Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
der Feindes gefahr zu dessen Vertheidigung herbeieilen (Brixner Archiv Lade 105,1 A BD ; 3D). Mögen einzelne dieser Dienste vielleicht früher schon in Brauch gewesen sein, die Mehrzahl kam sicher erst jetzt auf (ibid. Lade 105, 3 a—h; 1 D; 5 A). Graf Leonhard von Görz, Heinrichs V. jüngerer Sohn, ging in seinen Übergriffen noch viel weiter als sein Vater, so dass sich Bischof Melchior endlich klagend an den Hof zu Innsbruck wandte. Nun traten König Max I. und Erzherzog Sigismund mit seiner Gemahlin
vermittelnd auf\ und als der Graf an den vom Erzherzoge zu Stande gebrachten Vertrag vom Jahre 1494 sich nicht kehrte, sondern das Stift zu bedrängen fortfuhr, da that König Maxi, den Ausspruch vom 31. August 1498 und die Tiroler Landschaft drohte mit Krieg. Der eben genannte Vertrag erkannte dem Stifte das Malefizrecht, Hochwälder, Wasserflüsse, Fischerei, Federspiel, Jagd, Bergwerke ..und alle andere hohe Obrigkeit in den Gerichten Anras und Tilliach su und ebenso das Eigenthum des Gerichtleins Bannberg
vermehrt, als König Max im Jahre 1501 die eben an ihn gefallene Herrschaft Lienz an die Freiherren von WoVcenstein-Rodeneck versetzte; denn diese erhoben., sei es aus Unkenntniss des Rechtsverhältnisses, s~ei es aus Herrschsucht und Eigennutz, dieselben und noch weiter gehende Ansprüche be züglich Anras* und Bannbergs, und das Stift verlor abermals einen Theil seiner Hoheitsrechte, als es zum Vertrage vom 24. März 1541 kam, denn darin musste es dem Landgerichte Lienz die hohe Gerichtsbarkeit zu beiden