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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 57 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
der Feindes gefahr zu dessen Vertheidigung herbeieilen (Brixner Archiv Lade 105,1 A BD ; 3D). Mögen einzelne dieser Dienste vielleicht früher schon in Brauch gewesen sein, die Mehrzahl kam sicher erst jetzt auf (ibid. Lade 105, 3 a—h; 1 D; 5 A). Graf Leonhard von Görz, Heinrichs V. jüngerer Sohn, ging in seinen Übergriffen noch viel weiter als sein Vater, so dass sich Bischof Melchior endlich klagend an den Hof zu Innsbruck wandte. Nun traten König Max I. und Erzherzog Sigismund mit seiner Gemahlin

vermittelnd auf\ und als der Graf an den vom Erzherzoge zu Stande gebrachten Vertrag vom Jahre 1494 sich nicht kehrte, sondern das Stift zu bedrängen fortfuhr, da that König Maxi, den Ausspruch vom 31. August 1498 und die Tiroler Landschaft drohte mit Krieg. Der eben genannte Vertrag erkannte dem Stifte das Malefizrecht, Hochwälder, Wasserflüsse, Fischerei, Federspiel, Jagd, Bergwerke ..und alle andere hohe Obrigkeit in den Gerichten Anras und Tilliach su und ebenso das Eigenthum des Gerichtleins Bannberg

vermehrt, als König Max im Jahre 1501 die eben an ihn gefallene Herrschaft Lienz an die Freiherren von WoVcenstein-Rodeneck versetzte; denn diese erhoben., sei es aus Unkenntniss des Rechtsverhältnisses, s~ei es aus Herrschsucht und Eigennutz, dieselben und noch weiter gehende Ansprüche be züglich Anras* und Bannbergs, und das Stift verlor abermals einen Theil seiner Hoheitsrechte, als es zum Vertrage vom 24. März 1541 kam, denn darin musste es dem Landgerichte Lienz die hohe Gerichtsbarkeit zu beiden

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 487 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
). Die Herren von Schöneck machten sich jedoch im 14. Jahrhunderl grosser Üebergriffe und Qeioaltthätigkeiten gegen die Stifte Sonnenhurg und Neustifl und deren Unterthanen schuldig, namentlich Paid von Sehoneck. Als dieser deshalb von König Heinrich von Böhmen 1827 auf einem llnftage zu Bozen zur Strafe von 16.164 Pf. Br. verurtheilt wurde, sah er sich noch in demselben Jahre zur Veräusserung des Gerichtes und Schlosses Buchenstein an den venetianischen Edel mann Jacob Guadagnini von Avo stano gezwungen

(J. Thaler, Das k. h. Land gericht Enneb&rg. Beiträge für Geschichte etc. 6, 12 ff. Tiroler Bote 1825, Nr. 14 ff. Brixner Archiv Rep. 3, 1399) und im Jahre 1335 verkaufte er demselben auch seine Vogtei in Enneberg. Da aber Jacob Guadagnini ebenso die Stiftaleute be drängte und weder dem Bischöfe vonBrtoen, seinem Lehensherm, noch selbst dem König Karl IV. von Deutschland gehorchen wollte, so ertheilte dieser seinem Haupt mann in Feltre und Belluno, Conrad Göhl aus Brünn, den Auftrag zu dessen Bekriegung

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 96 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
ist, der andere gerade darunter in der Ebene, nun spurlos verschwunden. Dieser muss von bedeutendem Umfange und von einer Mauer umgeben gewesen sein, denn in Urkunden König Heinrichs werden Grundstücke und Häuser genannt, die innerhalb der Mauer lagen, und ist von einer obern und einer untern Pforte, letztere gegen Gries gelegen, die Rede (ScKònachs Urkunden-Sammlung. Tirol. Arch. 2 , 49. 51). Dieselbe hiess Neuhaus und gab dem ganzen Gerichte den Na men; bald, wahrscheinlich in den Kämpfen Herzog Meinharts

II. mit den Bischöfen von Trient, ward aber jedenfalls die obere Burg, wenn nicht auch die Befestigungen an der Klause zerstört und jene wurde erst nach einem Menschenalter von dem damaligen Richter zu Neuhaus Christan aus Serentin wieder hergestellt. Dem ebengenannten Richter, dem ersten, dessen Name sich erhalten, überliess nun König Heinrich die Feste Neuhaus als Pfand-Burglehen und später bekam er auch die Gerichtsbarkeit. Nach dem Tode Heinrichs verpfändeten Margaretha und ihr Gemahl Neuhaus zuerst an Heinrich

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