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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 71 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
verhältnis zu ihnen, seit dem Konkordat von 1à46 hatten die Herzoge von Österreich sogar das Recht der Ernennung der Bischöfe von Brixen und Tricnt gegenüber dem päpstlichen Stuhle. 1457. Herzog Sigmund bestellt einen Forstmeister in der Grafschaft Tirol, dieser hat „Wälder. Forste. Holz. Wildbann, Gejaid. Fifchweid. Gemeinen (der Nutzung der Gemeinden zugewiesene Gründe) und andere unser Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, so uns als Landsfürsten zugehören, zu besehen, zu behüten und darob

um viele andere noch vermehrt werden. 1458. Herzog Albrecht nimmt das Kloster Mtenweiler in Schwaben in seinen und des Hauses Österreich Schutz und behält diesem als „Lands sürst die Oberkeit' über jenes vor (Ernst in der Beschreibung des Ober amtes Riedlingen S. 303). 1^38, Herzog Sigmund beauftragt, da er die Lande, Grafschaften und Herrschaften in Elsaß, Sundgau, Breisgau, auf dem Schwarzwald, am AHein und in Schwaben von dem hochgebornen Fürsten Erzherzog Albrecht von Österreich

wieder an sich genommen habe und da „sich gepurt uns in denselben Landen als dem rechten natürlichen Erbherren und Fürsten Gelübde und Eide zu tun', den Pilgrim von Heudorf und Wernher von Steinen diese Huldigung dortselbst in seinem Ramen entgegen zu nehmen (Reichsgauarchiv Innsbruck, Kopialbuch L ^ Bl. XVII). 1W0. Herzog Sigmund richtet an den Christof Reifer, einen tirolischen Ritter die Aufforderung, seine Frau nicht wie bisher zu mißhandeln, denn das wolle er „als Landsfürst' nicht gestatten. (Schönherr, Ges

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 76 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
so innig verbunden, daß Niemand es davon ablösen und der Landes- fürst selbst daran keine Änderung vornehmen kann, daß so etwas eine Entgliederung und Zerstückelung des Fürstentums wäre.' In der Appellation, die Herzog Sigmund am 13. August 14ßy über seinen Streit mit Cusanus an den Papst gerichtet hatte, sagt er in ähnlichem Sinne: „Mit unserm uralten und festbegründeten Für stentum? der Grafschaft Tirol war seit den ältesten Zeiten, lange schon ehe das Haus Osterreich zu dessen Besitz kam, vermvg

oder aus einem anderen Re-chts- titel andern zur Grafschaft gehörigen geistlichen oder weltlichen Personen angehören . . .Bei einer Verhandlung, die 1459 in Mäntua vor dem Papste stattfand, erklärte Herzog Sigmund gegen über der Behauptung des Bischofs Nikolaus, bah die Grafschaft Tirol kein Fürstentum und Lehen des Reiches sei, sondern eben ein Lehen des Hochftiftes Brixen: „das Fürstentum von Tirol habe e, 5^) Don Jäger a. a. O. Bd. 2, S. übersetzt aus dem lateinischen Texte in der oben zitierten „Handlung

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