Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
Prälat von Marienberg. Karl Mahr, ließ jetzt Schlinig durch einen seiner Konventualen, den gewesenen Gymnasialprofessor in Brixen, P. Augustin Tschöll, und dann durch P. Magnus Prieth und P. Roman Schuler excurrendo versehen. Am 5. Febr. 1817 zeigte das f. f. Gubernium in Innsbruck dem f. b. Ordinariate in Brixen an, daß die Gemeinde Schlinig sich beschwert habe, daß sie seit dem Abzüge des P. Marian keinen Geistlichen mehr bekommen habe. Am 3. April 1817 urgierte das Gubernium die Anstellung
eines Geistlichen in Schlmig gemäß den ?. k. Hof-Resolutionen vom 29. Aprii 1786, 26. Jänner 1792 und 18. Janner 1793 (in Be- tress der Errichtung einer Exposiiur zu Schlinig) und srug beim f. b. Ordinariate an, ob die Amberger bei Burgeis zu belassen seien, oder ob für sie in der Stiftskirche ein Gottesdienst zu halten sei. Mit Zuschrift vom 11. Juni 1817 machte Abt Karl von Marienberg dem f. b. Konsistorium in Brixen den Vorschlag, die Seelsorge über Schlinig beim Stifte zu belassen, wie es schon „seit
das Gubernium dem , f. b. Ordinariate in Brixen mit, daß die Regierung von ihrem frühern Beschlüsse, 6. 6. 3. April 1317. die Anstellung eines eigenen Ex- psfitus in Schlinig betreffend, nicht abgehen könne, weil diese Ge- meinde durch die Erbauung eines Wldums das Recht dazu erlangt habe, und die Gründe des Prälaten für das Exkurrieren nicht stich- haltig seien., Da also nach den wiederholten Erklärungen des Gu- berniums kein Nachgeben von dieser Seite zu erwarten war. ertheilte schließlich der Prälat