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Category:
History
Year:
1867
Chronik von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol
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Page 30 of 298
Author: Stampfer, Cölestin / von Coelestin Stampfer
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 287 S.. - 2., verb. Ausg.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Meran ; z.Geschichte Anfänge-1863
Location mark: II 59.200
Intern ID: 87872
Kläger oder Verklagter, der soll dem Gerichte als Strafe sechs Perner geben, auch soll der Richter nicht länger sitzen, „als die Sonne hinter den Berg kommt.' Wer in Zukunft die Ringmauer ohne Erlaubniß der Bürger durchbricht, der soll den» Landesfürsten und dem Gerichte zur Buße fünfzig Pfund Perner geben und zugleich die beschädigte Mauer wieder herstellen. Wem der König die Steuer erlasse, dem soll sie auch von den Bürgern erlassen sein; jedoch dürften die Bürger den Ausfall von der Summe

, die sie ihm als Landessttrsten zu zahlen hätten, abziehen; bezüglich der andern Stadt steuern h ätten aber diese Befreiten ihren betreffenden Theil zu zahlen. , Im Jahre 1320 verordnete König Heinrich, daß in Meran wöchentlich zweimal, am Dienstage und Freitage, Gericht gehalten werde, für Kriminalfälle aber an jeden« Tage (Urkunde M). Im Jahre 1326 befahl König Heinrich, daß innerhalb der Ringmauer nur gemauerte Abtritte sein dürften (Urkunde IV). Nur mit dem Burggrafen Berthold dem Alten von Mais machte König Heinrich

eine Ausnahme , daß er in Mais Gäste aufnehmen durfte, , da sonst dich den Maisern verboten war (Urkunde V). —Um Februar des Jahres 1330 kam Kaiser Ludwig der Baier' von seiner Römerreise nach Meran und ertheilte ihm das Privilegium, daß, wenn der König ohne Söhne stürbe , seine Töchter oder ein von ihm bestimmter Schwiegersohn in allen Reichslehen in Mrnthen und Tirol nachfolgen sollten. Im Jahre 1330 ging die Heirath zwischen dem Prinzen Johann von Böhmen und Konig Heinrichs Tochter Margaretha

vor sich. König Johann von Böhmen kündigte schon jetzt 1330 für- den Fall der Roth- wendigkeit seine vormundschastliche Regierung nach Heinrichs Tode an, so auch den Meranern (Urkunde VI), die er bei allen ihren Rechten und Gewohnheiten zu schützen versprach. Im Jahre 1331 bestätigte König Heinrich den Meranern ihre alten

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