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Books
Category:
Economy
Year:
[1908?]
Zahlungsbüchel und Grundbuchs-Auszug der tirolisch-vorarlbergischen wechselseitigen Mobilien-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt
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Page 32 of 43
Author: Tirolisch-Vorarlbergische Wechselseitige Mobilien-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt <Innsbruck>
Physical description: 52 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: k.Tirolisch-Vorarlbergische Mobilien-Brandschaden-Versicherungsanstalt;s.Satzung;z.Geschichte 1908;f.Quelle
Location mark: 853
Intern ID: 182636
Bei Vorräten, welche nach § 16 mit verschiedenen Quartals- oder Monatsbeträgen versichert wurden, kann der Schaden nie höher vergütet werden, als mit der Versicherungssumme jenes Viertel jahres oder Monates, in welchem der Brand erfolgte. Trügt der Landesausschuß gegen den Befund Bedenken, so wird es seinem Ermessen überlassen, eine neuerliche Schätzung durch von ihm bestellte Sachverständige zu veranlassen. Wenn die Sachverständigen im Falle des Z 45 über den Betrag des Schadens

wird zur Vermeidung größerer Schwankungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Erfordernisses an Brand entschädigungen und Verwaltungsauslagen in den letztabgelaufenen zehn Jahren ermittelt. Die Landesbuchhaltung berechnet in der oben be zeichneten Art spätestens bis Ende Februar die Umlage für das letzt- verflossene Jahr, welche der Landesausschuß nach erfolgter Genehmigung unverzüglich durch die amtlichen Landeszeitungen kundmacht. Findet der jährliche Gesamtaufwand in der Durchschnittsumlage nicht seine Deckung

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