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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1907
Zur Frage der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles in Salzburg im Mittelalter
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Page 105 of 118
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / Alfred von Wretschko
Place: Salzburg
Physical description: S. 193-302
Language: Deutsch
Notations: Aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde ; 47
Subject heading: g.Salzburg;s.Bischof;z.Geschichte 500-1500
Location mark: III 42.627
Intern ID: 204083
1485, Jänncr 4, Rom. Papst Innozenz VIII. sendet in dieser ganzen' Angelegenheit an Kaiser Friedrich ein Breve. . . ' (104) Orig. Pgt. Siegel aus der Rückseite. ■' (1485) Jänner. ' Formular -des Oboedienzeides für-Erzbischof Johann von Gran als Administrator des Erzstistes Salzburg. (195) Orig. Pgt. < Vergl. oben S. 2ö l ff. 1'487, Juni 20, Rom. , Papst Innozenz VIII. schreibt an das Domkapitel von Salzburg, daß Johann, Erzbischof von Gran' schon seinerzeit als er Administrator des Erzstiftes

wurde, falls er den Erzbischof Bernhard überleben sollte. Zum Erzbischof von Salzburg eingesetzt worden, sei. Nachdem nun Bern-- Haid 1 ) gestorben, mithin Johann Erzbischof von Salzburg geworden sei, verbiete er jede Wahl oder Postulation und verlange, daß Johann als Erzbischof von allen beteiligten Kreisen anerkannt werde. (106) Orig. 'Pgt. Bleibulle an Hanfschnur hängende 1487, Oktober 26, Rom. i Derselbe erklärt die nach dem Tode des Erzbischoss Bernhard von einigen Salzburger Domherrn

vorgenommene Erwählnng des Dompropstes Cristoforus Ebron zum Erzbischof für ungültig. (107) Orig. Pgt. Bleibulle an Hansschnur hängend. Die Ausfertigung der päpstlichen Verfügung von. 1484 an Bernhard von Ror- und Johann Beckenschläger ist nicht erhalten. Einen Ersatz bietet die in den Konfistorial- akten aufgefundene, durch den Vizekanzler R. vorgenommene Beurkundung der im Konsistorium von Papst Innozenz VIII. getroffenen Entscheidung. Der Papst genehmigte den von Bernhard ausgesprochenen Verzicht

aus das Erzbistum Salzburg. Bernhard '. wird unter Belassung des Titels eines Erzbischoss von Salzburg und unter Gewährung einer Entschädigung Administrator in spiritnalibus et temporalibus des vakanten Bistums Wien. Johann hingegen wird Administrator in spiritualibus et temporali- buZ für die Kirchenpromnz Salzburg, bleibt aber bis zu Bernhards Tod mit der Erz diözese Gran verbunden. Gleichzeitig wird Johann für den Fall, als er Bernhard über leben sollte, von seiner Beziehung zu Gran befreit

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