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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Page 121 of 212
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Physical description: 197 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Location mark: D III 100.643 ; III 100.643
Intern ID: 143691
S. 26, Anm. 6, und Stolz, Landesbeschrei bung S. 463 f., Anm.). — Die oberhalb Umhausen bei 1500 m gelegene Ortschaft K ö f els war laut des Steuerkatasters des Gerichtes Petersberg von 1627 (IStA. Kat. 35, 1) Fol. 338 ,,ain Hof' mit fünf selbständigen Behausungen und nicht grundrechtbar, daher erfahren wir auch nichts über Schwaigenbetrieb dortselbst. Im äußeren Teile des Oetztales (zu U m - hausen und Oetz) erscheinen — abgesehen von den obenerwähnten Höfen zu Tumpcn und Habichen — 2 vacariciae

von 1627 Fol. 315 Höfe zu Niedertai). Fol. 21 des zit. Urbars werden von einer anderen Hand (um 1420) diese und noch einige andere Güter wiederholt, darunter in G r i e z z des Kurtzen und Zobels swaig, zu Winterställen (der letzte Weiler von Zwieselstein gegen Vent). Iin zit. Kataster von 1627 Fol. 370 werden zu Gries die Ober- und Unter-Schwaig, die dem Stift Chiemsee je 70 Käse zu 3 kr. zu stellen haben, erwähnt, ferner der höchste Hof zu Winepach und jener zu Unterlehen, diese zwei als freies Eigen

. — Im zit. Urbar von Frauen chiemsee (Fol. 24) und in der Hofrechtsordnung desselben für das Oetztal von ca. 1400 (Tir. Weist. 2, 74) werden diese Käse zinsenden Güter ausdrücklich ,,swaighof', ihre Besitzer „swaiger' genannt. 4 ). D er »hof in Vende ze Roven giltet (d. h. zinst) 300 chaese' dem Kellenamte auf Schloß Tirol, der landesfürstlichen Residenz, laut des Urbares von 1288 (Tarneller, AöG, 100, 60). Offenbar wegen dieser urbarlichen Abhängigkeit unterstand der Rofenhof, wie schon

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 41 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ISS 19. Ih. behandeln dann die Bolksart dieser sogenannten Welsch- tiroler oder auch Trentine? als eine Spielart der Italiener und jene der Lad ine r als einer eigenen romanischen Nationalität eingehender und getrennt von den DeutsHtirolern. Trotz dieses Unterschiedes Zwischen Deutsch und Welsch wurden stets die betreffenden Gebiete als Teile des einen Landes Tirol und ihre Bewohner als Ange hörige desselben betrachtet, die Einheit des Landes

behandelt. Bedeutendere Beschreibungen des Landes Tirol und Darstellungen seiner Geschichte entstanden erst im Laufe des 16. und 1?. Ih., es sind das die Werke von Kirchmair. Rösch, dessen ..Tiroler Land reim' ein besonders eigenartiges Denkmal des Tiroler Lan desgefühles ist, ferner jene von Wolkenstein, den beiden Brandis und Burglechner, sowie die Landkarten Tirols von diesem und von Zgl'5. Diese letzteren Autoren sind übrigens stark von den Büchern von Thurmair oder Aventin und Appian

S. 59 ff. '5) Georg Kirchmairs Denkwürdigkeiten von 1519—1555 sind heraus- gegeben in Pontes ^ustr. Lcript. Bd. 1 (1855)' der Originaldruck Vvn Gevrg Aöschs Landreim von 1556 ist neu herausgegeben von Fischnaler 1898. Die Landesbeschreibung und Geschichte Tirols von Marx Sittich Wolkenstein, verfaßt um 16W, erstmals gedruckt in den Schlernschristen Dd. der, 1936! die Geschichte der Tiroler Landeshauptleute von Jakob von Brandis, verfaßt um 1620. herausgegeben 1850; das Tiroler Ehrenkàzlà von Franz von Brandis

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Books
Category:
History
Year:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Page 144 of 177
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Chur
Physical description: S. [54] - 227
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Subject heading: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Location mark: II 104.655
Intern ID: 150314
Beiträge zur Generac.1i Le dos Untcrciitfadiu vorhandenen Häuser. Die Tiroler II e r r s c h a f t s 1 e u t e dort- selbst bezifferten Bich auf 108 Zählparteien oder Familien, rund etwa die Hälfte der heutigen Bevölkerung. Es gab also den/mach in Ischgl und Gaitür fast mir. Tiroler • HerrschaftsJeute, keine Churer Gotteshauslcute, und das hat auch die landesrochüiche Zugehörigkeit des Tales entschieden. Gerichtlich muß das Gebiet des inneren Patznaun, da es gemeindlich und grundherrlich

, ist nicht ersichtlich — dieser Wunsch bereits erfüllt, Gaitür hatte für die niedere Gerichtsbarkeit einen eigenen Richter, der vom Pfleger von Nauders eingesetzt wurde, für die hohe war es nach wie vor an das Landgericht Naüders gewiesen 38 . Laut der Kundschaft vom Jahre 1440 beklagte sich nun das ganze Gericht zu Ischgl und Galtür, daß einige .Weier (Hofbesit zer) dortselbs t, die Grund und Boden, von der Tiroler Landes herrschaft zn, Lehen und immer mit den andern Tiroler Ge rìchtäleuf on gedient hätten

, von dem chmischen Richter von Remüs beredet, worden seien, von ihm Recht zu nehmen und zu geben und den '.tiroler Gerichtsstab zu meiden 10 . Die Ge- riehtsgomeinde fühlte sich also in ihrer Gesamtheit als zu Tirol gehörig und betrachtete als Ursprung der tirolischen Gerichts- hoheil; in ihrem Gebiete die Grundhoheit. Im Untcrengadin be stimmte sich ja die niedere Gerichtsbarkeit — und um diese allein handelte es sieh hier — nach dem personenreohtiiehen Verbände, und dieser hing ja in seinem Ursprünge

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 104 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
unter die Landesfürsten und die Landschaft von Tirol irgend einem Zweifel ausgesetzt gewesen wäre 3 ). Die Edlen von Matsch waren seit 1349 der Landeshoheit der Grafen von Tirol förmlich unterworfen und ebenso haben natürlich die Herren von Trapp als Erben der Matscher dem landsässigen Tiroler Adel angehört 4 ). Schon daraus ergibt sich die tatsächliche Unmöglichkeit, daß deren Eigentumsgericht Matsch als selbständiges Territorialgebiet gelten konnte, ganz abgesehen von dem natürlichen Hindernisse seiner Kleinheit

und allseitigen Umklammerung durch das Gebiet des Landes Tirol. Die untere Feste Matsch, sowie die halbe Feste Churberg samt den zugehörigen Gütern haben die Edlen v. Matsch erstmals 1393 von den Tiroler Landesfürsten zu Lehen genommen und seither in diesem Verhältnis besessen, ebenso seit 1541 ihre Erben, die Herren und Grafen v. Trapp. Das Gericht Matsch wird aber nicht unter dem Zubehör dieses Lehens erwähnt, es war eben, wie bereits angedeutet, Eigentum der Herren von Matsch, ebenso wie die obere Feste

der Bischöfe von 3 ) Bericht des Richters J. Thuille an das Gubernium vom 18. Sept. 1784, Archiv der Grafen Trapp in Innsbruck, Fideikommiss. Fasz. 1. 2 ) Wie vorige Anmerkung und IStA. Buch Tirol 1615 fol. 615. 3 ) Vgl. Stolz, Gesch. d. Hofmark Wilten (1924) S. 206; und unten in der Beschreibung des Hofgerichtes Neustift. 4 ) Die Vögte von Matsch haben erstmals laut Urkunde von 1312 April 25 (Or. StA. Wien, IFerd. Sammlung Schönach) auf zehn Jahre gelobt, dem Tiroler Landesfürsten ergeben

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 68 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
' sind' (Stampfer, Chronik von Meran, 1865, S. 268). 1à15. Herzog Ernst bestätigt der Tiroler Landschaft ihre hergebracht^ Rechte und Freiheiten. ..doch für sich und seinen Bruder Herzog Friedrich vorbehalten die Recht und Gewaltsam, die einem Herrn und Landes- surften desselben Landes (Tirol) von den Seinen billig zuge-- hören' (Brandis, a.a.O. S. W1). 1^16. In einem Teilungsvertrag zwischen den Herzogen Ernst und Friedrich von Österreich erhält dieser „die Grafschaft und Herrschaft ^ Tirol mit dem Land

an der Gtsch und im Junta l mit fürstlicher Herr- schaft und aller Gewalt' (Brandis, Landeshauptleute von Tirol S. 186). IVO. Die Tiroler Landschaft beschlieht eine Ordnung, nachdem Herzog Friedrich sie dazu aufgefordert habe, da er »als ein Landssürst Be schwernis. Jrrsal. Schaden. Schmach und Kümmerms vom Lande zu wenden habe' (Schwind und Dopsch. Krk. z. Gesch. Österr. S. 319). 1W Mai 26. Die Tiroler Landschaft, edel und unedel, erklärt, dah sie den Herzog Friedrich als ihren natürlichen Erbherren ììnd

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1933/1934
¬Die¬ Landstandschaft der Bauern in Tirol
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Page 29 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Dresden
Publisher: Baensch-Stiftung
Physical description: S. 699 - 736, 109 - 144
Language: Deutsch
Notations: Aus: Historische Vierteljahrschrift ; 28/29
Subject heading: g.Tirol ; s.Bauer ; s.Landstände
Location mark: II 268.078
Intern ID: 495642
, die wir demnach mit gutem Grunde als den Großen Freiheitsbrief der Tiroler Landschaft be zeichnen können, ist aber in zwei Ausfertigungen erhalten. Der bestimmende (dispositive) Inhalt sowie die Datierung ist in beiden wörtlich gleichlautend, verschieden aber sind die Empfänger bzw. Adressaten. Die eine Ausfertigung (1) richtet sich nämlich an „alle Gotteshäuser und Edelleute in der Grafschaft Tirol', die andere (29 an „alle Gotteshäuser, geistliche und weltliche, alle Städte, Dörfer und Märkte

F. Haug in seiner Abhandlung über die Regierung Ludwigs des Brandenburgers in Tirol in den Forsch, u. Mitt. z. Gesch. Tirols, Bd. 3 (1906) S. 276f. festgestellt und näher besprochen. Das Original der erst erwähnten Ausfertigung (1) befindet sich im land schaftlichen Archive zu Innsbruck (s. Böhm, D. Tir. Landesarchiv 1911, S. 31), die Ausfertigimg (2) im Hauptstaatsarchiv zu München. Man würde natürlich auch diese im Archiv der Tiroler Landschaft vermuten, sie ist auch wahrscheinlich erst zu Anfang

des 19. Jahrhunderts von Innsbruck nach München gelangt. Das Archiv der Tiroler Landschaft hat nämlich die bayerische Regierung im Jahre 1808, als sie damals während ihrer Herrschalt in Tirol die alte Landesverfassung aufhob, in Beschlag genommen und dem staatlichen Archiv in Innsbruck in Verwahrung übergeben. Da 1813 alle Urkunden vor 1400 von diesem an das Münchner Reichs archiv eingefordert wurden, dürfte auch jener Freiheitsbrief von 1342 darunter gewesen sein. Bei der Rickstellung der Irmsbrucker Archivalien

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 38 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
oder bäuerliche Bevölkerung zum Unterschiede von der städtischen aufzufassen, denn auch diese gehörte zum Lande. Für die Gesamtheit der Bewohner des Landes Tirol sagte man schon lange »die Tiroler', ein Ehronist aus der Mitte des 16. Jh. spricht vom „tiro lisch Volk' und zugleich rechnet er dies zu «den Deutschen, das ungezaumt Volk', das die Regierung eines spanischen Ministers — Gabriel Salamancas — des damals jungen Landesfürsten zurückgewiefen hat. Der Tiroler Landreim, eine Schil derung des Landes Tirol

-österreichischen Krvn- landes im Verhältnisse zu jener von ganz Deutschland doch zu weit greife. Wenn also auch der Begriff und die Bezeichnung „Tiroler Volk' schon seit langem geläufig sind, so ist es doch noch eine andere Frage, ob dieses Volk und damit das Land Tirol nach der Be trachtungsweise der Volkskunde als Wissenschaft durchaus einheitlich war und ist. Wir können dies für die Bewohner des alten Landes Tirol, wie es politisch seit dem Ende des 13. Jahrhundert als Grafschaft vereinigt worden

7
Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 36 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
an der Landesverteidigung und entsprechenden Steuerleistung des Landes Tirol verpflichtet, ge hörten auch dessen Landschaft als die vornehmsten Stände an. Dem gemäß wurden die beiden Fürstentümer mit dem einfachen Aamen „Stift Brixen' und „Stift Trient' als je ein eigenes Viertel den andern Vierteln des Landes Tirol, nämlich Ober- und Anterinntzal, BintschMU, an der Etsch, am Eisack, im Pustertal und den Welschen Kvnfinen angereiht. Für die innere Verwaltung waren die beiden Fürstentümer selbständig, die Tiroler

Landesordnung galt in ihnen, besonders in Trient nicht, sondern eigene Statuten^. Sie galten aber räumlich als innerhalb der «Landmarken' von Tirol gelegen, wie Herzog Sigmund 146V gelegentlich und auch die Landesordnung von 1532 dauernd erklärt hat. und auch alle Tiroler Landesbeschreibungen vom 16.—13. Jh. sie behandeln^. Den Begriff Land hat also auch jetzt die tatsächliche politische Gewalt, besonders auch die Wehr und Steuergemeinschaft innerhalb eines größeren geschlossenen Rau mes bestimmt

, nicht das formale Recht. Auch in einem anderen Teile des Landes Tirol, nämlich in den Landgerichten Kufstein. Rattenberg und Kitzbühel, die erst 1504 mit jenen vereinigt worden waren, galt bis 1W5 nicht das Tiroler Landrecht, sondern die vberbaierischC Buchsage. ^Land' bedeutet aber nicht nur den bestimmten toten Raum Qn sich, sondern auch die in diesem lebenden Menschen als eine Ge meinschaft, die zwar dem Landesfürsten untersteht, aber auch ein eigenes Interesse an ihrem Bestände und an ihrer Wohlfahrt

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 34 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
192 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol war dieser und ebenso der Bischof von Trient mit seinem größeren Gebiete im Süden des Landes trotz ihres Ranges als Fürsten des Deutschen Reiches der Schutzherrschaft der Grafen und Landesfürsten von Tirol unterstellt und auch dem Steuer-- und Wehrverbande der Tiroler Landschaft und damit dem Lande Tirol eingegliedert. Jene geographische Disposition ist auch schon im Mittelalter bewußt ge wesen, dies besagt das Schreiben, mit welchem Herzog

. (Arch. öst. Gesch. Bd. 90, S. öi>3.) In der Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer durch den Tiroler Landesfürsten v. I. 1320 (Veichsgauarch. Jbk. Cod. 116) werden als Grenzen seines Herrschaftsgebietes im Jnntal genannt: im Osten der Ziller, und im Westen die Aschau (am Lech bei Reutte), der Arelperch (Arlberg) nnd N« Dinstermintz (Finstermünz bei Aauders). Die letztere Örtlichkeit war aber nicht eine äußere Grenze des Landes Tirol, sondern nur innerhalb desselben zwischen dem Änntal

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Books
Category:
Sports, Games
Year:
1928
Anschauung und Kenntnis der Hochgebirge Tirols vor dem Erwachen des Alpinismus
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Page 31 of 87
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Dt. und Österr. Alpenverein
Physical description: S. [8] - 36, [14] - 66
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 58 (1927) u. 59 (1928). - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Hochgebirge ; s.Bergsteigen ; s.Vorgeschichte
Location mark: III 100.642
Intern ID: 169200
, in den Werken des Wolfgang Lazius, Warmund Z)gl, Mathias Vurglechner und Peter Anich und Blasius Husber, mit Ausnahme des er- steren alles gebürtige Tiroler, weiter entwickelt hat, foll hier nicht näher besprochen werden. Denn der Leser findet hierüber alles Wesentliche mit Wiedergaben der be treffenden Karten in den Aufsätzen von C. Oberhummer in den Bänden 1901 und 1907 unserer Zeitschrift?). Doch möchte ich hier auf kartographische Aufnahmen ein zelner Gebirgsgruppen, wir würden heute fagen Spezialkarten

der Alpenkarten im 19. Jahrhundert (1902). 2) Einen guten Überblick über die wichtigsten dieser alten Tiroler Spezialkarten bietet der gedruckte Katalog der Ausstellung des XVIII. Deutschen Geographentages in Innsbruck 1912, bearbeitet von F. v. Wieser. — Die in der nächsten Anmerkung erwähnte Abhandlung von Feuerstein reicht nur bis ins 16. Jahrhundert. Das ganze Blatt dieser Karte veröffentlichte nach dem Original im Staatsarchiv Innsbruck A. Feuerstein in seinem Aufsatz „Die Entwicklung des Kartenbildes

10
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1928
¬Die¬ Anfänge des Bergbaues und Bergrechtes in Tirol.- (Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 48)
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Page 39 of 61
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Weimar
Physical description: S. 207 - 263
Language: Deutsch
Notations: (= Bd. 61 der Zeitschrift für Rechtsgeschichte)
Subject heading: g.Tirol ; s.Bergbau ; z.Geschichte Anfänge-1400 ; <br />g.Tirol ; s.Bergrecht ; z.Geschichte Anfänge-1400
Location mark: III 101.780
Intern ID: 168000
. 2, 4 und 5), Kühlten damals noch unbestritten zur Grafschaft Tirol, 2 ) Das Gericht Ter gine (Perseli) war damals, obwohl es eigentlich dem Hoch stifte Triebt unmittelbar unterstand, von den Tiroler Landes fürsten 'besetzt und verwaltet. 3 ) Obwohl nun alle diese Urkunden ziemlich knapp gehalten sind, lassen sie uns doch erkennen, daß das Bergrecht der Landesfürsten von Tirol' damals bereits in den Hauptzügen feet umrissen und gleich artig entwickelt war. Diese sollen nun hier dargestellt werden. Die acht Urkunden

enthalten alle Verleihungen von Berg baurechten seitens des Tiroler Landesfürsten an genannte Personen iii einem bestimmten örtlichen Bereiche- Letzterer wird verschieden näher bezeichnet. Mitunter wer den eindeutige Grenzen angegeben, innerhalb der die Berg baue betrieben werden dürfen: So laut Keg. 1 das Eisen werk im Wattcntal (östlich Innsbruck) von der Vatzalm einwärts auf das Mölser Joch und das Müllaiier oder Mo lanser Joch; laut Beg. 2 die Silbergruben (argenti fedina e) innerhalb

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 81 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 239 Auch in der ein Jahr darauf (1526) unter dem Einfluß dieser beiden unteren Stände und gemäß ihres Programmes vom Tiroler Landesfürsten erlassenen Landesordnung hebt die Einleitung hervor: Bereits Kaiser Max habe als „regierender Herr und Landsfürst' sich vorgenommen, «ine LandeSordnung für die fürstliche Grafschaft Tirol aufzurichten, wurde aber durch seinen Tod daran gehindert; dann sei Erzherzog Ferdinand als fein Erbe in den Niedern, obern

und vor-- dern österreichischen Erblanden zur „fürstlichen Regierung' ge kommen. und habe diese Absicht wieder aufgenommen und erlaffe daher „a us fürstlicher Macht, mit zeitigem Rat und als regierender Herr und Landsfürst' diese Ordnung für die Grafschaft Tirol. Auch die Landesordnungen von 1532 und 1573 be merken dies in ihren Einleitungen und zeigen in ihren einzelnen Be stimmungen den Landsfürsten als Träger der obersten Herrschergewalt im Lande. Auch die Verordnungen, welche die Tiroler Landesfürsten

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 45 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
der Grafschaft Tirol' gemacht werde, so weist das auf das Bewußtsein, daß im ganzen Lande der Grafschaft Tirol ein gleichartiges Recht geltet Für das Verhältnis zwischen Grundherrn und Bauern ist im Jahre 1404 vom Landessürsten ein für das ganze Land und alle in diesem begüterten Grundherren gültiges allgemeines Gesetz erlassen worden, von da ab erhielt der Ausdruck Tiroler Landrecht einen noch mehr Positiven Sinn. Ein umfassendes Gesetzbuch und damit schriftliches Landrecht, das sich über das ganze

, Landesbefchreibung von Südtirol S. 11). Auch in den Tiroler Weistümern (Bd. 4 S. 383) kommt „Landrecht' oder »Landsrecht' öfters in diesem doppelten Sinne als das Aecht, das in ein zelnen Landgerichten und in der ganzen Grafschaft Tirol galt, vor. Die Erklärung von Wopfner, Erbleihe in Tirol S. 81 ff., daß das „Landsrecht'' das allgemein im Lande geltende Recht zum Unterschied von d>en Rechts-» satzungen der einzelnen Grundherrschaften bedeute, dürste allerdings hinsicht lich dieser letzteren besonderen

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 3 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
im 11. US 13. M. S. 181. — Dominium, Comitàs. lerrs, Land Tirol S. IR. Me Abtrennung Tirols von Baiern S. 186. ^ Nontanz, Land im Gebirge S. 187. — Die Grafschaft Görz als Lan.d S. 188. ^ Die geographische Disposition oder Raumlage des Landcs Tirol S. 191. — Die Grenzen der Grafschaft Tirol nach Urkunden des 14. Jh. S. 192. — Das Fürstentum Bri reu kein Land S. 193. — Land als Gemeinschaft seiner Bewohner, Land und Leute. Landvolk von Tirol und tirMfch. Dolk S. 134. — Die Eigenschaft und Einheit des Tiroler Volkes

des Landesfürsten gegenüber der Kirch-e S. 223. Der Landesfürft von Tirol und seine Hoheitsstellung nach Artun den des 15;. Jh. S. 223. — Erwähnungen des Titels Landesfürst in Tiroler Urkunden von 1400—1430 S. 224. — In Urkunden d« »S0—IHM S. 228. Me Erklärung des Herzogs Sigmund vom WMrW sitr baMrischè Lanàgeschichte ». Bd. <1S«1,4L) 11

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
des 13. Ih. tatsächlich gegeben und ist durch die schriftliche Aberlieferung jener Zeit verhältnismäßig genau nachzuweisen. Besonders die Rechnungs- und Registerbücher der Kammer und der Kanzlei der Tiroler Landesfürsten, die à 3V Bänden für die Zeit von 1280 bis 1340 erhMen find, zeigen uns, wie das Land im Ganzen durch sie und ihre Zentral behörden, Hofmeister und Rat, Kanzlei und Kammer regiert und wie die einzelnen Gerichte und Ämter des Landes durch Personen, die von den Landesfürsten eingesetzt

auch Markgraf von Brandenburg und Graf von Tirol gewesen ist trifft man mitunter die Weinung, dah, das Tiroler Wappen vom Branden burger abgenommen sei, Res ist aber nicht zutreffend. Der Adler war schon im früheren Mittelalter ein Hoheitszeichen der deutschen Könige für ihren Heerbann und daher haben verschiedene Fürsten und Grafen, die in diesem standen, den Adler als Wappen angenommen. Fischnalers Stellung gegen, das grüne Shrenkranzl. das heraldisch unrichtig sei, ist wohl einseitig

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