¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
Rechtlich wie inhaltlich war der Entwurf weit erhaben über alle Angriffe. Thun ward die große Genugtuung zuteil, daß innerhalb auswärtiger evangelischer Verbünde uur eine Stimme nneingeschränk- ten Lobes über die Arbeit herrschte. Im Bereiche des Wiener evan gelischen Konfistorialsprengels wieder evangelischen Landeskirche Augsb. Bek. tu Siebenbürgen vernahm mau den Wunsch nach ähnlichen Be stimmungen für die eigene Kirche. Die theologische Fachbeurteilnng in den deutschen Bundesländern zollte
, welche die Macht haben, gerechte Wünsche der Staats augehörigen zu erfüllen'. In derselben Zeitschrift äußert sich Daniel Schenkel, Heidelberg, daß es nicht verschwiegen werden dürfe, „daß in ganz Deutschland keine freiere Verfassung der evangelischen Kirche dermalen besteht, als diejenige ist, welche der Kaiser von Oesterreich den ungarischen Pro testanten als Entwurf aus freien Stücken vorgelegt hat Nachdem die österreichischen Protestanten solange ihre Brüder -in Deutschland um ihre freiereu Zustände
dem Minister ehrende Anerkennung. Karl Hase, Jena, schreibt : „In der dreifachen Gliederung syno daler und konsistorialer Behörden ist so ziemlich alles gewährt, was wir 1848 etwas allzufrüh für die deutsche evangelische Kirche erhofften. Das Fundament der Verfassung, das Presbyterinm der Pfarrgemeinde ist weit vertrauender in die Wahl der Gemeinde gelegt, als nach der preußischen Gemeindeordunng von 1850.' Die „Allgemeine KirchenZeitung', Darmstadt, spendet dem Ent wurf gleicher Weise Beifall und spricht
den Wunsch ans, derselbe möge in allen Kronländeru Oesterreichs der Organisation der evange lischen Kirche zu Grunde gelegt werden. „Wir klammern uns sicher nicht an Ideale, wenn wir den Wunsch nickt nuterdrücken Knnen, nusere Gemcindeverhältnisse nach demselben Maßstabe gegliedert nnd geordnet zn wissen, wie solches unsere 'Glanbensgenossen in Ungarn bald verwirklicht sehen werden. Die Möglichkeit ist gegeben in dem Vorhandensein der Grundbedingungen » möge der Herr den Willen jener lenken
, aber ein geuaner Vorschlag nicht gemacht. Schab lonenhaft gelaugte die Bitte znm Ansdrnck um Nnckverfetzmig der Kirche in deu Stand vor dem Jahre 1843 und Verhandlung des Gegenstandes ans eimr Synode. Man sollte meinen, daß rechtsbe- wnßte Vertreter ihrer Kirche die sich darbietende Gelegenheit ohne Zauderu hätten ergreifen müssen zu überzeugender Klarlegung des 'h Protestantische Kirchenzeitnng, Berlin Nr. 4i>. — In Nr. 45 derselben Zeitschrift veröffentlicht Hase einen zweiten Anfsatz nnd schließt