Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
Vsn Finstermünz längs des Inn bis zur Sitte überließ gegen Zch- lung einer gewissen Summe Geldes, die er zur Ausrüstung nöthig Wie. Graf Ulrich kehrte wohlbehalten aus diesem Kreuzzuge zurück, md starb i. 1.1248. Vor seinem Tode verkaufte er dm Rest seiner Güter im Oberinnthal und Außerfern an den deutschen Kaiser Friedrich II., nach dessen Ableben das welsische Erbe endlich in den Besitz des Grasen Meinhard II. von Görz-Tirol gelangte» der in zweiter Ehe Elisabeth, die nachgelassene Witwe
des Kaisers Konrad IV.. Sohnes des Kaisers Friedrich II., geehlicht hatte. Doch behielt das Stift Brixen immer noch einige Besitzungen zu Pfunds, sowie zu Puch, Im st und Zirl. Im Jahre 1284 belehnte Bischof Heinrich von Regensburg den obgenannten Grafen Meinhard mit den Lehen, welche einst die Herren v. Wangen zu Pfunds be- ftssen hatten. Aus dem Jahre 1317 wird urkundlich gemeldet, daß König Heinrich, Gras von Tirol, der jüngste Sohn Meinhard's IX., den Bauleuten im „Dorf' und zur „Stuben' in Rücksicht
der erlit tenen Wasserschäden den dritten Theil der Zinse und Steuern nach- gesehen habe. Ein späterer Landesfürst von Tirol, der Markgraf Ludwig von Brandenburg, Gemahl von König Heinrich's einziger Tochter und Erbin Margaretha, versetzte im I. 1350 das Gericht Pfunds um 632 M. B. an Johann v. Schlandersberg. In der Landesordnung, welche er zwei Jahre darauf erließ, wurde u. A. im Gesetze für die Bauleute insbesondere für die oberinnthalifchen Ge- richte Hörtenberg, Petersberg. Jmst, Landeck, Prutz
(Laudeck) und Pfunds bestimmt, daß ein Oberbauknecht jährlich 12 Pf. B. und 2 neue Schuhe, und eine Obermagd 7 Pf. B. und 2 neue Schuhe erhalten soll. Wie man sieht, besaß im 14. Jahrhundert Pfunds schon ein eigenes Gericht, welches sich aber bloß auf diese Gemeinde erstreckte. Dasselbe bestand bis in die neuere Zeit, indem es erst 1809 wirren der bayerischen Zwischenregierung in Tirol aufgehoben worden iß. Auf dieses Gericht bezieht sich folgende Urkunde, welche Herzog Leopold III. genannt der Fromme
, und sein Bruder Albert, als Landesfürsten von Tirol im Jahre 1370 (gegeben zu Meran, Mittfasten) erlassen haben. In derselben ihm sie kund, daß „uns die Gemcnn unserer Leut aus unserm Gericht zu Psuns fürge- bracht, daß dieses von jenem zu Prutsch von Alters her in Diensten und Rechten geschieden sei. Nur schädliche Leut sol man mit Gürtel umbvangen und in das genannte Niedergericht von Prutfch antwurten,