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Category:
Religion, Theology
Year:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Page 40 of 283
Author: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Place: Wien
Publisher: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Location mark: II 63.759
Intern ID: 202768
go evangelischen Landeskirchen des Gesamtstaates Oesterreich in ihren Spitzen zn einem kirchlichen Verbände Zusammenzuschließen, zu Grabe getragen. „In Vollziehung des Z à Meines Patentes vom 1. September V.J. finde Ich anzuordnen, daß die Abteilung für die Kirchen- und Schnl- angelegenheiten der evangelischen Glaubensgenossen Augsb. undhelvet. Bekenntnisses in Meinem Ministerium für Kultus und Unterricht un verzüglich in Wirksamkeit trete' — hieß es drei Wochen vorher, be vor das Patent

durch seinen eigenen Aussteller tatsächlich außer Kraft gesetzt wurde. Die vorgenannte Entschließung dehnte die. amtliche Zuständigkeit der evangelischen Ministerialabteilnng mit Ministerialrat Zimmermann als erstem Berichterstatter auf den Amtsbereich der Wie ner evangelischen Konsistorien sowie auf die Evangelischen beider Be kenntnisse und der Unitarier in Siebenbürgen aus. Durchführung eines Werkes, wie das der neuen Kirchenordnung für Ungarn, war nur denkbar bei stetiger, durch uichts abgelenkter Verfolgung

des vorgesteckten Zieles Jede Unsicherheit im Handeln und jedes Schwanken mnßte den Erfolg beeinträchtigen. Wahrneh mungen dieser Art als Vorboten abermaligen Verfafsnngs- und Per sonenwechsels erleichterten Thnn den Abschied aus einer Stellung (2V. Oktober i860) welche ihm mindestens seit Jahr und Tag mehr als eine Last hatte erscheinen müssen. Man darf sagen, sein Wirken für die evangelische Kirche in Un garn war nur ein akademisches, aber es war trotzdeffen nicht unrühmlich. Im sechsten Arbeitsjahre gab

er der Kirche eine Neuordnung (Ent wurf 1856) und im neunten Jahre eine Kirchenverfafsnng (Patent und Provisorische Bestimmungen 1., 2. September 1859), welche vor dem Nichterstuhle der fachmännischen Beurteilung glänzend bestanden. Die Herren Gabriel Pronay nnd dessen mithelfende Inspektoren aller Grade verbrachten dreißig Jahre damit, um etwas herzustellen, dem sie den Namen „Kirchenverfafsnng' (für die vier lutherischen Superintendenten) beilegten (1898), während welcher Zeit die Kirche ein politisch

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Category:
Religion, Theology
Year:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Page 23 of 283
Author: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Place: Wien
Publisher: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Location mark: II 63.759
Intern ID: 202768
Rechtlich wie inhaltlich war der Entwurf weit erhaben über alle Angriffe. Thun ward die große Genugtuung zuteil, daß innerhalb auswärtiger evangelischer Verbünde uur eine Stimme nneingeschränk- ten Lobes über die Arbeit herrschte. Im Bereiche des Wiener evan gelischen Konfistorialsprengels wieder evangelischen Landeskirche Augsb. Bek. tu Siebenbürgen vernahm mau den Wunsch nach ähnlichen Be stimmungen für die eigene Kirche. Die theologische Fachbeurteilnng in den deutschen Bundesländern zollte

, welche die Macht haben, gerechte Wünsche der Staats augehörigen zu erfüllen'. In derselben Zeitschrift äußert sich Daniel Schenkel, Heidelberg, daß es nicht verschwiegen werden dürfe, „daß in ganz Deutschland keine freiere Verfassung der evangelischen Kirche dermalen besteht, als diejenige ist, welche der Kaiser von Oesterreich den ungarischen Pro testanten als Entwurf aus freien Stücken vorgelegt hat Nachdem die österreichischen Protestanten solange ihre Brüder -in Deutschland um ihre freiereu Zustände

dem Minister ehrende Anerkennung. Karl Hase, Jena, schreibt : „In der dreifachen Gliederung syno daler und konsistorialer Behörden ist so ziemlich alles gewährt, was wir 1848 etwas allzufrüh für die deutsche evangelische Kirche erhofften. Das Fundament der Verfassung, das Presbyterinm der Pfarrgemeinde ist weit vertrauender in die Wahl der Gemeinde gelegt, als nach der preußischen Gemeindeordunng von 1850.' Die „Allgemeine KirchenZeitung', Darmstadt, spendet dem Ent wurf gleicher Weise Beifall und spricht

den Wunsch ans, derselbe möge in allen Kronländeru Oesterreichs der Organisation der evange lischen Kirche zu Grunde gelegt werden. „Wir klammern uns sicher nicht an Ideale, wenn wir den Wunsch nickt nuterdrücken Knnen, nusere Gemcindeverhältnisse nach demselben Maßstabe gegliedert nnd geordnet zn wissen, wie solches unsere 'Glanbensgenossen in Ungarn bald verwirklicht sehen werden. Die Möglichkeit ist gegeben in dem Vorhandensein der Grundbedingungen » möge der Herr den Willen jener lenken

, aber ein geuaner Vorschlag nicht gemacht. Schab lonenhaft gelaugte die Bitte znm Ansdrnck um Nnckverfetzmig der Kirche in deu Stand vor dem Jahre 1843 und Verhandlung des Gegenstandes ans eimr Synode. Man sollte meinen, daß rechtsbe- wnßte Vertreter ihrer Kirche die sich darbietende Gelegenheit ohne Zauderu hätten ergreifen müssen zu überzeugender Klarlegung des 'h Protestantische Kirchenzeitnng, Berlin Nr. 4i>. — In Nr. 45 derselben Zeitschrift veröffentlicht Hase einen zweiten Anfsatz nnd schließt

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Category:
Religion, Theology
Year:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Page 51 of 283
Author: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Place: Wien
Publisher: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Location mark: II 63.759
Intern ID: 202768
dieses jüngsten Einschreiten Binders beim Kaiser nnd blieb somit dem sirengsten Dienstgeheimnis unterworfen, in welches auch die vom Ministerium sür Ablehnung der Verfassung getroffene Ent scheidung einbezogen war. Zimmermann stand es nicht Zn, irgend einer Partei hiervon Mitteilung zn machen, doch durfte er wohl den Nat erteilen, um Bestätigung der Verfassung nicht weiter zu bitten. Er tat es, jedoch erfolglos. Als des Kaisers Entschließungen über den Arbeitsplan für Neu ordnung der evangelischen Kirche

im Gesamtstaate und der Trinitarier in Siebenbürgen (9. Dezemher 1854), ferner über Verlegung des Sn- perintendenten-Sitzes von Birthälm nach Hermanustadt uud die Be stätigung der „Provisorischen Vorschrift' für die evangelische Landes kirche Ä. B. (27. Dezember 1854) erfolgt waren, ermangelte Zimmer mann nicht, Benachrichtigung nach Siebenbürgen ergehen Zu lassen über das im Arbeitsplan aufgestellte Ziel. Anknüpfend an eine Binder erteilte Eröffnung, daß die innern politischen Verhältnisse es erheischten

, vor allen Dingen die evangelischen Kirchenangelegenheiten in Ungarn Zu ordnen, ließ Zimmermann keinem Zweifel darüber.'Raum, daß dieses nun geschehen werde. Ueber diese kurze, aber bestimmte Auskunft hinaus durfte er nicht gehen, und wenn er später darauf zu sprechen kam, führte er dem Zuhörer den Vorgang der Mundschließung im Kardinalskollegium vor Augen. Die Absicht, Ungarn vorans, wurde auch in dem Wiener Kreise der jungen Siebenbürger Sachsen, Franz Gebbel und anderen, in der sogenannten Skuptschina

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Category:
Religion, Theology
Year:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Page 94 of 283
Author: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Place: Wien
Publisher: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Location mark: II 63.759
Intern ID: 202768
eines Staatspauschales für die evange lische Kirche. Thuns Nachfolgi.r, Schmerling, hatte nnrmchr für die Höhe des Betrages vorzusorgen, welchen der Kaiser mit 41 660 Gul den am 14. April 1861 genehmigte. Zum Jahre 1860, ohne aber dieses Jahr in den Text einzu setzen, bemerkt Voeschs) : „Graf Thun arbeitete das Pr o- t e st a n t e n p a t e n t aus' (Seite 610)). — Das ist alles. Was es mit dieser Ausarbeitung Thuns für eine Bewandtnis hatie, wie ihr Wortlaut beschaffen und was mit dem „ausgearbeiteten Patent

, obgleich dieses Er eignis für die evangelische Kirche von weittragendster Bedeutung war. Man kann aus dem angeführten Buche nicht den Eindruck em pfangen, daß Minister Thnn die evangelische Kirche ganz bedeutend gefördert hat, indem er die zu endgiltiger Festsetzung ihres Nechts- kreises und ihrer Verfassung erforderlichen Vorlagen fertig hinterließ. Loesche schweigt hierüber, widmet aber unberechtigter Weise Worte der Anerkennung dem Staatsminister Schmerling. Das Ministerium Thun leistete

nach Loesches Meinung so we nig, daß an andrer Stelle seine Wirksamkeit in wenigen gleichartigen Zeilen erledigen zu dürfen er für zulässig hält,^) Von gerechter Würdi gung a uch hier keine S pur, denn er bringt auch mit der neuen Aus- ') Gestützt auf eine von Loesche mißverstandene Mitteilung in Heinrich Brück, Geschichte der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert 2. Aufl. III, 217 (nicht SM). — Da Brück für mich nicht erreichbar war, unterstützte mich freundlichst Profeßor Heinrich àbik. Loesche schrieb

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Category:
Religion, Theology
Year:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Page 263 of 283
Author: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Place: Wien
Publisher: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Location mark: II 63.759
Intern ID: 202768
des Oberkonsi storiums, wornach auf den 13. k M. eine verstärkte Versammlung, bestehend aus der Generalsynode der Geistlichkeit und weltlichen Ab geordneten der 9 Kirche,,bezirke ausgeschrieben worden ist, um über die beiden Hauptfragen, Liquidierung der Zehnteutschädigungsfassionen und Kirchenverfassung samt Dotation zu beraten. Die Sache wird auf die Absendnng einer Deputation hinauslaufen. Der Vizepräsi dent L hievon in vertraulicher Weife in Kenntnis gesetzt, hielt es für Pflicht, das Ministerium anf

die im Kreise der evang. Kirche sich vorbereitende Bewegung mit dem Erachten dringend aufmerksam zu macheu, daß es höchst an der Zeit wäre, die Erledigung derZ. 3275 Zu vollziehen. Das Amtsschreiben i vom 26 November Präs Z. 4070) geht heute ab. Es wäre unendlich viel gewonnen und würde auch in anderer Richtung von wohltätiger Wirkung sein, wenn die Versamm lung am 13. uächsteu Monates mit dem kit accompli der genehmig ten Kirchenordnung überrascht werden könnte. Gott gebe, daß es ge schehe

. Man wird allgemein beruhigt sein, weun man nur das Schiff lein der Kirche angesichts der Sturmwolken im sicheren Hafen weiß. Die Schulmeister bekommen einen Stoff, an dein sie anf dem rechten Boden ihr Nachdenken üben können und böfeu Mäulern ist ein Haupt schlagwort gegen die Intentionen der Regierung genommen. Nur keine weiteren zaghafteu Bedenklichkeiten — ein Namenszug kann jetzt noch den Knoten zerschneiden und die Regierung hat für das, was sie tut, den Dank, während längere Verzögerung den Krankheitsstoff

» den um sich fressenden, einer wachsenden Mißstimmung bei den einen und verzweiselnder Indolenz bei den anderen vermehren muß. Ich stehe, wenn auch anscheinend in den Hintergrund mich stel lend, auf der Wacht und meine Politik ist das Gedeihen der Kirche. Hier zu wirken liegt in unserer Hand -- draußen Wird man Freiherr von LebZeltern.

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