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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 323 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
nicht in Wien weilte, erfolgt sei 8 ). 1 ) Beilage, Regest Nr. 49. 2 ) So hängt Reg. Nr. 86 mit dem in den Deutschen Reiclistagsakten, Jüngere Reihe, 4, S. 20, Nr. 5 abgedruckten Mandat zusammen und der ebd. wiedergegebene Bericht auf S. 622, Nr. 154 stellt in Beziehung mit Reg. Nr. 92. 3 ) Stalin, Aufenthaltsorte K. Maximilians I. von seiner Alleinherrschaft 1493 bis zu seinem Tode 1519; Forschungen zur deutschen Geschichte, 1, 349 ff. und verbessert bei Kraus V., Itinerarium Maximilian! I. 1508 bis 1518

auf Birk und erst Kraus hat auf die Unstimmigkeit hingewiesen, a. a. O., S. 266. б ) Vgl. Deutsche Reichstagsakten, J. R. 4, 717, Nr. 214, und 727, Nr. 222. ') Die spärliche Literatur über sie behandelt im allgmeinen nicht ihre Frühzeit. Vgl. Mauren brecher in der Allgemeinen deutschen Biographie, 20, 374 ff. Die Arbeiten von Ortvay, Maria, II. Lajos magyar kiraly neje (Budapest 1914) und Stracke W., Die Anfänge der Königin Maria von Ungarn, Göttinger Dissertation 1940, waren mir nicht zugänglich

des Kardinals Matheus Lang, ebenda 613—672. In dieser Quelle geschieht der Anwesenheit Obersteins ausdrücklich Er wähnung (S. 654: Paulus Obersteiner, V. I. D.); schließlich die von Liske in Scriptores rerum Polonicarum, 4 (1878), 97—182, veröffentlichten (deutschen) Texte; Dwa dyarusze kongressu wiedenskiego z roku 1515. Nowak L. bringt in seiner Arbeit „Zur Geschichte der Musik am Hofe Maximilians I., Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 12 (1932), 71—91, eine aus den erzählenden

Quellen abgeleitete chronologische Übersicht über den Ablauf der Ereignisse am Wiener Fürstentag. Über die Quellen zum Wiener Kongreß handelt Liske in: Forschungen zur deutschen Geschichte, 7 (1867), 463—558.

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Books
Year:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 113 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
106 Stolz, sichtlich der deutschen, böhmischen, illyrischen und italienischen Provinzen und beschränkt hinsichtlich Ungarn und Siebenbürgen. In einem Hofkanzleidekrete vom 21. August 1806, mit dem den Behörden die Auf lösung des römisch-deutschen Reiches mitgeteilt wurde, werden die Folgerungen, die sich hieraus für die bisher zu diesem gehörigen österreichischen Länder ergaben, so dargestellt: „Der Kaiser von Österreich ist der oberste Lehensherr und Sou verain und hat nun aus diesem letzteren

Titel alle jene eminenten Vorrechte einer unbeschränkten Machtvollkommenheit auszuüben, welche bisher auf den Hausprivilegien gegründet waren' 1 ). In den deutschen Bundesakten von 1815, die sich eben auch auf jene österreichischen Länder bezogen, wird im § 13 verfügt, daß in den zum Bunde gehörigen Staaten und Ländern landständische Verfassungen bestehen sollen und im § 57, daß dennoch „im Oberhaupt (d. h. dem Souverain) die gesamte Staatsgewalt vereinigt und dieser nur in der Ausübung bestimmter

.) auch in Österreich eingebürgert worden. Die amtliche Gesetzessammlungen seit dem Beginn der Regierung des Kaisers Franz im Jahre 1792 haben noch den Titel „Politische Gesetze für die österreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer', seit 1827 „für sämtliche Provinzen des österreichischen Kaiser staates', die Sammlung der Justizgesetze seit 1822 den Titel „für die deutschen Staaten der österreichischen Monarchie'. Mit der endgültigen Einführung der konstitutionellen Verfassung im Jahre 1867 wurde

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