- ' Aufgenommene Meister jedem der beiden Beschaumeister [....'täglich I Maass Wein und für 1 Kreuzer Brod, dem. '.Meister, 'bei welchem, er. sein Meisterstück gearbeitet, ■■ Wöchentlich 1 Gulden 30 Kreuzer Kostgeld, und dem Handwerk in die Lade 6 , fiir's Meistermahl aber nur I s ^ Gulden geben solle, ; Bei den Tischlern zahlte, nachdem alle Unkosten ;.ffe Essen

und Trinken abgeschafft worden, -ein Meister i*® der'Stadt 9, -auf dem. Gey i; bei den ' Schlossern. 10 j-.lnd bei den. Glasern 12 'Gulden in die Lade. ; Bei .den Letzteren mnsste er jedoch noch, nachweist se« können, dass er ein Mädchen von ehrlichen Eltern t^Jid ehrlicher Herkunft heirathen würde, und diese Be dingung war auch 'hei den meisten andern Zünften zum j^faisterwerdeii vorgeschrieben, Die Maurer und Steinmetzen hatten, amdrücklich- i&ttgesetzt, .es . aolle ■ kein Gesell zum Meister -gemacht

' forden,, welcher „Eine heirathen wollte, die-vorher schön Kind zn einem geistlichen Herrn, getragen 'hatte', Ä®d 'bei den Bindern muß Jeder, * der sich in- M'-eran Wa Meister niederlassen sollte noch ledigen Standes Nu. . 'Wenn ein Giirberkneeht Meister werden wollte, musate P* es den vereinigten Gesellen feierlich anzeigen, dass er fO'riiätte» ans ihre Stand, zu treten,, worauf ihn der

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 115 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
n eingestellt', so mussi e er, bei den Weissgärbern, ohne 'Weiteres Abkommen 14 Tage lang um den üblichen Wochenlohn, der, bei den Gärbern in der Bogen 20 Ereu« 2e * betrug, arbeiten. Ging er ohne Ursache früher fort, '• H ° verlor er den Lohn , wogegen er ihn vollständig er hielt, wenn ihn der Meister ohne Grand früher entliess. Bei den Maurern und Steinmetzen ward ein Gesell, der : °bne erhebliche Ursache von der Arbeit wegblieb A mit * Pfund Wachs .gestraft, und dasselbe fand bei den Zim

- frierleuten statt. Bei den Schlossern ward ein Geselle, f ^ er seinen Meister vor seiner Abfertigung verliess , um 'bei einem andern zu arbeiten, obrigkeitlich bestraft, und durfte ohne Wissen und Willen des Meisters, von dem er ausgetreten, vor Ablauf eines Vierteljahres von kei nem andern Meister angenommen werden, Basselbe Loos traf den „Schuhknecht' , wenn er seinen Meister, bei dem er gegen Wochen lohn 14 Tage lang -gearbeitet, ausser der üblichen Wanderzeit zu Mi chaeli, Weihnachten, Ostern

und Pfingsten ohne Ursache Verliese. Bei den Müllern und Bäckern, wo die Knechte sich 131 der Begel auf ein Vierteljahr, ein halbes oder ein Sanges Jahr verdingten, ward ein Knecht, der seinem Deister vor der abgemachten Zeit durchging, ihm schul dig blieb oder „in etwas seiner Haab entfieret' , vom Handwerk „ausgesetzt' , wenn er nicht binnen 3 Mo- iiatexi wiederkam und seine Entfernung rechtfertigen ^°unte, und bei den Maurern und Steinmetzen durfte Gesell, der seinen Meister heimlich und ohne Urlaub

Erlassen, von keinem Meister angenommen werden, bis sich -mit dem Handwerk ausgeglichen hatte. Wollte ein Gesell wandern, so musate er's dem ^•Bister 8 , bei den Müllern und Bäckern 14 Tage vor- yf* anzeigen, und dann noch bis zum Weggang um den bisherigen Wochenlohn weiter arbeiten, durfte aber dann den Müllern und Bäckern 6 Monate lang nicht wie- er in Meran in Arbeit treten. Kündigte der Meister

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Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 152 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
Wenn eia Meister von andern Orten nach Meran ■ übersiedelte, musste er eine obrigkeitliche Bescheinigung seines Weggangs von seinem bisherigen 'Wohnort dem I Handwerk vorlegen, sein Meisterstück von Neuem machen j und „Jungmeistcr' werden. | Starb ein Meister oder Knecht ohne Vermögen, be- eriigte man ihn ans der Bruderschaftsbüchse, und alle ; j Meister und Knechte in der Stadt mussten bei Strafe , von einem halben Pfund Wachs der Leiche folgen. Auch, bei schweren und langen Krankheiten

erhielt ein hilfs- bedürfläger Meister oder Knecht wöchentlich mindestens 12 Kreuzer aus der Büchse .als Vorschuss, den er api- ./|§ ter zuriieker statten sollte, und für den ein Meister oder % Gesellen gutsagen mussten. Hatten sich Verwandte eines Schnhmachermeiiters in die Bruderschaft der hl. Anna eingekauft, wurde bei ihrem Tode für jede Person auf Kosten der Bruder schaft eine Messe gelesen. Steinmetz und Maurer. Die „Meistere, Balier und Gesellen des Handwerks-. : der Steinmetz

', zu welchem, die Maurer gehörten, rieh-' teten in Tirol eine „Bruderschafts-Ordnung und Satzung* 1 auf, welche ihnen Kaiser Maximilian I. im Jahre 1500. genehmigte, da sie, wie er in der Urkunde sagt, „.uns, imserm ganzen Lande und ihrem Handwerk zum Mutzen, ■Guten und Aufnehmen dient'. Laut dieser Artikel, welche wir im Anhang' bei-'7 fügen, sollte kein Meister mit einem, der sie nicht pünkt- Paar weiss Doppelte Weiber -Schueh .Zechen Kreuzer, für ein; '■ Paar doppelt abgenähte Stöckhl Mannss-Schueh Acht Kreüzer

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 106 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
Wer nicht das Glück hatte, einen Meister zum Vater zu haben, oder wer ein anderes Handwerk er lernen wollte, als das seines Vaters, musste einen „Lehrn- meister' suchen, der ihn gegen eine angemessene Yergü- tigung in die Lehre nahm. Auch hierbei waren die Meisters söhne bevorzugt, indem sie zu jeder Zeit „auf gedingt' werden durften, wahrend die Annahme anderer Jungen an gewisse Bedingungen geknüpft war. Wenn nämlich ein Meister einen Lein-jungen hatte, dürfte er keinen anderen annehmen

, bis derselbe ausgelernt, oder wenigstens; wie bei den Glasern, die halbe Lehrzeit hinter sieh hatte, oder, wie bei den Schlossern, ein hal bes Jahr, bei ihm war. Die Meister der Kupferschmiedezunft mussten selbst, wenn sie einen Lehrjungen freigesprochen, zwei Jahr lang warten, ehe sie einen anderen auf dingen durften, und den Schneidern lag dieselbe Verpflichtung ob, wenn sie es nicht vorzogen, sich mit einem Gulden jährlich davon loszukaufen. Die Tischler allein waren weder in der Zahl, noch in der Annahmezeit

ihrer Lehrjungeii beschränkt» und die Meister der Steinmetz- und Maurer- . mmft hatten das Recht, % „Lehm - Knechte' auf einmal zu haben, was bei den andern Zünften nur dann gestat tet war, wenn sich ein Meisterssohn zur Lehre meldete. Indessen waren auch sie der Bedingung unterworfen, im ersten Sommer nach ihrem Meisterwerden keinen Lehrjungen annehmen zu dürfen, wie es bei den meisten fünften üblich war. Hatte nun der Lehrjungen candidat einen Meister gefunden, so musste er bei den Zimmerleuten, Rothgär- bern

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 154 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
* Diesen Artikeln gemäss mussten alle Meister., Gè- sellen und Lehrjungen im ganzen Burggrafenamt und Yinstgau dem Handwerk in Heran einverleibt sein, und an Petri Stuhlfeier (22. Februar) zum „Tiinzltag' in Meran erscheinen. Wer nicht Meister war, durfte bei Strafe von 2< Gulden, die dem Handwerk zufielen, weder Mörtel, noch Lehm, ..was nass ist', bei Mauern oder andern Arbeiten verwenden, und wer sich in die Bruderschaft eingekauft hatte, gleichviel ob Mann oder Frau, dem mussten

, wenn er starb, die Meister die Beleuchtung zum Begräb- niss und zu den Todtenmessen unentgeltlich geben, Bo wie auch seiner bei allen Quatemberämtern im Gebet gedenken. Kaiser Joseph I. bestätigte alle Artikel am 20. Juni 1709, Kaiser Karl VI. am 1 Februar 1713, indem er jedoch die Meister bei Ausfertigung der „Lehm-Briefe 1 ' an die „ ordinari Obrigkeit' zur „Mitfertigung' verwies, und die Kaiserin Maria Theresia verlieh der Hauptteil der Steinmetz- und Maurermeister in. Innsbruck bei der Bestätigung

ihrer Freiheiten das Hecht, nicht nur alle CHpsärbciter aufzunehmen., sondern auch für die in an deren Städten befindlichen Meister Viertl-Ladcn auszu ziehen. In Folge : dessen ward nach- der Verfügung des Landes - Guberniums vom 23. April 1771 den Maurer- imd Steinmetzmei stern des Stadt-- und Landgerichts Me ran auf ihr Gesuch von der Hauptlade in Innsbruck am 24. Mai eine Viert!.-Lade für das Burggrafenamt und 'Yinstgau abgegeben, wogegen die Meister in Meran 30 Gulden zahlen und sich verpflichten, mussten

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 108 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
5 Gulden ; bei den Glasern 1 ^ Gulden und einen „ Ehr lichen Trank' für die anwesenden Meister; bei den Schuhmachern 2 Gulden zur Lade und 4 zur Zehrung' ; bei den Bindern 3 Gulden, als Meisterssohn 1 1 / 2 , zur Zehrung und ebenso wie, sein Meister t Pfand Wacht zur Ehre Gottes ; bei den Rothgärbern 6 Gulden 18 Kreuzer, später 4, und mit dem Meister gemeinsam 1 Pfund Wachs, später ein halbes Pfund und der Mei ster ein ganzes. Ganz dieselben Ausgaben verursachte, wenn ein Lehrjunge

seine dreijährige Lehrzeit glücklich überstan den hatte, das Lossprechen oder „Ledigzählen' desselben vor dem versammelten Handwerk. Nur hatten bei eini gen, Zünften die Meister allein die Kosten zu tragen, wie z. B. bei den Kothgarbern und bei den Schutz chern , wo der Meister seinen Mitmeistern i Gulden 12 Kreuzer., zu geben schuldig war, und der Lehijimge blos den Betrag für den Lehrbrief zu berichtigen hatte. Bei den Schneidern musste der losgesprochene Lehr junge 3 Gulden 86 Kreuzer geben, wovon die Hälfte

für das Vorlesen der Hand werks or d 11 img zn entrichten. Wahrend der Lehrzeit sollten weder Meister, noob- Gesellen den Lehrjungen „ungebürlich oder zu grob hal ten' . ihn schlagen oder stossen, was bei den Maurern mit 1 Pfund Wachs bestraft wurde, die Lehrjungen aber sollten, wie es in den Artikeln der Steinmetzen und Maurer heisst, „gehorsam sein, im Haus sich zu gebiirliohen Ar*

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Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
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1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 104 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
— 100 — für die Kttttden eines andern arbeitete oder zu. ihnen „auf Sterr'*) ging, den dadurch beeinträchtigten Meister entschädigen, oder sich sonst mit ihm abfinden, wollte er nicht den Geno ss der Meisterrechte verlieren ; war' s ein Geymeister , hatte er l 1 /* Gulden in die Büchse zu zahlen. Bei den Bindern ward jeder Meister mit 6 Pfand Wachs gestraft, der einem andern beim Einkauf von „Kaiff, Bandt oder anderes so zum Binderhandtwerckh ge hörig' Eintrag oder Abbrach that

, und bei den Roth- gärbern muss te ein Meister, der selbst oder durch seihe ' Leute einem andern die Kauf- oder Werkleute, Metzger n. s. w. abwendig machte, ihm „Lay (d. i. Lohe), Ein ten, Aeschen, Bausch und Hok' wegkaufte, und dadurch Nachtheil zufügte, oder einem Schuhmacher, der noch andern Meistern schuldete, Ledér auf Borg gab, das erste 'Mal -l /a, seit Kaiser Joseph ein ganzes Pfund Wachs, .und bei jedem Wiederholungsfall stets das Dop pelte der vorhergehenden Strafe in die Lade geben

. Auch bei den Müllern und Bäckern durfte bei % Pfand Wachs Strafe kein Meister dem andern 1 seinen Knecht „abdingen aus seiner arbeit', oder diesem Ar beit zusagen, so lange er bei einem Meister in Lohn ■war, mnd Keiner, den Kunden Anderer, die noch schttl- Äg waren, etwas auf Borg geben , bis der erste bezahlt war, und die Kupferschmiede hatten in ihrer Handwerks ordnung sogar das Verbot aufgenommen, es solle auf Märkten, wo sie ihre Waaren nebeneinander feil hätten, Keiner die Leute

, welche bei einem andern ständen, und kaufen wollten, anrufen oder weglocken. , Ein- .zweites Haiiptangenmerk der Zunftordnungen war auf die Heranbildung tüchtiger Meister gerichtet. ■Jib©' wir daher die einzelnen Zünfte in Meran näher 5 betrachten, wollen wir' die Verordnungen vergleichend ') stör y stear (tir.) das Arbeiten der Handwerker in frem den Häusern gegen Loto und Kost.. 1

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Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 159 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
— 1Ö5 -- -Samisch gearbeitet' hausiren gehen, und blos in Klöstern und auf Rittergütern durfte jeder Felle „zum Irchen' übernehmen, konnte sie aber, wenn sie binnen Jahr uiid Tag nicht abgeholt wurden, verkaufen., um sich sei nen Arbeitslohn davon zu nehmen. Kur musste er den Rest des Geldes nebst der Marke in die Handwerkslade legen, wo ihn der ursprüngliche Besitzer gegen Vorwei sung seiner Marke erheben konnte. Die Wiener Meister hatten in Wien vor allen frem den und ausländischen

das Vorrecht, bei den dortigen vMetzgerii die Felle zu kaufen, und wenn ein anderer 'ohne Vorwiesen der Wiener dort heimlich Felle kaufte -oder sie im Voraus bestellte, fiel er in dieselbe obrig keitliche Strafe, wie die Juden, die dergleichen thäten. Alle zu Wasser und Land ankommenden Häute und Felle sollten im Waghaus durch des Handwerks Zech- meister besichtigt, und wenn sie „mit färb, schmirwerck und betrug' gearbeitet waren, der Obrigkeit zur Be strafung der Besitzer übergeben werden, weil es häufig

vorkam, dass „Handissleuth, fchlhandler, Christen und Juden, Oxeo, ja gar reverende Äosslieüt für Ellendtsheüt, Ehüeheit für Hirsohheüt, Zacklfür pockheüt (und noch nicht Hämisch gearbeit) sondern nur mit färb und schmur- weil zugerichtet, verkauft'. Jeder im Mittl aufgenommene Meister durfte auf Jahrmärkten sein Leder selbst verkaufen, oder durch seine Gesellen und Lehrknecht verkaufen lassen. Was laber bei den Wiener Markten übrig blieb, durfte er, wenn er es nicht wieder mitnehmen

wollte, nicht „de nen Gwandtschneidern, Quardj Soldaten, Juden, oder sun st ; iemandt andern , die zu Kaufen nit fueg haben' überlassen,, sondern musste es einem Wiener Meister .zum Verkauf anbieten , widrigenfalls alles solches Leder mit Hülfe der Obrigkeit weggenommen und ins Bürger-Spital gebracht werden sollte. Offene Läden in Wien durften nur dortige Meister haben. Die Gesellen mussten bei Strafe mit ihren Meistern

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1874
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Page 141 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
r ; Kalbsfell und 5 (später 4) Kr. für eia Schaffell nehmen sollten, Dabei stand jedoch noch dieselbe Strafe, die im Wiederholungsfälle verdoppelt wurde, dein Meister bevor, welcher, ausser in Schlössern, Klöstern und Spitälern, bei Bürgermeistern, Richtern und Rechtsgelehrten , die Häute'selbst holte^und nicht 'wartete, bis sie ihm ge bracht würden. Dagegen hatte jeder der Zunft einverleibte Meister das Recht, das von ihm gegerbte Leder in Häusern und Werkstätten, auf Markten und Plätzen

wurde, in Häusern und Werkstätten verkauft werden, sollte, und. ausser Märkten Niemand ausser den Gärbern gegerbtes Leder feilhaben durfte. Leder, welches fremde Heister nach Heran sum Verkauf auf den. Markt brachten, ward durch besonders dazu, verordnete Meister aus der Stadt besichtigt. Wurde 'es nicht für gut befunden, so liess die'Obrigkeit es ent weder ganz wegschaffen, oder mit einer Strafe belegen» von welcher 2 Drittel der Obrigkeit, ein Drittel der ■Lade zufiel, und der Meister

., der es bearbeitet, musste noch überdies von einer Ochsenhaut 4, von einer Kuh haut 8, von einem Bocks- und Schaffell 2 und von einem, Kalbsfell 2 1 /* Vierer Strafe in die Lade zahlen. Erkrankte ein Meister oder 1 Knecht, während Ladet' .-in Arbeit war, so mussten die Mitmeister aushelfen,. la- ■ mit das .Leier .nicht verdürbe.

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Page 96 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
Arbeit, bis sie „die sachen gebührender ortheil nit auss- tragea oder hingelegt', und üb erlies s sie, war es zu Raufe reien gekommen, der Obrigkeit zur Bestrafung. Klagen und Beschwerden dee Einen über den An dern. sollten vor's Handwerk gebracht und wo möglich, tob diesem beschwichtigt und beigelegt werden, „Pas- , Handwerk' war nämlich die Versammlung aller zu einer Brüderschaft gehörigen Meister und Gesellen, und di© höchste Instanz der Zunftgenossen

, vor und von welcher : -alle Geschäftsangelegenheiten abgemacht wurden, • ■ Es trat regelmässig an den Jahr- oder Dinzeltagen und; bei den meisten Zünften an jedem QuatemberSonn tag zusammen, konnte jedoch bei dringenden Veranlassun gen,, oder auf das ausdrückliche Begehren eines Meiaterg ©dér ' Gesellen, auch ausser den gewöhnlichen Terminen zasämmenberufen werden. ' .'-Nur hatte in solchem Falle' derjenige, welcher die Zusammenberufung wünschte, bei den Tischlern 12 Kreuzer., war es ein' fremder Meister oder Geselle 24, bei den Zimmerleuten

15, bei den Schuhmachern an Sonn- und Festtagen 12, an 'Werkta gen SO, bei den Glasern 36, bei den Rothgärhern ,'24 ' Kreuzer,-später 1 Gulden, und bei den Weissgärbern als' Meister i / 2 , als Geselle */* Handwerksthaler (à 70 ; Kren&sr) -u, s. f, zu erlegen, ehe der Britdermeiater dem', jüngsten 'Meister oder Jungmeister den Auftrag ertheilte, ■das Handwerk zu berufen. . War dies geschehen, ramss- ..ten -alle Zunftgenossen, die dazu aufgefordert wurden,' eben so pünktlich erscheinen, wie bei den regelmässigen

'Versammlungen. .Wer nicht kam, -zahlte bei den Bötti- ehern einen „Vierlirig' Wachs, bei den Schuhmachern ein 'halbes, bei den Glasern, Zimmerleuten, Müllern, und. Bäckern ein ganzes.,, bei den Maurern 2 Pfund Waebg- . ■bei. den Eothgärbern als Meister 24, als Geselle 12, -bei den Tischlern 45 Kremser, und bei den Schlossern 1 Gul den Strafe .in die-Laie,, und selbst, wer *U Stunde zu ■spit kam, '.'ward,' wenn er .eine Stunde' vorher eingeladen 'worden war, bei'den-'Schuhmachern mit Vi Pfund Wachs

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Page 140 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
den, von welcher ein Drittel der Lade und zwei Drittel der Obrigkeit zufielen, und jeder „fretter und stimpler% soweit die Zunft reichte, der Obrigkeit angezeigt und beseitigt werden. Wollte sieh aber Einer» der lange heimlich „Fret terei 11 getrieben, in die Bruderschaft einkaufen, so musate er 70 Gulden zahlen, wenn ihm nicht auf seine Bitten vom Handwerk ein Nachlass bewilligt wurde, und ward •es entdeckt, dass ein Meister oder Knecht in der Werk- ■ statt eines Weissgärbers, oder dass

ein Meister mit einem andern gemeinschaftlich in einer Werkstatt arbeitete, so ward er mit 4 Pfund Wachs gestraft , oder der Obrig keit zur Bestrafung angezeigt. Auch durfte kein Meister auf mehr als 4 „Äscher* 1 : .zum ersten 18 Stück Ochsenhäute, zum zweiten 24'' Stück Kuhhäute und „Tripl Pockhheit 4 *, zum dritten 120 Stick allerlei Kalbs-, Schaf-, „Gates- und Pockhfehl' ar beiten, was unter Kaiser Joseph 1. dahin abgeändert wurde, dass ein Stadtmeister nicht mehr als 10, ein Geymeister nicht mehr

als zwei Häute kaufen und was er darüber kaufte, der Lade als Busse geben sollte. Ebenso durfte Keiner bei Strafe von I Pfund Wachs» die in Wiederholungsfällen stets verdoppelt wurde, den Metzgern DaraufgeM geben, um sich Felle zu sichern,, oder an fremden Orten Häute aufkaufen, ohne die dor tigen Meister um Erlaubniss gefragt zu haben, und wenn ein Meister oder Knecht gar „gefallne Heit' vom „Veldt Meiger' aufhängen wollte, die noch weich und grün waren, so zahlte er 2 Pfund Wachs Strafe, weil divi

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Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 103 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
auf obrigkeitlichen Befehl, von keinem andern taxirt und noch weniger getadelt oder herabgesetzt werden, und ' ■wenn ein Arbeitgeber mit seinen Handwerkern wechseln wollte , so musste er erst alle Ansprüche der früheren Deister befriedigt haben, ehe ein anderer für ihn arbei ten oder die begonnene Arbeit fortsetzen durfte. Ueberaahm ein Meister die Arbeit, ehe sein Vor gänger die i hm gebührende Bezahlung erhalten, ward er bei den Steinmetzen und Maurern mit 5 Gulden, bei den Zimmer lent en nach Erkenntnis

s des Handwerks ge straft ; hatte aber ein Maurermeister für Jemand einen Abriss gemacht, so durfte „bei Strafe von 8 Gulden Wovon 6 zur Ehre Gottes und die übrigen 2 Gulden dem Handwerk zukommen sollten', kein anderer ihn. ausführen, „es »wäre denn, class der Herr an seiner Ar beit verhindert worden oder andere erhebliche Ursachen 'wider solchen Meister dem Handwerk vorzustellen hätte V i-ind starb ein Meister, nachdem er einen Bau begonnen,-'' so durfte, war es nicht höchst dringlich, kein anderer Kleister

das Werk fortführen, ehe nicht die Wittwe oder die sonstigen Erben des Verstorbenen in ihren Ansprü- ' chen vollständig befriedigt waren, widrigenfalls der ein getretene Meister 10 Thaler Strafe zahlen musste, von denen die Hälfte der Lade und die andere Hälfte den/ Erben oder der Wittwe zufiel. Bei den »Schuhmachern musste der Meister, welcher , 7 *

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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 95 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
■genj auf offenen platzen, wo sich die Gerichtsdiener 'und andere dergleichen unehrliche Personen einfinden:, zu spielen, der das nit hielt, gib't 2 Pfundt Was zur straff, auch derjenige, der es siehet, und beym Hand- . werk nit anzeigt. Item soll auch kein Maister oder Knecht mit ein Lehm- Jungen spielen bey obiger straff' : könnte man allerdings schliessen, dass die Meister und ^Gesellen nur nicht mit den Lehrjungen oder in Gegen wart „unehrlicher Personen' spielen sollten, sonst aber volle

Freiheit hätten, es zu thun. Indessen in der Hand-.. 'Werks - Ordnung der Maurer und Steinmetzen heisst es ausdrücklich : Man soll keinen Meister in die Bruderschaft aufnehmen, welcher „das sein mit ohnordentlichem Spiel /verspielt' und: „es soll auch kein Meister keine Gesel len fördern, der ungewöhnlich Spiel thut und seine Klei der verspilt'V Dasselbe Loos traf in der Bruderschaft der Maurer den Gesellen, welcher ein Mädchen verführte oder sonst „unredlich Wesen' mit Frauen trieb

, und bei '-der-Schlosser-Innung konnte der Meister Gesellen , - die;, .sieh' .Fachte■ herumtrieben,, augenblicklich - entlassen,. Am schlimmsten aber ergifag es den Lehrjungen, welche das Unglück hatten, während ihrer Lehrzeit Vater zu wer den, denn fast bei allen Zünften war es vorgeschrieben, dass dieselben ihre Lehre wieder von Neuem anfangen mmssten, und so die ganze Zeit verloren, die sie schon, als Lehrjungen zugebracht hatten. Sehimpfreden und Händel unter den Gesellen 'be strafte bei den Glasern das Handwerk

; bei den Bäckern und Müllern 'wurde , wenn die Tbäter, seien es Meister . oder Knechte, -binnen 14 .Tagen die Sache ■ nicht - gütlich oder rechtlich ausgeglichen hatten, kein Wochenpfennig von denselben genommen, bis es entschieden 'war-, wer-' unschuldig gewesen, Dieser blieb dann- frei von aller Strafe .und., allen Unkosten, wogegen der Schuldige noch ' vom Handwerk gebührend bestraft wurde. Bei den Stein metzen und Maurern entzog: man den Betreffenden' die '

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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 111 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
dern, Rothgärbern und Schuhmachern „Knecht' genannt wurde, bildete den Uebergang vom Lehrjuugen zum Äeister, ' . . , Sobald der Lehrjunge freigesprochen war, wurde .-er; bei den Rothgärbern, welche die alten Gewohnhei- ten und Handwerksbräuche am längsten festgehalten haben, „vor offener Laad, auch Meistern und Knecht durch die anweisende Schullherren und Dienstknecht an den Jahr Tag oder nächstgelegener Zeit' unterwiesen - Und-in die Brüderschaft aufgenommen. Wie die Meister, bildeten nämlich

bei einigen Zünf ten auch die Gesellen einen eigenen^ Verein, und hatten ihre besondere Lade oder Büchse, ihre Artikel und ihre . Versammlungen. Doch durften sie dieselben, bei den Rothgärbern wenigstens, nie in der Werkstätte des Bru dermeisters abhalten, und bei den Weissgärbern mussten etets 2 Meister der „ Gescllen-Lad ' beiwohnen, damit die Strafen, Geschenke, Binschreibegebühren und Ausgaben nach Handwerksbrauch geregelt würden. Auch bei den ♦Schlossern wohnte stets ein Meister den Zusammenkünf ten

bei, welcheOdie Gesellen alle Monate in ihrer Her berge abhielten, und an denen sie jedes Mal einen neuen „Irrtengesöll' erwählten, der mit dem Meister gemeiß- .schaftlich die Schlüssel zur Lade in Verwahrung hatte. Bei den Schneidern sollten sogar die beiden „Führer oder Pixen - Gesellen' alljährlich am Sonntag Trinitatis ihre Büchse zum Handwerk bringen, und dem Brudermeister überreichen, welcher ihnen die Hälfte. aller darin befind lichen Straf- und Auflaggelder zurückgab. Denn wo die Gesellen eine eigene

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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 116 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
und Austreten der Gesellen. Wenn bei den Maurern und Steinmetzen ein Ge sell einen andern aufgehetzt oder zum Weggehen ver leitet hatte, musste er 2 Pfund, und wer ihm gefolgt, I Pfund Wachs Strafe geben; wenn aber bei den Weiss-; . gärbern ein Gesell andere gegen ihren Meister aufredete oder sie zum Wandern verführte, so ward er nicht nur bestraft, sondern erhielt auch ein Jahr lang keine Ar beit, während die „aufgeredten Gesellen' bei Strafe so lange bleiben mas sten, bis andere zu erlangen

waren* oder das Leder ohne Schaden des Meisters fertig war. Meister. Die Meister, welche die höchste Würde im Hand' werksstaat bekleideten, theilten sich nach ihren Wohn orten in Stadt- und Gey na e ister* Erstere waren Meran ansässig und Bürger der Stadt; die Geymeister wohnten auf dem gäu, dem Gau oder Land, d. h. in de» verschiedenen Ortschaften des Burggrafenamts und Yins^ gam Hatten nun anch alle Meister dem Handwerk gegenüber gleiche Rechte, so war es doch in den Ge* werben, wo man höhere Ansprüche

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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 105 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
zusammenstellen, welche sie in Bezug auf diedrei Rang stufen in dem ' grossen Handw er k s staute getroffen hatten, nämlich für die Lehr jungen, die G e-s.e 11 e n und die Meister. Lehrjunge n. „Der Teufel hat Alles sein wollen, nur kein Lehr-: jung', sagt ein schwäbisches Sprichwort, und doch konnte Keiner zuiiftmässig Meister werden, der nicht Lehijunge gewesen war. Denn der Lehr junge ? „Lem- junger' oder „Junger 4 ' ; bei den Veissgärbern „Lehr- knecht'; bei den Schneidern „Lernknabe

, sobald er genug vom Handwerk ver stand , um einen Knecht oder Burschen vertreten.. können, losgesprochen werden und sich in die Brüder schaft einkaufen. Bei den Rothgärbern konnte jeder Meister nach altem Herkommen seine ehelichen Sohàè dem Handwerk, vorstellen und' „ledig zahlen', owenn er ''l.VrGulden in die Lade gab, wozu später noch 18 Kreu zer Einschreibegeld kamen, und bei den Schuhmachern hatte ' : der : Meister. ■ das 'Recht, seinen. -.Sohn zìi j eder. Zeit, gogar in der Wiege aùfzudingen

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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 144 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
Dia Zahl der Schlosserwerkstätten war bestimmt, *} und ohne Bewilligung der Obrigkeit durfte keine neue errichtet werden. Auch durfte kein Meister aus benach- harten Orten in Heran arbeiten, und kein Geyschlosser- meister ausser bei Jahrmärkten seine Arbeiten zum Ver kauf im die Stadt schicken, widrigenfalls die Obrigkeit die Waare wegnehmen und gegen Entschädigung der Unkosten ohne Weiteres der Lade einhändigen sollte. Dagegen sollte auch kein Stadtmeister für seine Arbeit zu viel Lohn

verlangen, und ausdrücklich war es- vorgeschrieben, dass kein Gesell oder Junge ohne Wis sen dee Masters ein Schloss Öffnen durfte. Schneider. Die Schneider verehren die hl. Maria Magdalena als Patronin, und das Grab derselben in der fernen Pro vence ist ehedem das Reiseziel so manches frommen Ge sellen gewesen. Auch Meister Strobl sen,, dem ich die Mittheilung der in der , Schneiderlade befindlichen Ur kunden und Bücher verdanke, hat in seinen Wander- Jahren die heilige Stätte bei Marseille besucht

, und läset noch immer auf seine Kosten zu Ehren der Heiligen an ihrem Festtag (22. Juli) eine Messe lesen, bei welcher ihr Bild auf dem von der Bruderschaft der Schneider errichteten Aliare in der St. Nicolai - Pfarrkirche steht* wie es alljährlich zu geschehen pflegte, als noch der „TÌBiltag' gehalten wurde, und alle dein Handwerk einverleibten Meister der Stadt und des Burggrafenamts-' bei-Strafe von einem. Pfund Wachs verbunden waren, dem „heiligen Amt und Gottesdienst mit. Andacht 0 tó- zuirohiieà

19
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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 107 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
%ei den Bindern oder JBötticliern 2 Meister und 1 Ge selle, bei den Kupferschmieden und Kothgärbem 3 Mei ster und 3 Gesellen, bei den Bäckern und Müllem 4 'Stadtmeister und 2 dazu berufene „Pixen- Knecht' zu gegen sein. Bei den Tischlern geschah das Aufdingen vor dem Brudermeister der Stadt, bei den Schlossern vor dem Handwerk und einem Gesellen, und bei den Both- gärbem war noch ausserdem die Gegenwart des Vaters des Lehrjungen oder zweier angesessener Männer als Bürgen dabei erforderlich

beruhte auf dem gegenseitigen Ueber- einkommen zwischen dem Lehrmeister und den Ange hörigen des Lehrjimgen. Wer es nicht zahlen konnte, Hingste bei den Schlossern ein Jahr länger in der Lehre bleiben. Für das Aufdingen zahlte der Lehrjunge bei den .Zimmerleuten 18 Kreuzer und mit dem Meister gemein sam 1 Paceide (4V2 Mass) Wein, später Mos 30 Kreu zer und der Meister ebensoviel **) ; bei den Maurern zahlte er 18 Kreuzer in die Lade, 8 Kreuzer Einsehreibe geld für den Bruderschreiber

und mit dem Meister zusammen 3 Gulden zum Verzehren; bei den Tischlern blos 45 Kreuzer in die Lade; bei den Schneidern 3 Gulden; bei den.Schlossern 7 *) S. Anhang, **) Zur Zeit der Kaiserin Maria Theresia musste der Lehrjunge, sobald er „aufgedungct' war, dem Bürgen, der für seine Ehre und Redlichkeit stand, 24 Kreuzer, dem Lehrer ster I Speciesthaler „caparra' oder Handgeld, und 4 Gulden ..'jzur Lade geben.

20
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Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre , Economy
Year:
1874
Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
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Page 117 of 199
Author: Reinsberg-Düringsfeld, Otto ¬von¬ / von O. Frh. v. Reinsberg-Düringsfeld
Place: Leipzig
Publisher: Lict & Francke
Physical description: 192 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Burggrafenamt <Landschaft>;s.Kultur;z.Geschichte ; <br>g.Meran;s.Zunft;z.Geschichte
Location mark: II A-36.657
Intern ID: 549624
111 der Stadt, als an den auf dem Dorfe ..macht, wie z - JB. in der Schneider- und Schuhmacherzunft, leichter, ^eymeister, als Stadtmeister zu werden. Bei einigen -Äinfien, wie z. II den Gärbern, Bindern, Schlossern, Glasern und Müllern war die Zahl der Meister genau be stimmt und durfte nicht ohne ausdrückliche Genehmi gung des Handwerks überschritten werden, und selbst den Bäckern war es streng verboten, sich an gewissen Orte n in der Nähe von Meran niederzulassen, welche ▼011

den Stadtmeistern mit Backwaaren versorgt werden Sollten. Denn die allzugrosse Concurrenz war der be ständige Gegenstand des Schreckens siimmtlicher Zünfte, ttnd diese Furcht liess auch die Schwierigkeiten mehren, : Welche dem Meisterwerden entgegengesetzt wurden. Wer nämlich Meister-werden wollte, musste nicht durch seinen Geburts- und Lehrbrief beweisen, dass ev ohelichen und ehrlichen Herkommens und vom Hand werk freigesprochen oder sondern auch die nöthigen Zcug- ^sse beibringen können, dass

er die vorgeschriebene 'andersehaft vollständig zurückgelegt, sieh während der selben stets „erbarlich' betragen und dem Handwerk kein e Schande gemacht, auch nirgends eine Strafe abzu küssen habe und dass er von der Obrigkeit aufgenommen forden und noch ledig sei, ehe er zur Ablegung der ^Icisterprobe zugelassen werden konnte, Wer sich eines Erbrechens schuldig gemacht, konnte nie Meister Verden. In mehreren Zünften, wie bei den Zimmorleuten, gackern und Müllern, waren 2 # in anderen 3 Wander

- für Jeden ohne Ausnahme unumgänglich nothwen- und nur wenn bei der Bäcker- und Müllerzunft ein »Gewerb u leer stand und kein gewanderter Knecht sich a &bot, durfte auch ein ungewanderter , der tüchtig war, ^ e gen Erleg der Wander strafe von Iß Gulden in der ~tadt und 8 auf dem Lande als Meister angenommen. Verden. Bei den Kupferschmieden waren für einen Meisters-

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