¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
Kirche im Gesamlstaate Hierbei kamen folgende kirchliche Gemeinschaften in Frage: die evangelisch? Kirche in den deutschslavischen Kronländern (Evangelische Augsbnrger wie Helvetischen Bekenntnisses, Deutsche und Tschechen); die evangelische Kirche in Ungarn (Lutheraner, Deutsche, Magyaren und Slovaken; ' Reformierte, Magyaren) ; die evangelische Landeskirche Angsb. Be kenntnisses in Siebenbürgen (Sachsen), die Reformierten in Sieben bürgen (Magyaren) und die Unitarier in Siebenbürgen (Magyaren
unbehindert von irgend einer Seite selbstständig ihr Kirchen- mid Schulwesen verwaltete nnd frei ihrem Kultus oblag, (^.pprobàs constZtutionss prima pars, l^tulus primuZ. Articulus III. und beiderseitiger Staatsvertrag, abgeschlossen zwischen den siebenbür gischen Ständen und Kaiser Leopold I, 4 Dezember 1691: Diploma I-.EopoIàum 1 und 3). M Tetschen 7. April.1811, gestorben Zu Wien 17. Dezember 1888. ANgememe^deutsche Biographie, München. W. Band. — Weitere Mitteilun- ^ seinen Berichterstatter Zimmermann
, das zwischen beiden sich vaio entwickelnde, dem Dienst sehr förderliche Vertrauensverhältnis, ferner uoer den Zu befolgenden Arbeitsplan und die Geschäftsführung im Ministerium Mden sich vor in der „Einleitung' zu dem Aufsatze : „Die Leiturknnden für ^leuordnung der evangelischen Kirche im Gesamtstaate Oesterreich. Verfaßt von ^o>eph Andreas Zimmermann 185)2', gedruckt in Deutsche politische Hefte aus Groszrumänien, Hermannstadt, Jahrgang 192!',. — Die bezüglichen Mit- Uungen beruhen sämtlich auf Aussagen