Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 2, 2, 1
, indem sie zwischen den „zwei Seen, dem Stalleralpen- und dem Antholzer-See durchgeht, und „dem Scheitel der Höhen nach bis zum Gränzhornbcrg lauft. Von „da steigt sie durch den Scheitel der Höhen, welche die Wasser des „Gsteßthales von dem Kuhbacherthale scheiden, herab gegen den Ein- „fluß des Graubaches in die Rienz, geht über die Rienz zwischen „Riederdorf und, Toblach an den Graubach, folgt diesem Wildbache „und-den Gipfeln der Hohen, an deren Fuße derselbe entspringt „und in einer mit dem Laufe der Rienz beinahe
parallelen Richtung „bis ober dem Ursprünge des Hellbaches; gegen diesen Punkt wen- „det sich die Linie, um sich ober dem Stollathale an die Gränzen „von Ampezzo anzuschließen." Dadurch wurde der größte Theil des PfarrbezirkeS Toblach, dann °/, 0 der Stalleralpe von Antholz und noch einige Grundbesitzungen anderer welsbergischer Gemeinden nicht nur dem bisherigen Gerichtsverbaiide, sondern selbst dem Lande Tirol entzogen, und dem italienischen Königreiche (Departement Piave) eingewiesen
. Die o der Stalleralpe wurden mit Wiudisch- matrei im Jllyrischen vereiniget. Das Dorf Toblach erhielt ein ita lienisches Friedensgericht, und die baicrische Verordnung vom 3i. August 1810 schuf aus den noch übrigen Theilen des Gerichtes Weltterg, aus Altrasen, aus den drei näher gelegenen Frejfaßhg, fen (den zwei Mitterhofergütern am Geiselberg und dem Urtl)q( ec . Hofe in Riederolang) dann aus dem Burgfrieden WelSberg in Verbiß, düng mit dem Gerichte Antholz das landesfürstliche Landgericht - Welsberg. Vermöge
der baier. Verordnung vom IS. Juni 1813 ! erhielt das Landgericht Welsberg vom 1. Oktober 1813 an «IS neue Zutheilung die zum ehemaligen Oberamtsgerichte Brun eck gehörigen Höfe zu Ried bei Welsberg, zu Wiesen der Gemeinde Taistm, dann in Jnnerprags, zu Oberolang, Mitterölang, Geisel berg, Ober- und Niederrasen, Oberwielenbach, Litschbach und Aschbach. Mit dem Einrücken der österreichischen Truppen im September 1813. hörte faktisch die italienisch-französische Regierung zu Toblach auf; doch die Einigung