Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
bezogen, zugewendet werde. Die Gemeinde Stockach, von der Regierung aufgefordert, sich über diese Erhöhung ihrer Kaplan« zu äußern, erklärte sich vor dem Land richter zu Reutte laut Protokoll v. 20. Juni 1786 bereit, ihrem Kuraten jährlich einen Beitrag von 72 fl. zu leisten. Der Pfarrer von Elbingenalp, Franz Scholz, protestierte heftig gegen diese neue Zerreißung seiner Pfarre, und wies in seinem Gutachten v. 5. Juli 1786 darauf hin, daß die Gemeinde Bach von dieser Vereinigung mit Stockach
nichts wissen wolle. Nach reiflicher Erwägung aller Um stände. insbesondere in Rücksicht auf die Gesinnung der Gemeinde Bach, gab der geistliche Referent im Konsistorium zu Augsburg, Jos. Steiner, am 9. Sept. 1786 sein Gutachten hierüber dahin ab, daß von der Errichtung einer Lokalkaplanei oder Kuratie zu Stockach ab zugehen sei, und daß sich diese Gemeinde, wie ehevor. nut einem Ka plan begnügen und mit ver Pfarre zu Eldingenalp in uexu ver bleiben solle. Das Konsistorium stimmte ihm bei und setzte alsbald
das k. k. Gàrnium hiev on in Kenntniß, welches mit Zuschrift vom 29. Sept. 1786 an den Fürstbischof in Augsburg diesem Beschlüsse ebenfalls bettrat, jedoch vom Fürstbischof, verlangte, daß er zur Be ruhigung der Gemeinde Stockach und Erleichterung der Seelsorge daselbst der dortigen Kirche einen eigenen Taufstein, Gottesacker, und was Mmer zur Administrierung der übrigen Sakramente erforderlich, bewillige, und einem jeweiligen alldortigen Kaplan zur Spendung derselben die geistliche Gerichtsbarkeit eum DsxeuàMg