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[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 30 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
brechungen und z. T. usurpatorisch — in landesfürstlicher Hand 10 ) und ist erst durch den Ausgleich von 1306 an die Bischöfe zurück gekommen '). Da also die Stadt trientnerisch blieb, hielten die Tiroler Grafen an Gries als dem Sitz ihres Landgerichtes fest '), auch dann noch, als 1273 die Gassen des Wangenergerichts zu Bolzano nach einander durch Kauf an sie gelangt waren '). Aber auch das Wangener gericht bestand neben dem Stadtgericht weiter und, da sich die städtische Siedlung immer mehr

in das Gebiet des Grieser Landgerichtes ausdehnte, so verteilte sich die Stadt Bolzano seit Beginn des 14. Jahr hunderts auf drei Gerichte, von denen zwei landesfürstlich, eines bischöflich war und nur eines, das Grieser Landgericht, die Hoch gerichtsbarkeit besaß **)• Die Zersplitterung in der Gerichtsverwaltung ist für die weitere Entwicklung des Bozner Gerichtswesens und insbesondere für die Ent wicklung der Sondergerichtsbarkeit in Handelssachen und zu Markt zeiten von größter Bedeutung

gewesen. Sie verhinderte nämlich, daß 10) 1265 (Sept 11) trat Conrad 1 von Greifensiein das Bozner Stadtgericht, das ihm seit 1257 von Trento gegen 150 Pf. B. j. verpfändet war, an Graf Meinhard IL ab (Bung, a. a. O. S. 78). 1273 (Okt. 23) erhielt Meinhard II. dieses Gericht, das er seit 1269 als direktes Pfand vom Bistum in Händen halle, von Bischof Egno v. Trento zu Lehen (ebenda S. 84). Laut Schiedsspruch König Rudolfs (1276) Juli 21) hätte Meinhard II. das Gebiet von Bolzano (Bozanum et eius districtum cum omni

iurisdictione et iure, redditibus et utilitatibus, quibus ecclesìa Tridentina tenuit ex antiquo) zurückstellen sollen und wäre so seines Gewinnes aus den 60er Jahren verlustig gegangen. Meinhard gab aber die Stadt nicht auf und erreichte durch den Schiedsspruch Bischof Adalgers von Feltre (1279), daß ihm Bolzano auf zwei Jahre zugesprochen würde (Stolz, Zollwesen S. 579). Vergebens wahrte sich Bischof Heinrich 1280 alle Rechte des Bistums Trento auf Bolzano, auch das Landgericht (Stolz, a. a. O. ^ S. 580

). Einem neuerlichen Schiedsspruch König Rudolfs, dessen Inhalt wir leider ^ nicht keimen (Egger, Innsbrucker Gymnasialprogramm 1385 S. 27) hat Bischof Heinrich zuwider gehandelt und ein dritter Schiedsspruch Rudolfs sprach daher Herzog Meinhard den Besitz der Stadt Bolzano zu (Egger, a. a. O. 30). Damit erhielt der Besitzstand der Tirolergrafen erst königl. Bekräftigung. 11 ) Stolz, Zollwesen S. 589. , _ 12) Richter in Gries zuerst 1273 bekannt und dann in fortlaufender Reihe ab 1289 (F. R. A. II/l Nr. 119 S. 135

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 32 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
als es an den Landesfürsten vertauscht wurde 19 ), im großen Stadt- und Landgericht Gries-Bolzano aufgegangen. Hatte schon vor 1462 nur ein Teil der Stadt eine exempte Stellung gegenüber dem Landgericht eingenommen, so ging sie jetzt ganz ver loren. Wie die übrigen Städte Tirols (ausgenommen Innsbruck) mußte sich Bolzano die Gerichtsverwaltung gemeinsam mit Gemeinden länd licher Berufs- und Lebensweise gefallen lassen 20 ). Nur die Markt- und Gewerbepolizei und das Besetzungsrecht

der ältesten Bürger und Bauleute des Land gerichts) beansprucht die Gerichtsbarkeit über Maß und Gewicht und die Besetzung der Marktämter für den Grieser Landrichter (I. St.-A., Cod. 111 fol. 222 ff.). Erst Herzog Sigmund verlieh 1480. (Jänner 2) die Ämter der Weinmesser, Angießer, Schöpfer, Aufleger, BaMenbinder und Ballenträger an die Stadt Bolzano bis auf Widerruf, „doch mit wissen »ins yeden unsers landtrichters daselbs stat (zu) beseczen vnd entseczen, doch mit sollichen leutten, die darczu tauglich

sein' (B. Stdt.-A., Cod. 140 fol. 84 b). Das Weinmeßamt war (mindestens seit 1396) Lehen der Vintler gewesen und diese müssen es auch nach 1480 beansprucht und wieder besessen haben, da sie 1523 ein Drittel daran an die Freiherra von Vels verkauften und die Stadt Bolzano erst 1543 endgültig als Lehenträger erscheint (I. St.-A., Tiroler Lehenauszug fol. 114 f.). — Die Fronwage hingegen, mindestens seit 1396 Lehen der Vintler (mit Unterbrechungen: 1476 Hilleprand Rasp, 1480 Christof Fragensteiner) und 1523

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 19 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
, in ihrer und ihrer Waren Sicherheit durch die Kriegsvorbereitungen (die allerdings als gegen Frankreich gerichtet hingestellt wurden) nicht gestört werden sollen (Wolff, Venezianer Politik Max I., Bei lage I.). 37) 1546, August 16, wenden sich Augsburger Kaufleute an die Stadt Bolzano mit der Bitte, ihnen bei der Innsbrucker Regierung freies Geleit für Leib und Gut zum Besuch des Ägidiusinarktes zu verschaffen. Die Bozner haben sich mit Erfolg an die Regierung gewandt (Gleichzeitige Kopien im B. Stdt.-A., Ak, 205 und 228

). 38) B. Stdt.-A., Ratsprotokoll der Stadt Bolzano des Jahres 1634, fol. 85 (zum 16- Juni): Befehl des Innsbrucker Regiments an die Stadt, die Untertanen des Bistums Augsburg, wenn sie mit Ausweisen ihrer Obrigkeit versehen sind, durch reisen zu lassen. Speziell auf den Besuch des Bozner Corporis-Christimarktes bezugliche Erlaubnis erteilte Erzherzogin Claudia den Augsburger Kaufleuten, die n ? ,t Ausweisen versehen sind, mit 28. April 1633. Am nächsten Tage rechtfertigte ffle ihr Vorgehen vor Kaiser

S. 13, 23 f., 28 f. Es handelt sich um ein landesfürstl. Amt für Tirol (entsprechend dem Maximilians für Niederösterreich in Wien, während es dort vorher ein Stadt. Amt gewesen, vgl. Koehne, Hansgrafenamt S. 70), das aller dings in Bolzano seinen Sitz hatte (vgl unten S. 28 Anm. 1).

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 34 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
Fragen zu intervenieren, räumen auch die Bozner Artikel ein, die sonst in schroffster Weise die Freiheiten der Stadt betonen 30 ). Nach all dem scheint es von vornherein festzustehen, daß wir in Bolzano nicht ähnlich günstige Bedingungen für eine fachgemäße und beschleunigte Rechtssprechung in Handels- und Marktsachen erwarten dürfen wie in den vorerwähnten anderen deutschen Städten (vor allem in Nürnberg). Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen war also — die Marktpolizei ausgenommen

— ganz dem ordentlichen Ge richte überlassen. Hier allerdings haben jene Erleichterungen Platz gegriffen, die dem deutschen Gerichtsverfahren eigentümlich sind. Auch Bolzano kennt die Institution der Gastgerichte. In den Bozner Artikeln 31 ) findet sich die auch sonst in deutschen Stadtrechten häufig anzutreffende Bestimmung 32 ), daß die Markttage neben den Malefizsachen ausschließlich den Gastrechten vorbehalten sein sollen. Aber auch außerhalb der Marktzeiten waren außerordent liche Tagsatzungen

, in Tirol sonst „gefrumbt recht' genannt 33 ), in Bolzano schon im 13. Jahrhundert üblich und bereits in dieser frühen Zeit läßt sich die Einräumung kürzerer Ladungsfristen für Fremde 34 ) und die besonders wichtige Bestimmung erkennen, daß bewegliche Pfänder (vor allem wohl Waren), soweit Fremde als Gläubiger oder Schuldner daran beteiligt waren, binnen 24 Stunden ausgelöst oder andernfalls nach Ablauf dieser Frist versteigert werden mußten 35 ), während sonst noch die L. O. des 16. Jahrhunderts

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 33 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
1523 (Okt. 12) werden vom Landeshauptmann an der Etsch, Leon hard von Vels, Kommissionäre zur Verhörung von Kundschaften in dem zwischen der Stadt Bolzano und dem Stadt- und Landrichter Joh. Bapt. Pilos bezüglich der Verwaltung der Marktordnung entstandenen Streite bestellt (Orig. Pap. Mandat, B. Stdt.-A., Ak. 208) und die Innsbrucker Regierung setzt am 5. November einen Rechtstag fest, auf dem die Vertreter der Stadt mit ihren Freiheitsbriefen pünktlich erscheinen sollen (ebenda Ak. 228

haben die Richter auch im 16. Jahrhundert vergeblich angekämpft. S. die Entscheidung von 1558 bei Bückling S. 14. Die Aufnahme des Stadtrates in das Marktbüchl als Mitberufer des Marktes, die jene Gesandtschaft » ff 60 ^ nm - 23) hätte durchsetzen sollen — es war ihr sogar ein Entwurf des Ü' i?i 1 Passu s mitgegeben worden —, ist aber nicht erfolgt (s. das Markt- „rT°tv 1678 und die Marktordnung von 1600). Dies scheint in Merano der Fall gewesen zu sein (Moser, a. a. O. S, 197, Anm. 1). In Bolzano zeigen

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