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Category:
History , Law, Politics
Year:
1933/1934
¬Die¬ Landstandschaft der Bauern in Tirol
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Page 43 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Dresden
Publisher: Baensch-Stiftung
Physical description: S. 699 - 736, 109 - 144
Language: Deutsch
Notations: Aus: Historische Vierteljahrschrift ; 28/29
Subject heading: g.Tirol ; s.Bauer ; s.Landstände
Location mark: II 268.078
Intern ID: 495642
112 Otto Stolz stand' genannt. In den Schriften von 1790—1815 ist dann öfters von den Bauern als einem Landstand in Tirol die Rede 1 ® 4 . Eine Körperschaft wie die Tiroler Landschaft konnte sich selbstverständlich nur betätigen, indem sie gemeinsame Beratun gen abhielt und hierbei Beschlüsse faßte, die dem Landesfürsten und seiner Regierung als ihre Meinung und ihr Wille mitgeteilt wurden. Ein solcher Vorgang war im allgemeinen Sinne auch für das 14, Jahrhundert nichts Neues, denn die Gerichts

geformt worden ist 105 . In der Urkunde, die die Tiroler Landschaft im Jahre 1363 über die Altersversorgung der abtretenden Landesfürstin Margareta 1M Wie unten S. 135, Aran. 163. — In der Verfassung von 1816 wild nicht mehr von den Städten und den Gerichten, sondern vom Bürger- und Bauernstand ge sprochen. (Dieselbe ist neuerdings in der Tir. Heimat, Bd. 8 — 1927 — S, 164 ab gedruckt.) In den Verfassungen seit 1849 wird nur mehr der Ausdruck „Landgemein den' gebraucht. 104a

\\ T j e man für die Grafschaftstage im 13. Jh. „placitum' sagte (s.Bd.28, S. 706), so auch im 15. Jh. für die Landtage (s. gleich unten). Das ist die lateinische Bezeichnung für „Taiding', welcher Ausdruck für Gerichtstage in Tirol vom 14. bis 16. Jh. sehr häufig vorkommt (vgl. Stolz, Gerichte Deutschtirols im Axch. öst. Gesch. 102, S. 200fl.) we Uber die direkt gefälschte Urkunde von angeblich 1234, die schon zu diesem Jahre einen „Hof- und Landtag' erwähnt und die ebenfalls erst im 16. Jahrhundert angefertigte Landtafel

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 69 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
das zu tun, das Dir unserer rechten Herrschaft und Landsfürsten zu tun schuldig sind'. (Jäger. Landständ. Verfassung Tirols 2/1 S. 372-, die Urkunde ist nur in einer gleichzeitigen Abschrift. Reichsgauarchiv Innsbruck. Lib. frag. Bd. 1 Bl. 182 erhalten, sie -wurde dann irrigerweise mit der i Jahrzahl 1323 versehen und als ältester „Bundsbrief der Tiroler Landschaft' in ihrer wahren Bedeutung lange Zeit überschätzt: vgl. dazu Stolz in Dir. Heimat Bd. 15. 1937, S. W.) — 1423 Oktober 1. ermahnt Herzog

des Ferdinandeums 1828 S. 274. Der Ausdruck Lands fürst. den Säger a. a. O. S. 378 bei einer Besprechung des Inhaltes dieser Urkunde verwendet, kommt in dieser selbst jedoch nicht vor.) 1425. Wilhelm von Starkenberg richtet an Herzog Friedrich Agende Erklärung! „Wenn der Herzog von mir eines Rechtens (Gerichtsspru >es) e- darf. so will ich ihm des sein (d. h. vor Gericht erscheinen) vor der Tiroler Landschaft, wie ein Ritter oder Knecht, der in der Grafschaft Tirol gesessen ist, seinem Landsfürst der Grafschaft

zu Tirol eines ech--- tens sein soll nach Ausweisung der Freiheiten' (Roggler, in Z. Fer . Bd. 27. 1883. S. 118). 1426. Me Tiroler Landschaft entscheidet, daß HanS und Sorg von <vpaur mit dem Herzog Friedrich „als ihrem rechten Herrn und Lands-- fürsten wegen der Feste Altspaur nicht rechten sollen, wann (weil) ihnen das nicht füglich wäre' (Brandis. H. Friedrich S. 516). 1426 März 19. Herzog Friedrich bekennt, dah er auf erbloses Ableben des Hans Schaffaun von Rauders dessen Habe „als ain Lands

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