Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
Page 360 of 598
Author:
Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place:
Wien
Publisher:
Manz
Physical description:
VII, 989 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark:
II 109.498/1
Intern ID:
132993
fallen in. einer Zeit wie der damaligen, wo infolge raschen Auf- blühens der Städte und Märkte, des Handels und der Gewerbe sowie intensiver Rodetätigkeit starke Rachfrage nach ländlichen Arbeitskräften herrschte. „Die Behandlung der Bauern als Pächter, denen jederzeit.ge- ! ■> ifänbigt . werden ka nn., die afte r auck jedeHeit kündigen.können, scheint das > - wesentlichste Moment der Umwandlung gewesen zu sein.'*) Obgleich neben dieser bloßen .^eiüMcjjt auch die Erbpacht (locatio in perpetuum
zwar nicht gegeben werden, man ficht sich aber zu dieser Annahme. genötigt,' wenn das spätere überwiegen der bloßen > Zeitpacht ebenda erklärt werden soll. ■•**)•]?. r. A. n/5, p. 467f.; Trid. Urbare, S- 3b; Voltelini in Act« Tirol. II, p. XCV. . : f**)' SSopfner, Die Lage Tirols, S. 19f. 1 f) Äie von Thun suchten ihre leibherrlichen Rechte auszudehnen, indem sie , . ihre freien Pächter bewogen, sich, als ihre servi zu bekennen.. Im Vergleiche des - . , ■ Bernardin und Sigmund von Thun mit dem Kardinal Bischof