Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
heißt es in demselben, habe sich zu Gemüth geführt, daß bei der nunmehr stark angewachsenen Seelenzahl in dieser Gemeinde, in der sich jetzt bei 1200 Kommunikanten befinden, kaum zwei Dritte! der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen bei nur Einem Priester dem Gottesdienste beizuwohnen Gelegenheit habe, daher eine bestän- dige Frühmesse dahier an der Landstrasse auch wegen der vielen Durch-- reisenden, und wegen der calvinischen Engadeiner Gränze, sehr lob- üch und anständig wäre: darum
und aus andern Motiven habe dieses Gericht Pfunds alle Mühe und Fleiß angewendet, um eine solche Stiftung zu Stande zu bringen, und habe bereits einen Fond von 2600 fl. gesammelt. Als Hauptwohlthater wird Johann Zobl, ge- Wester Gerichtsverpflichteter und Gastwirth zu Pfunds, aufgeführt. Welcher 1200 fl. vermachte. Ferner spendeten die Balth. Tscho ti schen Erbsinteressenten 200 fl. ; Bernhard 3obi, Bürgermeister zu Bozen, gab 102 fl., und die Gemeinde Pfunds 1098 fl. Auch hoffte dieselbe mit Zuversicht 400
fl. von den Gotteshäusern der Kuratie Pfunds (eigentlich nur 20 fl. jährlichen Beitrag), damit ein Stif- tungskapital von rund 3000 fl. erreicht werde. Zudem bewilligte die OOe. Hoskammer mit Dekret vom 21. Aug. 1714 auf Bitten der Gemeinde 7—8 Tagmahd gemeinen Grundes zum Besten dieser Stif- tung gegen Bezahlung eines ewigen Grundzinses von 1 fl. 30 Kr. in das herrschaftliche Urbaramt zu Pfunds. 23 ) Der Frühmesftr soll zu Folgendem verpflichtet sein. Er soll an jedem Freitag (wenn möglich) für den Hauptstifter Johann
Zobl und dessen Verwandte applizieren, dergleichen für die Tschott'sche Familie alle Quatemper Einmal, und für Bernh. Zobl jährlich Einmal Messe lesen, für die Gemeinde Pfunds aber an allen Sonntagen des Jahres applizieren, und monatlich (außer der Advent- und Fastenzeit) eine Kinderlehre in der St. Peterskirche halten. Auch soll ein jeweiliger Frühmesser im Falle der Roth, wenn der Kurat verhindert ist, mit Beichthören und Versehen der Kranken Aushilfe leisten. Was die Präsentation anbelangt
, bittet man den Hvchwst. Fürstbischof, daß das Jus prae- sentandi „Zoblifch und von Seite der Gemeinde alterniere,' und daß man, wenn ein tauglicher Priester aus dem Pfundser Ge- richte vorhanden wäre, einen solchen vor einem Fremden präsentieren dürfe; als ersten Frühmesser wünsche man den Priester Jakob Lo- 23) Die Gemeinde verkaufte diese Grundstücke und erzielte eben dadurch den obgmannten Beitrag von 1096 fl.