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Title A - Z
Title Z - A
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History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 7 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
6 Otto Stolz besten in Gleichberechtigung mit anderen Nationen und mit einem entsprechenden Verhältnis der Bevölkerungszahl. Zwar sind diese drei Staaten rein staatsrechtlich gesehen gegeneinander Ausland. Vom volklichen Standpunkt aus bezeichnet man aber als Auslandsdeutsche nur solche Angehörige des deutschen Volkstums, die staatlich einer nichtdeutschen, sremdvolklichen Staatsgewalt unterstehen. Weiters faßt man den geschlossenen Volks- und Kulturboden als eine von jeder staatlichen Grenze

absehende Einheit und unterscheidet hier einen Innen- und Binnenraum, das Vinnendeutsch tum, von seinen Rand- oder Grenzländern, dem Grenzdeutschtum. Beispiele hiefür aus den Alpen sind: Deutschsüdtirol, das Tal von Tarvis, die deutschen Gemeinden am Südfuße des Monte Rosa, zählt man zum Grenz- und Aus landdeutschtum. Die Gebirgskantone der deutschen Schweiz, Tirol (Nord- und Süd tirol mit Rücksicht auf die geschichtliche und volkliche Einheit des Landes Tirol), Kärn ten und Steiermark betrachtet

man als Gebiete des Grenzdeutschtums. Das Schwei zer Mittelland, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich zählt man aber bereits zum binnendeutschen Raum. Dennoch sind die Alpen als Ganzes als der Südrand des deutschen Volksgebietes aufzufassen. Mit dem Ausdruck „Deutsche Alpen', der seit etwa 1840 aufgekommen ist, belegte man aber nur jenen Teil der Alpen, der staatsrechtlich damals zum Deutschen Bunde, also zu den Staaten Ästerreich und Bayern gehört hat, so Schaubach in seinem klassischen Werke

„Die Deutschen Alpen' (1844). Die Alpen der Schweiz, obwohl sie großenteils volksmäßig von Deutschen be siedelt sind, hat man eben wegen der staatlichen Sonderstellung der Schweiz in jene Bezeichnung nicht miteinbezogen. Diese war eben nicht streng volksmäßig (national), sondern staatlich (politisch) gemeint. Schließlich hat aus ähnlichen Rücksichten der im Jahre 1869 begründete „Deutsche Alpenverein', der vom Ansänge an über alle Län der des bis 1866 bestandenen Deutschen Bundes seine Tätigkeit erstrecken

sollte, seit 1873 die Bezeichnung „Deutscher und österreichischer Alpenverein' angenommen und bis heute beibehalten. Ein im Jahre 1919 gestellter Antrag, den ursprünglichen Na men „Deutscher Alpenverein' wieder anzunehmen, fand nicht die nötige Zustimmung. Geographischer Überblick über den deutschen Alpenraum und dessen Südgrenze Einige Zahlen sollen uns einen Begriff von den Menschenmengen geben, um die es sich bei unserer Betrachtung handelt. Doch beruhen jene Zahlen nur aus Schätzungen

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Books
Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 40 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
Der deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte 241 waren es auch. Die vielen Züge ritterlichen Ausgebotes, welche die Kaiser aus Deutschland nach Italien und wieder zurück geführt haben, zeigten den Alpenbewoh nern die lebendige Macht und den Glanz des Reiches. Aber auch ihre eigenen Reisigen sind damals im Heerbanne des Kaisers oft nach Italien gezogen. Diese politische Ein heit der Alpen unter der römisch-deutschen Kaisermacht war jedoch nicht so straff wie zur Zeit des altrömischen

Reiches und seiner Provinzen, die deutschen Stammesher- zogtümer hatten eine bedeutende Selbständigkeit und die Kronen von Italien und Burgund waren eigentlich nur im Verhältnisse der Personalunion mit dem engeren deutschen Reiche verbunden. Die volkliche Sonderart dieser Hauptgebiete zeichnet sich nun in einer für die Folgezeit richtunggebenden Weise ab. Aber auch die deutschen Stammesherzogtümer haben von dem Süddrang der Kaiserpolitik und deren Streben, auch die Südrampen der Alpenpässe

bekam durch kaiserliche Schenkung die Täler Vergell auf der Südseite des Maloja und Puschlav (Poschiavo) auf jener des Bernina^ Den Herzogen von Vaiern und dann jenen von Kärnten waren von 952—Ì120 die Marken Ve rona und Friaul übertragen. Andererseits haben die deutschen Kaiser seit dem 11. Jahrhundert wie anderwärts auch in den Alpen die Macht der Stammesherzoge durch Übertragung von Graf schaftsrechten an Bischöfe zu durchbrechen getrachtet. Gerade weil in den Alpen die Straßen

Landeshoheit und schränkten die Macht der Bischöfe auf deren Residen- zen und die nähere Umgebung derselben ein. So sind die G r a f f ch a f t e n Tirol und Görz zu eigenen Ländern des deutschen Reiches geworden. Die deutschen Kaiser haben aber auch sonst im 12. und 13. Jahrhundert gerade in den Alpen den Aufstieg einzelner Grafsnhäuser in den herzoglichen Rang veranlaßt und gefördert, so für die Herzoge von Zähringen und die Grafen von Habsburg im Ge- biete der späteren Schweiz, die Herzoge von Andechs

in Tirol, die Herzoge der S t e i e r ma r k, die bisherigen Grasen des Traungaues und der Kärntner Mark. All dies haben die deutschen Kaiser letzten Endes getan, um aus Deutschland die Kräfte zur Beherrschung Italiens zu gewinnen. Aber dieses Streben scheiterte am Erwachen des Selbständigkeitsgefühles der Lombardei, deren Bevölkerung gerade durch die Zufuhr germanischen Blutes gestärkt worden war. Seit dem Ende der Hohenstaufen war das Kaisertum in Italien nur mehr ein Zeitschrift

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 11 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
^ ^g42) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 169 Weiters kann man auch nicht behaupten, daß die deutsche Ge schichte erst mit dem Jahre 911. dem Aussterben der Karolinger in Deutschland, beginne. Sie beginnt vielmehr mit der Geschichte der einzelnen deutschen Stämme, deren -Zusammenwachsen zu einem ge meinsamen deutschen Reiche und Volke doch schon in den langen Epochen des fränkischen Reiches unter den Merowmgern und Karo lingern sich angebahnt und vollzogen hat und mit dem Icchr

et iuàx provi nei se'. Fürst und oberster Richter des Landes Baiern bezeichnet wird (Spindler S. 177), so dürste sich hierin schon der neue Sprachgebrauch, wie er von da ab in Geltung blieb, ankündigen, daß nämlich nur die vom deutschen König mit Fahne oder Szepter direkt belehnten Herzoge und Bischöfe, sowie Mark- und Landgrafen als Fürsten galten, und zwar als Reichsfürsten in ihrer Stellung gegenüber dem Reiche, und als Landesfürsten gegenüber dem Lande und dessen Insassen. S eit 1137

war die HerzogSgewatt in Baiern und Sachsen im Hause der Weifen durch Heinrich den Stolzen und seinen Sohn Heinrich den Lö wen in einer Hand vereinigt. Das lief zugleich dem Sinne des deutschen Stammesherzvgtums wie des deutschen Reiches zuwider, denn jenes ver langte für jeden Stamm einen eigenen Herzog und für dieses wuà durch die dynastische Bereinigung zweier Herzogtümer ein ständiges Gegen königtum geschaffen. Es wurde auch schon damals eine solche Bereinigung als widerrechtlich beurteilt

. Aus dieser unhaltbaren Lage heraus hat Kaiser Friedrich I. mit dem Sturze Heinrichs des Löwen im Jahre UM auch den vernichtenden Schlag gegen die beiden Stammesherzogtümer. die damals in Deutschland noch bestanden, nämlich Baiern und Sachsen geführt. (Denn das Herzogtum Franken war bereits seit 938 zu Gunsten der Königsgewalt aufgehoben, Schwaben im Hausbesitz Johannes Haller Hai in seinem Buche ..Die Epochen der deutschen Geschichte', das dank seine? lebendigen Darstellung eine sehr starke Ver breitung gefunden

hat (neue Ausgabe 1939). jene Verkürzung der deutschen Geschichte nach vorne mit dem Jahre 911 in sehr bestimmter Weise ver treten. Mese Auffassung ist aber sicherlich abzulehnen, es sind ihr wohl auch kaum irgendwelche Lehrbücher der deutschen Geschichte gefolgt.

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 30 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Books
Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 75 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
in der Deutschen Rundschau, Sept. 1930, S. 196. — Auf die deutsche Kulturgemeinschast der Schweiz, sowie auf die Wahrung ihrer Un abhängigkeit gegenüber dem drohenden politischen Übergewicht Frankreichs ist auch die seit 1920 erscheinende Zeitschrist „Schweizer Monatshefte sür Kultur und Politik' abgestimmt. Ähnlich auch die Schriftenreihe „Die Schweiz im deutschen Geistesleben' (Bern-Frauenseld seit 1924). — ') Vgl. Petermanns Geograph.Mitteilungen 1932, S. 138. °) Siehe z.B. Th. Vertheau, DasVerhältnis

übersehen, südlich der Grenze zwischen dem geschlofsenen deutschen und dem zu gut zwei Drittel vorwiegend slawischen Siedlungsgebiet in Unterkonten die beträchtliche Minderheit deutscher Siedlung und die deutschen Mehrheitsgemewden dort- sèlbst anzudeuten, etwa durch stellenweise Schraffierung in dem Räume zwischen jener Siedlungs grenze und der südlichen Staatsgrenze von Österreich—Kärnten und durch Anführung der be treffenden Namen der deutschen Gemeinden (Ferlach, Eisenkappel, Bleiburg, Unterdrauburg

) in der Legende. ^) Adriaticus, Die Deutschen in Südslawien im Taschenbuch dss Grenz- und Ausland- deutschtums (1929). ') Stolz, Deutschtum in Südtirol, Bd. 1, S. 19 f. ') So z.B. die Beurbarung der Auen am Inn bei Stolz, Gesch. d. Hosmark Wilten (1924), S. 100 s. 5°) Stolz, Die Schwaighöfe in Tirol (19Z0). ') H. Ammann, Die schweizer. Stadt im Mittelalter, Festschrift sür W. Merz (1930), S.70. ') Wopfner, Villgraten,in Zeitschr.d.D.u.Q.A.-V, 1931, S.252,2S8,261. Einen ähnlichen Pflug in Graubündsn

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 80 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
der höchsten, alleinigen und ausschlie hl ichen Gewalt des Landesfürsten oder seiner Landeshoheit könnte man si-ch nicht wünschen als diese Wortführer des Bürger- und Bauernstandes von Tirol und andern mit ihm für die oberste Verwaltung verbundenen österreichischen Herrschaftsgebietes während des großen deutschen Bauernkrieges abgegeben haben. Wer möchte bezweifeln, daß hierin das allgemeine Empfinden von deutschen Volksteilen zum Ausdruck kommt. Diese Auffassungen und Begriffe sind damals sicher

nicht von Außen in jene deutschen Landschaften und Stämme hineingetragen worden, sondern sind in ihnen und aus ihnen selbst erwachsen. Am diese Zeit hat auch noch nicht die Theorie der Staatssouveränität, wie sie in der zweiten Hälfte des 16. Jh. Bodin in Frankreich dargelegt hat, in unsern Ländern eme Wirkung ausgeübt. Daher ist wohl auch die Behauptung mancher heutiger Historiker wie auch Brunners, daß die Auffassung von einer höchsten und ungeteilten Landesgewalt

oder, was dasselbe ist, von einer souveränen Staatsgewali in den deutschen L and e s f ü r st e nt ü m e r n erst nach dem 16. Jh. in das Wesen des deutschen Volkes hineingetragen worden sei, nicht zutreffend, sondern diese hat sich schon in den deutschen Stammes staaten seit Beginn des früheren und dann wiederum in den Landes- fürstentümern des späteren Mittelalters herausgebildet und dann weiter gewirkt. Höchstens ihre Formulierung ist durch die Kenntnis der Staatsrechtslehre der romanischen Staaten gefestigt worden. Das ist die wahre

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 91 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
bestätigt, als eben hier „land es fürstlich e Hoheit' oder „Obrigkeit' für Landeshoheit, welches Wort erst seit dem 1s. Jh. aufkommt, gesagt wird. Freilich über das Aufkommen der beiden Ausdrücke „Landesfürst' und „Landeshoheit' machen dieses und die andern Handbücher der deutschen Rechtsgeschichte keine nähe ren Angaben, vermutlich weil hiefür keine Forschungen für die ein zelnen Länder vorliegen. Cl. v. Schwerin erwähnt in seinen neuesten Grundzügen der deutschen Bechtsgeschichte (1941

) die Bezeichnung „Landesfürst' überhaupt nicht, sondern eben nur Landesherr und Landeshoheit, desgleichen Fritz Härtung in seiner deutschen Ver fassungsgeschichte (1914 und 3. Aufl. 1928). Dies ist wohl ein erheb licher Mangel, denn Landsfürst oder Landesfürst war gewiß ein typi scher Begriff des spätmittelalterlichen Staatsrechtes und eine Steige rung des Begriffes „Landesherr', die eben seit dem Ende des 13. Jh. eingetreten ist. Spangenberg machte (in den Jahresberichten ber deutschen

Geschichtswissenschaft Bd. 19. 1930, S. 269 ff.) den Vor schlag, zwischen Landesherrlichkeit und Landeshoheit mit der Zeit wende um 1400 Zu unterscheiden, die Handbücher der Rechtsgeschichte sind aber hierin nicht gefolgt. Soferne man die Landeshoheit nur den Landesfürsten beimißt, trifft diese Unterscheidung mit jener zwischen Landesherr und Landesfürst, die quellenmäßig durchaus begründet ist, sinngemäß zusammen. Die Fürstentümer oder Länder des deutschen Reiches, wie sie sich seit dem 13. Ih. herausgebildet

hat. Richtiger ist es, zwischen dem Lehens st aat und den Beamtenftaat mit der Zeitwende um 1300 zu unterscheiden (so Schwerin a. a. O. S. 203), in den deutschen Landesfürstentümern ist nämlich seither die innere

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 4 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
bei den Philo sophen und Staatslehrern des 13.—-16. (3H. (respublica, Imperium, potesàs summa), für die Landeshoheit (jurisàtio territoriuIiL, jus superioritatis) S. 240. — Die deutschen Bezeichnungen h -iefür im 17. und 18. Äh., besoàrs bei Seckendorf. Landesobrigkeit, landesfürstliche Hoheit und Landeshoheit S. 242. — Staat im heutigen Sinne erst seit dem 18. Jh. S. 2T3. — Die Ausdrücke Herrschast, hohe Obrigkeit, Herrlichkeit und landsfürstliche Hoheit in amtlichen Schriften besonders

des 16. und 17. Jh. aus Tirol S. 2'à — Die Verwendung der Ausdrücke Landeshoheit. Landesfürst und Staat in den jetzigen Lehrbüchern der Geschichte S. 2Ä8. Die Bedeutung des Stammes- Herzogtums und des Landesfürstentum s für die Entwicklung der Staats gewalt in Deutschland S. 2W. — Nachtrag S. 251. Vorbemerkung. Zu. den Grund- und Hauptfragen der deutschen Geschichte gehört jene nach dem Hervorgang des deutschen Volkes aus den S käm men umd des deutschen Reiches aus den Ländern, ferner jene nach dem Alter der Begriffe Volk

). dessen allgemeinen Auffassungen ich allerdings nicht beistimmen kann, hat mich zu, diesen Ausführungen angeregt'. i) Ich habe unter dem Titel „Das Wesen des Staates im deutschen Mittelalter' in der Zeitschrift sür Rechtsgeschichte, German. Abt. 1941 Bd. 61 S. 2R—2W, eine nähere Besprechung dieses Buches gegeben, und meine Be denken gegen seine allgemeinen Aufstellungen sowohl vom Standpunkte der quellenmäßigen Erkenntnis. wie der inneren völkischen Einheit der deutschen Geschichte dargelegt

8
Books
Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 65 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
266 Otto Stolz Ist hiebei die deutsche Schweiz besonders beispielgebend gewesen, so sind auch die bayrischen und österreichischen Alpengebiete nicht zurückgeblieben. Cs ist sogar in manchen dieser Fragen ein Zusammenarbeiten über die politischen Grenzen hinweg im gesamten deutschen Alpengebiet festzustellen, so steht der seit 1923 gegründete bayrisch österreichische Almwirtschaftsverein in Fühlung mit dem viel älteren schweizerischen Verein gleichen Namens. Bei der unermüdlichen Rodearbeit

, welche im Laufe der Jahrhunderte die deutschen Bauern in den Alpen geleistet haben, ist dennoch am Rande der Siedlungen viel Wald stehen geblieben, besonders ausgedehnte geschlossene Waldgebiete erhielten sich in den siedlungsarmen Nördlichen Kalkalpen. Der Schmuck des Waldes ist ein Hauptunterfchied zwischen den deutschen und italienischen Alpen und dies ist wohl nicht allein aus klimatische Gründe, die größere Trockenheit jener, zurückzuführen, sondern auf eine im ganzen doch schonungsvollere Behandlung

des Waldes durch die Deutschen. Die Venetianer haben ja auch die Entwaldung und Verödung des Karstes durch rücksichtslose Ausbeutung verschuldet. Im srüheren Mittelalter stehen die großen Forst e in den Alpen in der Verfügung der deutschen Könige und Kaiser, diese haben die Hoheit darüber den geistlichen und weltlichen Fürsten verliehen. Den bäuerlichen Gemeinden war meist nur ein Teil des Waldes zur Nutzung überwiesen, sie haben auch schon frühe dieselbe durch Gewohnheitsrecht und Satzung geregelt

9
Books
Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 49 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
25!) Otto Stolz Vie Regung eines Alpenlandes, aus eigener Kraft sein Schicksal zu gestalten, wirkte auch anfeuernd aus den nationalen Geist im weiteren Deutschland. Hatten auch die Tiroler Kämpfer von 18W vor allem den Bestand des eigenen Lan des und dessen besondere Verfassung, die Zugehörigkeit zum Kaisertum Österreich als Gewährleistsr beider im Auge, so waren sie sich doch auch bewußt, daß sie gegen „den Erbfeind der deutschen Nation' streiten und daß die Untertanen der damals mit Na poleon

verbündeten deutschen Staaten ihre „deutschen Brüder' seien, welche vom rechten Weg abgeirrt wären. Daß der jugendliche Feldschreiber Andreas Hosers, Joses Ennemoser aus Passeier, im Jahre 1813 in der Li'chower Freischar eine Abteilung von Tirolern befehligte, als Freund Theodor Körners ihm die Augen zugedrückt und für feine Wafsentaten das Eiserne Kreuz erhalten hat, ist ein besonders eindrucksvolles Merkzeichen für den Zusammenhang der Erhebungen von 18V9 und 1813. Einige führende Köpfe des Tiroler

und damit der im italienischen Sprachgeiste geführten Verwaltung unangetastet. Seit dem 16. Jahrhundert wandelte sich auch sehr wesentlich das politische Verhält nis der beiden Alpenstaaten Zum Römisch-Deutschen Reich. Dieses war zwar ganz allgemein immer mehr ein lockerer Bund von Territorialstaaten geworden, allein bei der Schweiz und Österreich erreichte diese Lockerung einen besonderen, wenn auch keineswegs gleichartigen Grad. Die geographische Betrachtung der Geschichte führt dies wohl aus die besondere Lage

, die Verbindung mit den romanischen Gebieten ist biefür wohl weniger wirksam gewesen. So hat die Schweiz nach neuem Krieg und Sieg tatsächlich durch den Basler Frieden von 15VV, formell durch den Westfälischen Frieden 1648 sich vom Deutschen Reiche losgesagt und ihre Unabhängigkeit zwischen den Großmächten durch eine Po litik strenger Neutralität zu erhalten gesucht. Der Einbeziehung in das Staatensystem der französischen Republik haben zwar die konservativen Kräfte der Schweiz seit 1790 bewaffnete Gegenwehr

10
Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 10 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
Stolz. Land und Landesfürst in Bayern und Tirol MM) ^Entwicklungsgeschichte Bàrns' von Michael Döberl (1V06ff.). zur Genüge bekannt. Hier möchte ich nur eines hervorheben. Diese Herzoge von Baiern waren, wenn auch in Antersrdnung unter den deutschen Königen und Kaisern, wirkliche Herrscher, und haben als solche eine oberste Gewalt über ihr Boll und Land ausgeübt, die sich im Grunde von der späteren Staatsgewalt und Souveränität nicht unterscheidet, sondern nur in der Art und den Mitteln

ihrer Durch führung. Die Herzogtümer waren Länder, ziemlich selbständige Glie der eines Bundesreiches. «Is welches das alte deutsche Reich wohl betrachtet werden kann. Die Herzogtümer und die Herzoge als Be zirke und Bezirksbeamte des fränkischen und deutschen Reiches zu be zeichnen. dürfte den wirklichen Verhältnissen wohl nicht entsprechen''. Die heutige Geschichtswissenschaft pflegt die damalige staatliche Ordnung in Baiern als Stammesher zogtum Zu bezeichnen, jene nach dem Ende

des 12. Ih. als TerritorialherAogtum oder Landesfürstentum. Deshalb darf man aber nicht meinen, daß der Stamm und sein Herzogtum in jener Frühzeit sich nicht auch über einen bestimmten Raum, über ein Land erstreckt hat, der Herzog war auch damals Herrscher über dieses Land. Dennoch ist es ein gewisser Anachronismus, wenn Mezler. Gesch. Baierns Bd. 1/1 S. 224 und 2W die Agilolfinger als „Landesfürsten von Baiern' bezeichnet, denn dieser Titel wurde erst seit dem 12. Ih. üblich. lo) Schröder-Künsberg, Lehrbuch der deutschen

, es werden Wohl ihre äußern Geschicke im Abschnitte über die Gliederung des Reiches angedeutet, aber nicht betont, daß sie. was besonders für die Herzoge von Bayern gilt, bis ins 12. Jh. eine gleiche Stellung hatten wie in der fränkischen Zeit. Schwerin behandelt in > der letzten Ausgabe der Grundzüge zur deutschen Rechtsgeschichte (19U) die Herzogtümer S. 82 und 181 unter den Bezirken des fränkischen und des deut schen Reiches, S. 88 aber immerhin auch in einem eigenen Unterabschnitt unter dem Obertitel

..Innerstaatliche Sonderbildungen', aber eben auch wie der nur für die fränkische Zeit. In der ..Deutschen Versassungsgeschichte' von Alohs Meister (1907) werden die Herzogtümer in eigenen Absätzen für die fränkische Zeit unter dem Obertitel ..Gliederung des Staates und die Pro-- dinzialbeamten' S. HZ f. und für die deutsche Zeit unter dem Obertitel „Staatliche Gliederung. Fürsten und Beamte des Reiches' (S. 99 f.) be handelt und ihre Stellung als Herrfcher unter den Königen richtig gezeichnet

11
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 44 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
hat Man könnte daran denken, daß im Hinblick auf die fränkische Wurzel des Herzogtums die Herzoge dem fränkischen Recht unterstanden, analog wie jeder deutsche König, ohne Rücksicht auf seine Stammes nationalität und sein früheres Stammesrecht, sich zum fränkischen Recht bekennen mußte; oder daran, daß im Einklang mit dem bayerischen Recht der Mehrheit der deutschen Kärntner auch der Herzog rechtlich Bayer sein sollte; oder daran, daß vielleicht die Deutschen Kärntens ein territoriales Sonderrecht ausbildeten

und der Herzog dieses teilen sollte, wobei unter anderem Beachtung finden könnte, daß z. B. das Freisinger Güterverzeichnis v. 1160 speziell die deutschen Kärntner als „ Carentam ' von den „Bavari' und „Slavi' 1 scheidet. Nichts von dem Allen war Rechtens, sondern die Herzoge haben in den ersten Jahrhunderten des deutschen Reiches ihr angeborenes Stammesrecht grundsätzlich beibehalten. Die Feststellung der Abstam mung der Regenten Kärntens in der angegebenen Begrenzung er gibt nach der allgemeinen Ansicht

folgendes Zahlenbild: Von den Herzogen waren 13 Franken, 6 Bayern, 2 Schwaben und 2 Sachsen. Die Eppensteiner werden als Bayern beurteilt. Indessen scheint es mindestens angeregt werden zu dürfen, ob sie von Haus aus nicht eher dem fränkischen Stamme zuzuzählen sind. Dann würde sich die Zahl der fränkischen Herzoge auf 16 erhöhen, denen nur 7 Herzoge anderen Stammes gegenüberständen. Und wollten wir noch außerdem als Franken von Geburt die karlingischen Könige und die deutschen Könige Konrad

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Category:
History
Year:
1921
¬Das¬ staatliche Selbstbestimmungsrecht in der Geschichte Tirols : Vortrag, gehalten auf der Bundestagung des Andreas-Hoferbundes für Tirol am 21. Mai 1921
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Page 13 of 17
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Andreas-Hoferbundes für Tirol
Physical description: 16 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Innsbrucker Nachrichten ; Jubiläumsnr. 1854. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Selbstbestimmung
Location mark: II 64.466
Intern ID: 218111
hatten ge wiß keine Veranlassung, gerade jetzt bei der bayrischen Re gierung auf eine besonders freundliche Behandlung zu rech nen. Dennoch richteten die Ausschüsse fast aller deutschen Gerichte, die auf diese Weise an Italien fallen mußten, näm lich die Gerichte Villanders, Kastelruth, Gufidaun, Neumarkt, Salurn und Enneberg, Eingaben an den bayerischen König er möge sich für ihr Verbleiben bei dem übrigen Deutschtirol und bei Bayern verwenden. Als Gründe werden angegeben, wie das Gesuch wörtlich sagt

: Im allgemeinen „die ange borene Anhänglichkeit der Deutschen an ihr liebes deutsches Vaterland, der Kontrast in dem Charakter, den Sitten und Gebräuchen der Deutschen und Italiener,' im besonderen: „liegen diese Gerichte jenseits jener südlichen Gebirgskette, welche das deutsche vom welschen Tirol scheidet, herrscht in ihnen durchaus die deutsche Sprache, sodaß sie auch in dieser Hinsicht für die italienische Gesetzgebung ganz und gar nicht geeignet sind, endlich beruht der Wohlstand des deutschen An» teiles

von Südtirol vorzüglich auf dem freien Verkehr seiner Erzeugnisse an Wein und Getreide gegen das nördliche Tirol. Dieser Verkehr würde durch die.erwähnte Teilung, wenn nicht aufgehoben, doch wenigstens > sehr erschwert und somit der Wohlstand dein von Klausen südlich gelegenen deutscheN Anteiles von Tirol in gleichem Maße herabgesetzt oder ver nichtet. '«) Auch die Stadt Bozen, wo anfangs biß Abneigung gegen Bayern die Stimmung beherrschte, richte an dessen Regie rung schließlich doch noch eine Erklärung

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Category:
Sports, Games
Year:
1928
Anschauung und Kenntnis der Hochgebirge Tirols vor dem Erwachen des Alpinismus
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Page 49 of 87
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Dt. und Österr. Alpenverein
Physical description: S. [8] - 36, [14] - 66
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 58 (1927) u. 59 (1928). - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Hochgebirge ; s.Bergsteigen ; s.Vorgeschichte
Location mark: III 100.642
Intern ID: 169200
bei Kitzbühep). Auch die vielen Alm- und Bergnamen vordeutscher, räti scher und romanischer Wurzel deuten darauf hin, daß die Hochlagen der Bevölkerung Rätiens vor der Einwanderung der Deutschen bereits näher bekannt gewesen sind'). Nachdem diese im 6. und 7. Jahrhundert nach Chr. erfolgt war, wurden die Hochlagen von den neuen Herren des Landes nicht weniger, vielmehr in steigendem Maße beachtet. Seit dem ersten Einsetzen der urkundlichen Überlieferung, d. i. seit dem 8. Jahrhundert, werden die Ruhungen

um das Jahr 1289?). Es ist ein merkwürdiger Zufall, daß der Landesname „Tirol' gerade in Verbindung mit der Jagd aus das Hochgebirgswild zum erstenmal im deutschen Schrifttum auftaucht. Einzelne „Gemsgejaide' erscheinen um 1400 als landesfürstliche Lehen im Besitze adeliger Geschlechter, so jenes im „Inntal' d. h. im Gebirge südlich von Innsbruck im Besitze der Herren von Vellenberg und Lieben berg, das Gemsgejaid zwischen dem Vomperbach und Duftbach (bei Hötting) d. i. im Vomperloch, Halltal und oberen

. Zum Teil sind sie verzeichnet in den Aus sätzen von F. Weber, Spuren des Menschen der Bronzezeit in den deutschen Hochalpen Korrespondenzblatt d. deutschen anthropol. Ges. 1905 und die Besiedlung usw. des Inntals in den Beitr. z. Anthropologie und Argesch. Bayerns 1888, ferner von Much, Prähistorischer Bergbau in den Alpen. Zeitschrift des Alpenvereins 1902, S. 14 und 25, von Wieser, Cinzel- funde aus Tirol in Zeitschr. d. Ferdinandeums 36, 573. ') Daraus verweist des näheren u. a. I. Jung

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Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 55 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
256 Otto Stolz zwar besonders jener für die höhers politische Verwaltung, deutscher Muttersprache, der größere Teil, insbesondere auch im Gerichtswesen, italienischer. Ebenso war die Gemeindeverwaltnug durchwegs italienisch, die Staatsbehörden verkehrten mit den Gemeinden in dieser Sprache, selbst mit den deutschen Gemeinden und Einzelpersonen, die in Welschtirol vorhanden waren und dort wohnten. Die österreichische Staats' regierung von 1815 bis 1848 hatte nicht die leiseste Witterung

deutsches Wesen sür die Zukunft bedeutend kräftigen können. In Wirklichkeit blieben die letzteren Gemeinden im Verbands der Provinz Venetien und sie haben in der Zeit, da diese unter österreichischer Herrschaft stand (1815—1866), mehr von ihrem deutschen Gepräge verloren, als früher unter der Signorie von Venedig. Der einzige österreichische Beamte, der damals von den „Zimbern' etwas wußte, der Tiroler Joses v. Hormayr, ist aus politischen Gründen von Metternich aus Österreich ver drängt worden

und hat sich nach Bayern gewendet, der Münchner Gelehrte Andreas Schmeller hat 1833 die erste wissenschaftliche Erforschung der deutschen Mundart der Zimbern geliefert. Die Volksschule und die Mittelschule hatte in Welschtirol das Italienische als Unterrichtssprache. Rur eine eigene italienische Universität fehlte noch, doch sind seit 1866 an der Innsbrucker Universität eigene Vorlesungen und Prüfungen in italienischer Sprache und mit der Zeit mit eigenen Lehrkräften italie nischer Nationalität vorgesehen worden

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 75 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 233 diesen vom 13. bis zum 15. Ih. geltenden Zustand ist nun allerdings auch Herzog Siegmund hinausgegangen, wenn er den Bischof von Vrixen und sein Hochstist als einen Landstand seines Fürstentumes Tirol wie andere Stifter und deren Hosmarken, z. B. Wilten, Stams oder Reustift, und demnach als seiner landesfürstlichen Gewalt unter worfen erklärte, wie er dies gerade in dem von Mr Anten mitge teilten Rundschreiben an die deutschen Fürsten getan

hat. Für unseren Zweck, d. h. für die Erfassung der landesfürstlichen Hoheit der Grafen von Tirol, ist aber diese Abweichung von dem wirklichen Rechts stande des Bischofs von Briden gegenüber dem Tiroler Landesfürsten gleichgültig, denn für das Land Tirol im Ganzen und über alle seine Landsassen hat eben die in jenem Schreiben niedergelegte Auf fassung wirklich gegolten. Diese Erklärung des Herzogs Sigmund an die deutschen Fürsten im Iahre 146O lautete also folgendermaßen^: „Das Für st e nth um der Grasschaft

in lateinischer und deutscher Sprache ausgefertigt und die betreffende Stelle hat Albert Säger in seinem Werke „Der Streit des Kardinals Nikolaus von Cusa mit dem Herzoge Sig mund von Österreich als Grafen von Tirol' (1861) zweimal wörtlich mit geteilt: den deutschen Text nach den Worten offenbar unverändert und diese nur der heutigen Schreibung angepaßt (a. a. O. Dd. 1. S. 107 f.). den latei nischen Text in wörtlicher deutscher Übersetzung (a.a.O. Bd. 2 S. 118f.). Jäger hat die Schrift

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 93 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
mir als ein ziemlich wichtiges Ergebnis für die deutsche Verfassungsgeschichte im Allgemeinen. Darauf baut sich aber auch eine weitere noch allgemeinere Er kenntnis auf: Die deutschen Stämme und das aus ihnen zusam mengewachsene deutsche Volk sind seit den Anfängen ihrer Geschichte darauf ausgegangen, eine oberste Herrschaftsgewalt über ihr Volk und Zugleich über dessen Raum oder Land aufzurichten. Auch das bäuerische Stammesherzogtum war ein „Staat', der die Einheit des Blutes — den Stamm, die Einheit des Bodens

in der staatlichen Organisation neuerdings zur Geltung gebracht. So haben diese T e r r i t o r i a l st a at e n — trotz ihrer Sonderbestrebungen und im Ganzen unbewußt, ja gegen die Absicht mancher ihrer Vertreter — die Bausteine zur politischen Erneuerung des Deutschen Reiches ge schaffen und bereitgestellt und daher sind sie aus der Geschichte des deutschen Volkes in ihrer Bedeutung nicht wegzudenken. Nachtrag zu oben S. 233. Don dem Schreiben, das Herzog Sigmund von Österreich Graf von Tirol an den GrMschof

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 82 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
vom Jahre 1460 anzunehmen, denn der damalige Berater und Wort führer des Landessürsten Gregor von Heimburg, gehörte ja zu den hervorragendsten deutschen Publizisten semer Zeit. Bereits im 13. und 14. Jh. haben in Italien und Deutschland Philosophen (wie Thomas von Aquin) und Juristen (wie Bartàs) das Wesen des Staa tes und der Herrschergewalt, für welche sie im Anschluß an römische Autoren ^Uespudlica' und „Imperium' sagten, als oberste irdische Macht und Gemeinschaft erkannt und dann auch in eigenen

Schriften darüber gehandelt, so besonders Iordan von Osnabrück und Walter von Bebenberg bei Würzburg. Diese hatten hiebei das da malige römisch-deutsche Reich (Imperium) und seine Kaiser im Auge, die Fürsten desselben (prineipes) und Länder (provmàe oder terrae) betrachteten sie als Beauftragte und Teile des Meiches''. Einige an^ dere, besonders Philipp von Lehden und Engelbert von Admont, der also dem deutschen Südostraume selbst angehört, schrieben aber bereits den Landesfürsten in ihren Gebieten

. Nonuments Qei-maàe 193S). Allerdings gibt auch dieses Buch, so aus-, sührlich es sonst ist, keine nähere Erörterung darüber, wie weit in allen diesen Schriften unter dem ..pàeps' der deutsche Kaiser, die Könige von Frankreich und England, aber auch die einzelnen deutschen Landessürsten M- meint sind. Da das ..Speculum virtutum' des Engelbert von Admont den

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 9 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
der fränkischen Könige war unter dem alten HerzogSgeschlechte der Agilolfinger bis zum Sturze Tassilos (738) nur lose, dann regierte Kaiser Karl das Land unmittelbar mit Beamten, für welche nur der lateinische Titel pmeiectus bekannt ist. seine Nach kommen seit Ludwig dem Deutschen (84V) haben für ihr ostfränkisches Reich Baiern zum Hauptlande gemacht und sich daher auch Könige der Baiern genannt, mitunter das Land Baiern selbst als reZnum, Königreich, bezeichnet. Aach dem Aussterben der Karolinger blühte

das Stammesherzogtum wieder aus, zuerst unter dem einheimischen Markgrasengeschlechte der Luipoldinger und dann unter Mitgliedern der sächsischen und fränkischen Kaiserdhnastis, ja vielfach in Personalunion mit der Kaiserwürds selbst, seit 1970 kommt das Haus der Weifen, das im westlichen Baiern selbst Grafschaften innehatte, auf den baierischen Herzogsstuhl und behauptete ihn bis 1130. Alle diese Herzoge hatten eine ähnliche Machtstellung wie die Agilolfinger vor 778, nur daß sie den deutschen Königen und Kaisern

Lehenseid und Heeresfolge leisten muhten und dieser, wenn er wollte, gewisse Angelegenheiten von sich aus ordnen konnte, so be sonders die Stellung der Bischöfe als Fürsten des Reiches. Wenn die bairische Herzogs- mit der deutschen Königswürde vereinigt war. kann man natürlich nicht unterscheiden, auf welcher die einzelnen Verfügungen der Herrscher beruht haben. Dies alles ist ja durch die klassische Geschichte BaiernS von Sieg mund Riezler (Band 1. Z. Aufl., 1S27) und der mehr lehrbuchartigen

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 54 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
212 Stvlz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ZBLG. des 1?. bis 19. Jahrhunderts sich von jeder Rücksicht auf das Recht losgelöst betrachtet haben. Vielmehr Zeigen die angeführten im 14. Jh. selbst niedergeschriebenen Sätze, daß die österreichischen Landesfürsten sich damals bereits eine Herrschergewalt beigelegt haben, die in ihren Ländern mit der des deutschen Königs gleich gewesen ist. Zie Zuge hörigkeit Zum Deutschen Reiche und die Unterordnung unter dessen Oberhaupt war nur mehr

des Niedern Adels verbunden war, wird seit der Mitte des 14. Ih. mittelst Urkunden vom deutschen König und Kaiser vvrg^ nommen. Es galt als ein besonderes Ehrenvorrecht, das erst all mählich von den Fürsten und so auch von den Herzogen von Öster reich in Anspruch genommen wurde. Herzog Sigmund hat während seiner Auseinandersetzungen mit dem Bischof Nikolaus Kusanus vDir Brixen um 1460 auch öfters betont, daß er seine Gewalt über das Ivo) Stolz, Die UàndenfAschungen des U. Kahler in den Berösfents d. Mus

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