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1922
Hat Italien ein geschichtliches Anrecht auf die Brennergrenze? : eine Entgegnung
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Page 115 of 615
Author: Voltelini, Hans ¬von¬ ; / von Hans Voltelini
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Intern ID: 377423
Denkwürdigkeiten: „6ch mag das wol für ein Wunder schreiben, das im Land der Grafschaft Tirol vor nie erhört ist, daß ein Graf zu Tirol, selbst spanisch und durch spanisch (Männer), mit Verachtung der Deutschen und ohne Verstand der Sprache und Sitten, soll so gewaltig wider all Freiheit regieren und mali sche, tyrannische Regierungen einführen. O Tirol, o Etschland, Wipptal, Snn-- tall Zhr mögt euch nun nicht mehr eurer Väter berühmen. Die alten haben gebaut einem Fürsten zu Ehren

. Mit dem Landlibell von 1511 war die Entwicklung der tirolischen Landes verfassung eigentlich abgeschlossen und trat nun in einen Zustand der Er starrung. Langer Stillstand bedeutet aber auch auf verfassungsrechtlichem Gebiet Rückgang und Verkümmerung. Zwa/behaupteten im lö. Jahrhundert die Landtage von Tirol ihr altes Ansehen. Ein venezianischer Gesandter am Kaiser Ferdinands I. schlagt im öahre 1548 die Macht der Tiroler Land- schast so hoch an, daß der Kaiser nicht als eigentlicher Herr und Herrscher

des Landes bezeichnet werden könne. Und in einem Schreiben Kaiser Rudolfs II. vom Bahre 7597 Mrd gesagt, daß „auf die Tiroler Stände die andern Fürsten tumer und Lande zu sehen pflegen und ihnen gewöhnlich nachfolgen.' Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts trat aber auch in Tirol der Einfluß der Landschaft zurück; es wurden zwar ihre alten Privilegien keineswegs förmlich aufgehoben, aber die Regierung suchte tatsächlich ihre Wirkung zurückzudrängen. Die ab solute Fürstenmacht, zuerst in Spanien

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