¬Der¬ Wahlreformantrag der italienischen Nationalpartei in Tirol : vom österreichischen Standpunkt beleuchtet
aus zuüben berechtigt. Anhang: Artikel II. Zweiter Wahlkörper und zwar: 1. Die politischen Bezirke: Innsbruck, Sterzing, Schwaz, Kufstein, Kitzbichl, Imst, Renile, Landeck, Schlanders, Bozen, Meran, Bruneck, Brixen, Lienz, Ampezzo, Stadtbezirk Innsbruck und Bozen und die außerhalb Tirols wohnenden Wahlberechtigten dieses Wahlkörpers mit dem Wahlorte Innsbruck; 2. Trient, Borgo, Cles, Cavalese, Roveredo, Riva, Tione, Primiero, Stadtbezirke Triellt und Roveredo mit dem Wahlorte Trient, zusammen vier