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Title A - Z
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Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 34 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
und Ras-Rosegg, Wir fragen, welcher Art diese Landstriche waren, welche Vor züge sie aufwiesen, daß gerade sie zuerst die Deutschen anlockten und durch ihre Niederlassung ausgezeichnet wurden. In den Nachbarländern, in Tirol, Steiermark und Krain, können wir deutlich die Besetzung der wichtigsten militärischen Stütz punkte, der bedeutendsten Heeres- und Handelswege in den ältesten deutschen Stedlungskernen erkennen. In Tirol ziehen sich die ersten deutschen Siedlungen entlang der Brennerstraße

mit Ausstrahlungen durch nahezu das ganze Inntal und mit einer Flügeldeckung gegen den unsicheren Osten im Pustertal; in der Steiermark werden zuerst die Salzstraße von Graz über das Stübing-, Liesing-, Palten- und Ennstal ins damals außerordentlich wichtige Salzkammergut sowie die Talsperren gegen Osten und Süden bei Fehring, bei Leibnitz—Spielfeld und im Drautaler Raum zwischen Marburg—Unterdrauburg mit Ausstrahlungen nach Süden, in Krain das Einfallstor durch das oberste Savetal mit deutschen Bauern bevölkert

, ist nicht zu übersehen. Das entscheidende Wort über diese Fragen hat der Geschichtsforscher zu führen. Immerhin ist es kein Zufall, daß die beiden Kärntner Bischofsitze Gurk und Lavant inmitten früh eingedeutschter Täler entstanden, ebenso kein Zufall, daß Friesach, die erste Hauptstadt Kärntens, auf ältestem deutschen Kulturboden des Landes liegt. Darin zeigt sich deutlich das geistige Übergewicht des Deutsch tums im Lande. Die Kultur der einheimischen Slowenen war, nach unserem gewohnten Maß gemessen

, auf einer bedeutend niedereren Stufe als die der deutschen Einwanderer. Das verbürgen auch in eindeutiger Weise unzählige deutsche Lehnwörter, die gemeinsam mit der höheren deutschen Kultur ins Slowenische gewandert sind. Sie zeigen so recht den ungeheuren Fortschritt, den die neuen

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 35 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
deutschen Siedler beiden Völkern des Landes brachten. Gerade diese Lehnwörter sagen uns, daß erst durch die Deutschen eine straffe kirchliche und politische Organisation, Handel und Gewerbe, das Mehrraumhaus aus Mauern und Ziegeln, neue Geräte und höhere Formen der Tierzucht und vieles andere heimisch geworden sind. Unter diesen Umständen ist es selbstverständlich, daß das kulturell und geistig höhere Leben der Deutschen gefördert wurde und sich rasch und kräftig entfaltete. Um das Jahr 1000

schon, also nur ein Jahrhundert später, gibt es in Kärnten kein Tal mehr, wo sich nicht mit Hilfe deutscher Siedlungsnamen das erstarkte einheimische Deutschtum nachweisen ließe; selbst im heute zwei sprachigen Landesteil blühte schon damals reiches deutsches Kulturleben. Das Verhältnis zwischen den Deutschen als den Gebenden und den Windischen als den Nehmenden ist ja bekanntlich bis heute in Kärnten das gleiche geblieben. Es ist unseren heimattreuen Windi schen wohl bewußt. Zur Frage des deutschen

Stamrnesr echtes der ältesten Herzoge von Kärnten. Von Paul Puntsctiart, Vor Jahren beschäftigten mich Studien über die Anfangendes deutschen Herzogtums in Kärnten; sie ließen mich auch der nähertreten, zu welchem deutschen Stammesrecht sich unsere a & Herzoge bekannt haben. Wäre eine erschöpfende, auf Recht una Politik, Sprache und Geschlechtergeschichte quellenmäßig aut gebaute Untersuchung dieses Gegenstandes möglich, so moc: ■ i wohl geeignet sein, heute in mehr als Einer Hinsicht den A _ , Kärntner

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 30 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1938
¬Das¬ Tiroler Landsturmregiment Nr. II im Kriege 1914-15 in Galizien
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Page 85 of 97
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum
Physical description: S. [129] - 223
Language: Deutsch
Notations: Aus: Veröffentlichungen des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum ; 18
Subject heading: c.Tirol / Landsturmregiment <2> ; s.Weltkrieg <1914-1918> ; z.Geschichte 1914-1915
Location mark: II 266.526
Intern ID: 491408
vor, von der lerne sahen wir die Küsten von Malta und Gibraltar und dann jene von England. So haben wir schon damals an unserem persönlichen Schicksal erfahren, daß für uns Deutsch-Österreicher der Wiederanschluß an das Deutsche Reich die beste Sicherung der Lebensrechte des Landes und seiner Angehörigen bedeutet. Einstmals ein Glied des alten Deutschen Reiches, waren die deutsch-österreichischen Länder mit fremdvölkischen Nachbargebieten zu einer Großmacht vereinigt worden, die aber immer

noch mit den Geschicken des deutschen Volkes ver wachsen geblieben ist. Als aber jene Großmacht Österreich-Ungarn an der furchtbaren Schicksalsprobe des Weltkrieges zerbrochen war, konnte für ihren deutschen Rest nur noch durch die vollständige Einfügung in das Deutsche Reich die alte Bestimmung erhalten und neu belebt werden. Als unser Schiff nach der stürmischen Fahrt entlang der Westküste Europas am 8. Sept. 1920 in die Elbemündung einbog und uns dort auf hochgehenden Wogen zur Begrüßung ein eigenes Fahrzeug

mit einem Chor von deutschen Kindern entgegen kam und uns die Be völkerung im Hafen von Brunsbüttel herzlich willkommen hieß, da haben wir alle zutiefst die Kraft und Bedeutung des groß deutschen völkischen Bewußtseins gefühlt. Das war Ja schon beim Ausbruch des Krieges und bei allen seinen Wechselfällen auch für die Angehörigen unseres Regimentes der innerste, mehr oder weniger deutlich gefühlte Antrieb gewesen. Das war auch das Einzige, was der Gewaltfriede dem deutschen Volke im Altreich und in Österreich

5
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 44 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
hat Man könnte daran denken, daß im Hinblick auf die fränkische Wurzel des Herzogtums die Herzoge dem fränkischen Recht unterstanden, analog wie jeder deutsche König, ohne Rücksicht auf seine Stammes nationalität und sein früheres Stammesrecht, sich zum fränkischen Recht bekennen mußte; oder daran, daß im Einklang mit dem bayerischen Recht der Mehrheit der deutschen Kärntner auch der Herzog rechtlich Bayer sein sollte; oder daran, daß vielleicht die Deutschen Kärntens ein territoriales Sonderrecht ausbildeten

und der Herzog dieses teilen sollte, wobei unter anderem Beachtung finden könnte, daß z. B. das Freisinger Güterverzeichnis v. 1160 speziell die deutschen Kärntner als „ Carentam ' von den „Bavari' und „Slavi' 1 scheidet. Nichts von dem Allen war Rechtens, sondern die Herzoge haben in den ersten Jahrhunderten des deutschen Reiches ihr angeborenes Stammesrecht grundsätzlich beibehalten. Die Feststellung der Abstam mung der Regenten Kärntens in der angegebenen Begrenzung er gibt nach der allgemeinen Ansicht

folgendes Zahlenbild: Von den Herzogen waren 13 Franken, 6 Bayern, 2 Schwaben und 2 Sachsen. Die Eppensteiner werden als Bayern beurteilt. Indessen scheint es mindestens angeregt werden zu dürfen, ob sie von Haus aus nicht eher dem fränkischen Stamme zuzuzählen sind. Dann würde sich die Zahl der fränkischen Herzoge auf 16 erhöhen, denen nur 7 Herzoge anderen Stammes gegenüberständen. Und wollten wir noch außerdem als Franken von Geburt die karlingischen Könige und die deutschen Könige Konrad

6
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 31 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Allgemeines über das Land Tirol war, habe ich ein neues wichtiges Zeugnis für seine an sich selbstverständliche Zurechnung zu Deutschland auch im volklichen Sinne gefunden. Der Bischof Christof von Brixen hat nämlich in einem Schreiben an den Kanzler des Kaiser Maximilians vom 10. Nov. 1512 erklärt: Das Stift oder Fürstentum und Bistum Brixen, das kirchlich unter das Erzbistum Salzburg und zu den deutschen Provinzen des Reiches gehöre, sei bisher bei den Reichshandlungen

mit jenen und nicht mit dem Stift Trient, das kirchlich unter das Patriarchat Aquileia und unter die welschen Provinzen des Reiches gehöre, zusammen gereiht -worden. Der Bischof von Brixen bitte diese Ordnung auch künftighin einzuhalten. Diese Erklärung wurde dadurch veranlaßt, daß die Reichskanzlei einen Akt wegen des Bischofs von Bamberg an die Bischöfe von Brixen und von Trient zur gemeinsamen Erledigung geschickt hatte, dagegen verwahrte sich nun der Bischof von Brixen, weil er eben nur zu den deutschen

auch benuegen mußten lassen. So ist unser flaißig besonders Begeren zu euch, ir wellet solliche Ordnung an uns und unsern Stift auch nicht prechen, sondern ir wellet uns sollichen Raichsgeprauch auch beleihen lassen'. (IStA. Autogramme B. I). Mr das öffentliche Leben bedeutungsvoller und wirksamer als diese Zugehörig keit Tirols zum deutschen Reich war jene zur österreichischen Haus macht. Im Jahre 1363 für diese erworben, war Tirol dann das Hauptland der sogenannten oberösterreichischen Ländergruppe

der k. k. österreichischen Erb Staaten die geforstete Grafschaft Tirol zu einer Provinz derselben unter einem Gübernium als oberste Verwal tungsstelle gemacht, seit 1849 heißen dieselben Begriffe Kronland und Statthalterei, Die Bischöfe von Brixen und von Trient waren zwar in ihrem seit dem Ende des 13. Jh. endgültig verkleinerten und seither wenig veränderten Gebiete selbständige Landesherren mit einer eigenen Regierung und ebenso un mittelbare Reichsfürsten des römisch-deutschen Reiches. Dessen ungeachtet

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 29 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
für jenes wie zur Zeit seines ersten Begründers 2 ). Die alten Gaugrafschatten, aus welchen sich die Grafschaft Tirol zusammen gefunden hat, waren vom deutschen Könige an die Bischöfe von Brixen und Trient zwar zu Eigen, aber mit gewissen Leistungspflichten für das Reich übertragen und von den Bischöfen an die oben erwähnten Grafen wieder zu Lehen gegeben worden. Die Grafen von Tirol galten aber — so laut einer Kundschaft des Bischofs von Chur von 1282 — schon damals nicht mehr als den Herzogen von Baiern

oder Schwaben untergeben, sondern nur unmittelbar dem deutschen Könige und Kaisex ebenso wie die Bischöfe von Trient und Brixen, ihre Lehensherren. Der Machtauf stieg des Grafen Meinhard II. von Tirol über diese seine Lehensherren und seine Erhebung zum Herzog von Kärnten im Jahre 1286 hoben ihn und seine Nachfolger in den Rang nicht nur von Landesfürsten, wie wir erwähnten, sondern auch von Reichsfürsten. Das Zoll- und. Straßenregal erhielten sie 1305 bereits durch unmittelbare Belehnung (titulo feodali

) vom deutschen Könige Albrecht I. Kaiser Ludwig hat 1335 und 1342 die Grafschaft Tirol als Ganzes als Reichslehen behandelt und vergeben und dasselbe tat Kaiser Karl IV. 1350 und 1360. Herzog Rudolf von Österreich hat jedoch im J. 1363, nachdem er von der Erbin des Tiroler M Vgl. dazu auch meine Ausführungen „Zur Geschichte der Landeshoheit im Unterengadin und in Tirol' in der Zt. f. Rechtsgesch. German. Abt. Bd. 49 (1929) S. 439 ff. — Über das Verhältnis zwischen dem landesfürstlichen Urbar

9
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1928
¬Die¬ Anfänge des Bergbaues und Bergrechtes in Tirol.- (Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 48)
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Page 19 of 61
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Weimar
Physical description: S. 207 - 263
Language: Deutsch
Notations: (= Bd. 61 der Zeitschrift für Rechtsgeschichte)
Subject heading: g.Tirol ; s.Bergbau ; z.Geschichte Anfänge-1400 ; <br />g.Tirol ; s.Bergrecht ; z.Geschichte Anfänge-1400
Location mark: III 101.780
Intern ID: 168000
man zur Annahme, daß eine Zeit lang wenigstens beide Salzwerke nebeneinander bestanden haben. 1 ) Die Lösung kann aber auch darin bestehen, daß die nach Thaur benannte Saline immer schon unten am Inn gestanden und dieser Plata nach dem deutschen Worte „Hai' für Saline den Ortsnamen „Hall' erhalten hat, nach dem' dort eine größere Ansiedlimg und selbständige Markt- und Kirchengemeinde sich gebildet hatte; dann hatte es eben keinen Sinn mehr, die Saline nach Thauer zu benennen. Diese heißt nun seit dem Ende

des 13. bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts in lateinischen Texten „salina in Halbs', in deutschen dag „hal ze Halle', das „hall in dein Intal' 2 ), das „salezhaus' 3 ) und das „phonhaus ze Halle'' 1 ); sehr häufig sprechen Schriftstücke der landesfürstlichen ') Go Züsmair a.a.O. S. 321. 2 ) So 12SS (oben S. 221 Änm. 3), 1330 f. (Z. Ferd. 64, 8.329), 1334 (Staatsarchiv Innsbruck Cod. 509f. 72), 133a (Schwayger, Chronik v. Hall, S. 4). =) So 1256 (Schlcrnscliriflcn 9, S. 48S), 1283, 1319 und 1320 {Cod. 590

f, 38, 29 und S, 16G). Dio Urkunde von 1283 ist aber auch in einer latei nischen Fassung (mit „salina') erhalteil {Zeitechr. d. Ferd. 43, S. 200), diese ist aller Wahrscheinlichkeit nach die Fassung des Original', gewesen. Dieser Umstand steigert auch die •Möglichkeit-, daß die Urkunde von 1256 ira Coti. 590 mir in einer deutschen Übersetzung eingetragen worden ist, dr.ß mithin ihre urepriingliche Fassung lateinisch gelautet hat. (Letzte res sei lu'cr meinen Ausführungen in SehJernschriffcen 4, S. 48!) f. hinzu

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 16 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
südwärts über die Talgebiete der Etsch und des Eisack bis zur Salurner Klause und über jenes der Drau bis zur Lengberger Klause östlich von Lienz sich erstreckt. Verwaltungsgeschichtlich ist dies das Gebiet der Landesviertel und Kreise im Vintschgau, an der Etsch, am Eisack und im Pustertal und später des Kreis gerichtes Bozen und der diesem angepaßten Organisationen, des deutschen Südtirol im politischen Sinne des Wortes 1 ). Die seit 1900 begonnene Arbeit am histor, Atlas der österr. Alpenländer

hat sich eben auch an diese Raumteilung gehalten, wie ich bereits oben im Vorworte andeutete. Seit 1919 ist bekanntlich dieses Gebiet zum größten Teil — das Etsch- und Eisackgebiet — von Italien in Besitz genommen worden, und mir das Gebiet der Drau beim Staate Österreich geblieben. Für dieses Buch ist der geschichtliche Begriff des deutschen Südtirol — im Sinne der deutschen Volkszugehörigkeit seiner seit mehr als einem Jahrtausend alt-einheimischen und bodenständigen Bewohner — maßgebend. Um es nochmals

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 68 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
) habe ich S. 1—19 eine Übersicht über die Geschichte des Vintsch gau, insbesondere seiner staatlichen und volklichen Zugehörigkeit seit dem Altertum gegeben, die urkundlichen Erwähnungen über seine Stellung als eigene Grafschaft mich in meiner Geschichte der Gerichte Deutschtirob im Arch. öst. Gesch. Bd. 102 (1912) S. III ff. Ich verweise hinsichtlich aller Einzelheiten und aller Belege auf diese Be arbeitungen und wiederhole hier nur ganz kurz die Grundzüge : Die Wallis Venusta, seit dem 8. Jh. so erwähnt, in der deutschen

Form Finsgowe erstmals 1077 und 1109, hat ihren Namen von dem rätischen Stamm der Veno sten, der hier gehaust Juni. Ausdrücklich als Gau und Grafschaft wird dieses Gebiet und zwar von den Orten Mais und Tscherms bei Meran durch das Etschtal auf wärts und über Nauders bis PontaÜ im Unterengadin, in Urkunden vom 10.—12. Jh. angeführt. Es. gehörte damals zum Lande Ghurrätien und mit diesem mm frän kischen und deutschen Reich und unterstand in dessen Rahmen vermutlich dem Herzog tum Alemanien

. Dieses Hochstift hatte auch im Vintschgau bedeutenden grund herrliehen Besitz, der hinsichtlich der niedern Gerichtsbarkeit selbständig war, aber sonst von der GrafschaftsgewaM der Grafen von Tirol abhängig geblieben ist. Manche Forscher vertreten die Meinung, daß das Hochstift Chur im Vintsch gau im früheren Mittelalter auf Grund seiner Immunität eine der GrafschaftsgewaU ähnliche, nur mm deutschen Könige abhängige Herrschaftsstelhmg besessen habe und die Grafen von Tirol erst seit

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 96 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
Südosten zu erörtern, dann muß auch noch kurz auf die deutschen Städte und ihre deutschen Stadtherren hingewiesen werden sowie auf die Bedeutung, die der Handel von Kärnten in diesen Gebieten des Südostens hatte. In erster Linie kommt dabei der Eisenhandel in Betracht, der vom Hüttenberger Erzberg seinen Ausgangspunkt nahm. Wohl ging der größere Teil des Hüttenberger Eisens den Weg durchs Kanal tal nach Italien, aber auch der Anteil Krams und der Mark ist nicht gering gewesen. So zeigt

ein Vergleich der Maut einnahmen des Jahres 1532 aus St. Veit für das nach Tarvis gehende und aus Völkerinarkt für das nach Krain und der Mark gehende Eisen die Summen von 734 tl 2 s 14 d und 468 tl 5 s 3 d, also etwa ein Verhältnis 2 :1 38 ). Endlich verdient noch Erwähnung, daß auch auf dem Gebiete des Bergbaues und Bergrechtes von den aus Kärn ten kommenden deutschen Grundherren Leistungen gesetzt wurden die näherer Untersuchung wert sind 39 ). ' Daß die deutsche Südostkolonisation, zeitlich viel früher

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 243 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
, Besitzer der oberen Draboznjakhube östlich von Sternberg ob Velden (1768 bis nach 1818). Schuster war ein aufgeweckter Mann, der mehrere Volksspiele, so die schöne Magelone, ein Hirten- und Dreikönigsspiel, einen Verlorenen Sohn u. a. aus dein Deutschen in die windische Mund art übersetzt hat. Als Bauer hauste er ab, da er eine zahlreiche Familie besaß, sich dein Trünke ergab und die Druckkosten seiner Bücher wohl große Summen verschlangen. Auch die Zeitläufte waren damals der wirtschaftlichen

ist es, darüber zu streiten, ob der deutschen oder win dischen Fassung der Altersvorrang gebühre, denn nach dieser Angabe ist das deutsche Köstenberger Spiel mindestens um ein Vierteljahrhundert älter als das windische. Von anderer Seite wird gar erst 1818 als Entstehungsjahr der Schusterschen Übersetzung genannt. Wie dem auch sei, so steht fest, daß das windische Passionsspiel auf jener älteren deutsch-kärntischen Vorlage fußt, die dem Sorger Spiel sehr nahe steht. Schuster bemüht

sich, das Schriftslowenische seiner Zeit anzuwenden, verfällt aber immer wieder in die windische Mundart. Zahllos sind die Entlehnungen aus dem Deutschen, nicht nur was einzelne Wörter, sondern auch was Satzbau und Wortstellung anlangt. Jedenfalls sind in KÖstenberg beide Fassungen des Passions spiels bis au! den heutigen Tag erhalten geblieben und dort im vorigen Jahrhundert in Abständen von vier bis fünf Jahren, wenn auch häufiger in indischer Sprache, aufgeführt worden. In den Neunziger jähren brachten die Köstenberger

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 189 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
Größe und seiner Technik nach — Kalkfarben auf Leinwand) an Ort und Stelle gemalt worden sein, und zwar nach Ausweis des Stils, der Bildnisse und der Wappen mit den verschlungenen Spruch bändern von einem deutschen Meister, der aber ein offenes Auge für die zeitgenössische italienische Kunst (Pordenone; dieser war Schüler Gian Francescos da Tolmezzo!) gehabt haben muß. Am ehesten könnte man auch hier an einen Kärntner denken. Jedenfalls ist das Werk ein Denkmal der innigen künstlerischen

Beziehungen zwischen Norden und Süden, der weitgehenden Verschmelzung deutscher und italienischer Formelemente unter Vorherrschaft des Deutschen. t , Gemona und das benachbarte Venzone (Peuscheldorf) be herbergen noch weitere Werke, die jene Verschmelzung nordischer und südlicher Formtendenzen erkennen lassen. Da sind die großen Dome in den beiden Orten mit ihrer frühgotischen Architektur, da ist vor allem der riesige, in seiner Art völlig vereinzelte steinerne Christopherus an der Westfassade

(Kathedrale) treffen wir auch auf Fresken der südaipenländisch-friulanischen Gruppe des 14. jahrhunderts. Das für die Carnia und das Kanaltal Gesagte gilt auch fur das Gebiet von G ö r z, also besonders das Talgebiet des Isonzo^ 3 ). Auch die Kunstentwicklung dieses Landstriches bewegt sich zwischen den beiden Polen, der deutschen Gotik und der Kunst des venezia- nisch-friulanischen Hinterlandes. Noch in der Tiefebene, in San Martino di Terzo, finden wir Fresken jener volkstümlichen süd alpinen Richtung

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 31 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
29 gewählte Oberschicht, deren Sp«ch z ugehörigke,t in keinem Ver- hältnis stehe zu der der Ges f®^ e lr afflen von Siedlungen oder gar Ganz anders steht es mit den N ^ amen zweifelsohne im von Rieden und Fluren. Hier sind _ ^ einheimischer Lande selbst und von einer breite de wenn s j c h in ihnen Bevölkerung geschaffen und ube . r J^ ns nac hweisen lassen, so stellen Spuren ältesten deutschen Sprächlebens un ^ au f die engere solche unbestreitbare Zeugen einhei diesen Orten oder in Landschaft

selbst, schung setzt ebenso früh ein wie _f?* P in getretenen hochdeutschen nämlich noch vor der spätestens um 7 ■_ i n mcken, ahd. Inücha, Lautverschiebung. Pustertaler N ame '> nnmmen weil diese Namen, Toblach, Vintel, sind noch vor ihr aufg F et1 HuHa*) entstanden, noch aus vulgärlateinisch Indica, Doblacum, von vorahd. k zu ihren Wandel von vorahd. d zu ahd. ahd. ch aufweisen. ac vpr mutlich, die aus den. Die Pustertaler Deutschen ^^jrej . j *0eüa für Drau und vulgärlat. Formen * Draga statt «e ältesten

Gail die ahd. Namen Traga und 7e igt lautverschobenes deutschen Kärntner Namen formten, der ^ g das schon bei T- aus älterem D-, <Jer zweite Palatal Dschy aus- Paulus Diakonus in der Schreibung C _ fahrhundert in den zusprechen ist, weil das lai g vor e_unverändert war. Diese romanischen Sprachen schon zum P? . Name Zeje; das slow. Z~ Palatalisierung zeigt auch der friauli { j em V orslaw. O- ent in Zilja ist erst im Slawischen selbst aus dem standen. ... _ , ,, ladiniseli Fan ridica. *) Darauf

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 88 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
und der Südosten im Mittelalter. Aufgaben deutscher Südostforschung. Von Wilfried Krall ert. Die planmäßige Erforschung der deutschen Besiedlung des Süd ostens ist noch lange zu keinem zusammenfassenden Abschluß ge kommen. Im großen Rahmen einer Geschichte der deutschen Ost kolonisation haben anfänglich die den Südosten betreffenden Fragen nicht die gleiche Beachtung und Wertung gefunden, die man der Eindeutschung des Nordostens zuteil werden ließ. Dazu kommt, daB die gerade zur Lösung der im Südosten

. In der großen deutschen Ostfront, die von der Ostsee bis nahe an die Adria führt, bildet Kärnten den südöstlichsten Pfeiler. Es Ist zu zeigen, wie es zu diesem wuchs und wie es sich an dieser Stelle bewährte. Vom Anfang an tritt uns Kärnten nicht als bestimmt um grenzter Raumbegriff entgegen. Wir hören nur von dem Land der Karantaner, und diese vom Anfang an rechtlich unklare Bezeichnung dauert noch lange Zeit an, auch als längst bayrische, dann fränkische und schließlich deutsche Hoheit sich durchgesetzt

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 42 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
sich im germanischen Sprachgebiet selbst aufzeigen. Solche Wahrnehmungen dürfen aber keineswegs zum Schlüsse verleiten, daß unsere Vorfahren ihre an gestammte Sprache gering eingeschätzt hätten. Schon alte Literatur denkmäler sprechen unzweideutig dagegen. Der Leser beschäftigt sich etwa mit der Einleitung zu Otfrieds fränkischer Messiade, die auseinandersetzt, warum er sein Werk „theodisce', „in frenkisga zungun ' geschrieben; oder er greife zum Gedicht „Pilatus', das der Pflicht gedenkt, der deutschen Sprache

Mühe und Arbeit zu widmen. Namentlich die Herrenschicht zeigte lebendiges Interesse an der Pflege des heimischen Idioms in Dichtung und Prosa. Nachrichten von hochmütiger Verachtung der slawischen Sprache von Seiten der Deutschen sind geeignet, diesen Eindruck mittelbar zu verstärken. So blieb es, ungeachtet der Neigung, unter dem Druck der Verhält nisse eher von der Sprache als vom Recht abzurücken, dennoch bei der Regel, daß die übergroße Mehrheit der Einwohn er des Stammesgebietes, die große

durch die vorzüglich bayerische und fränki- und Kolonisation, welche die großen deutschen Grundherren ver-

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Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 30 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
IL Mittelalter. Die ältesten deutschen Ansiedlungen in Kärnten. Namenkundliche Studie von Eberhard Kranzmayer. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Interesse der Ver gangenheitsforschung stärker denn je der Besiedlungsgeschichte zu gewendet, und das mit vollem Recht, Denn gerade sie hilft in hervorragendem Maße, die geschichtliche und moderne Eigenart der Menschen und ihrer Landschaft auszulegen. Damit ist auch die Frage nach den ältesten deutschen Sied lungskernen gerechtfertigt. Die Mittel

, diese aufzufinden, sind ver schiedenartig. Hier werden sie mit Hilfe sprachgeschichtlicher Er wägungen festgestellt und diese bieten vier Wege: 1. das älteste Auftreten deutscher und eingedeutschter Namengebung in den Urkunden; 2, das Auftreten ältester deutscher Sprachformen in der gegenwärtigen deutschen und 3. fremdsprachi gen Namengebung des Landes; 4. das Auftreten ältester fremd sprachiger Sprachformen in der eingedeutschten Namengebung. Alle vier Wege weist die Ortsnamenforschung. Sie müssen be schritten

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 21 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
des Bischofs von Trient für diese Gebiete wurde bald zu einer staatsrechtlichen Formsache. In der Verleihung der Zölle zu Bozen, an der Toll bei Meran und am Lueg am Brenner durch den deutschen König Albrecht an Meinhards Söhne im J. 1305 werden als Grenzen der Herrschaft der Grafen von Tirol (termini dominii sui) genannt : gegen Süden der Eveis, d. i. der Avisio an seiner Mündung in die Etsch bei La vis, gegen Osten die Mühlbacher Klause am Eingang ins Pustertal und der Ziller als Seitenfluß des Inn

, gegen Norden die Schlösser Schloßberg bei Scharnitz und Ehrenberg bei Reutte, gegen Westen den Ailberg und Pontalt im Unterengadin; damit wird erstmals eine eindeutige Umgrenzung des Herrschaftsgebietes der Grafen von Tirol im Sinne eines allseits geschlossenen Landes urkundlich, und zwar in einem Rechtsakte der übergeordneten deutschen Reichsgewalt gegeben 2 ). Der Ausdruck „Land, terra oder provincia' war in den durchwegs lateinischen Urkunden jener Zeit im 12. Jh. für das Gebiet des Hochstiftes Brixen

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