Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
u. dgl., weil man sie in der Kirche zu Steeg, die allerdings etwas näher wäre, durchaus nicht dulden wolle.') Das Generalvikariat antwortete am 11. April 172V, daß man nicht ungeneigt sei, zu dieser Translation den Ordinariatskon sens zu ertheUm unter der Bedingung, daß die Gemeinde dem geist. lichen Offizium einen förmlichen Revers einsende, worin sie sick aus drücklich verobUgierm solle, für immer die Einhaltungskosten dieser Kapelle, ohne Jemand Andern zu belästigen, auf sich zu nehmen
, auch daselbst keinen Kaplan „hereinzuziechen,' oder eine Meßlicenz zu be gehren, noch weniger den Besuch der Mutterkirche zu vernachlässigen» widrigenfalls man diese Kapelle schließen lassen würde. — Die neu erbaute Kapelle stand an diesem Orte nur wenige Jahre, denn schon Anfangs September 1729 richtete die Gemeinde ein Bittgesuch an die geistliche Behörde in Augsburg, in welchem sie anzeigte, daß im verflossenen Winter eine Schneelawine das Dach ihrer Kapelle völlig weggerissen und auch die Hauptmauer
von oben bis unten gespaltet habe. Die Gemeinde bitte daher, da doch eine vollständige Renova tion dieser Küpelle nöthig wäre, um die Erlaubniß, eine neue Ka pelle aufführen zu dürfen, und zwar in einiger Entfernung vom alten Platze an einer Stelle, wo sie vor ähnlichen Gefahren gänzlich ge sichert scheine, s) Die erbetene Licenz wurde am 22. Sept. 1729 gewährt. Dieses neue Kirchlein ist an derselben Stelle mitten im Dorfe Hägerau erbaut worden, wo die jetzige Seelsorgskirche steht. Am 9. Aug. 1740