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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 55 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Kitzbühel und Kufstein greifen etwas höher auf die benachbarte Bergflanke. Auch das Landgericht Gries und Bozen ist auf den untern Talkessel beschränkt, weil alle umliegenden Mittelgebirge eigene Gerichte erhalten haben, ebenso die kleinen Gerichte Burgstall. Gargazon und Niederlana. Die Klostergerichte Wilten bei Inns bruck, Neustift bei Brixen und Sonnenburg im Pustertal liegen zwar mit dem Hauptorte abgesondert in der Talsohle, doch haben sie weiter entfernte Anteile von ziemlicher Ausdehnung

im Hochgebirge, nämlich Wilten das innere Sellraintal, Neustift den Berg Riol und Sonnenburg das Mühlwaldtal. Der absoluten Höhenlage nach erstrecken sich die Gerichte, deren unterer Teil in der Sohle der Haupttäler liegt, demgemäß für das Inntal von 500 m für das Etschtal von 300 m an aufwärts. Yon den Gerichten, die nur in den Neben tälern oder in den Oberläufen der Haupttäler liegen, beginnt deren Höhenlage oft erst von 900 m über dem Meere aufwärts, so bei Steinach, Mieders, Ried, Glums, Passeier, Mölten

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