Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Author:
Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Place:
Wien
Publisher:
Perles
Physical description:
XII, 433 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Location mark:
II 107.537
Intern ID:
203183
-Ministeriums vom 8. Jänner 1866, Z. 22384, mittels 132 . Staithatterei-Erlaf; vom 15. Immer 1866, K.-G.- und Vdn.-M. Nr. 8 die Erläuterung gegeben, daß die im Schlußsätze der obigen Verordnung gedachte Uebertragung nicht auf die Personal-Apothekergerechtsame, sondern nur auf das Gewerbe-Etablissement im Sinne des § 59 sich bezieht. ■ 188 . Die in Rede stehenden W der Gewerbeordnung vom 20. December 1859 (111) lauten mm : § 58. Jeder Gewerbetreibende kann sein Gewerbe auch durch einen Stell vertreter ausübm
, wenn er das Gewerbe fortführen will, dasselbe auf eigenen Namen neu anzumelden. Desgleichen hat eine neue Anmeldung . stattzufinden, wenn ein Gewerbs- EtaMssement durch Acte unter Lebenden auf einen Andern übertragen wird. *) Siehe oben 111* **) Man unterschied seinerzeit, wie noch in dem Gubernial- Circulare vom 12. Sept. 1816, Prob. Ges-Sammlung, III. Band, 2. ALth., Seite 529, ausein andergesetzt wird, Personalgewerbe, welche nur an eine bestimmte Person verliehen waren, einerseits und radicirte