Immerwährender katholischer Hauskalender : ein vollständiges Hausbuch für katholische Familien
456 U-ber d< zeit ab und erließ ihm einen Theil der Strafe, (2. Kor. ?.) Wir können also den Schluß ziehen, daß die Gewalt der Kirche, Ablasse zu ertheilen, in der heil. Schrift begründet sei. Noch deutlicher aber geht dieses hervor ans der mündlichen Über lieferung und ans den Zeugnissen der ältesten Kicssen- lehrer, besonders aus den Briefen des heil. Cy prian, der im dritten Jahrhunderte lebte. Aller dings sprechen diese nur von der Abkürzung der öffentlichen Kirchenbußen
, wie es auch bei dem er wähnten Korinther der Fall war; allein es war der Glaube der heil. Väter, daß durch die kirch lichen Bußwerke jener Zeit die zeitlichen Sünden strafen gänzlich getilgt, und der Sünder als mit Gott vollkommen wieder versöhnt angesehen wurde, welcher die von der Kirche auferlegte Buße voll kommen und treu erfüllt hatte, uiid in die kirch liche Gemeinschaft wieder aufgenommen war. Wenn wir endlich die Bullen, wodurch die Päpste Ab lässe zu verleihen pflegten und noch pflegen, prüfen, so geht auch daraus
hervor, daß es ihre Absicht ist, die Strafe der Sünde nicht allein vor dem Nichterstuhle der Kirche, sondern auch vor Gott zu erlassen. Es ist also der Ablaß eine Art von Sossprechung, die vor Gott vollkommene Giltigkeit hat und uns die ganze zeitliche Strafe der Sünde, oder einen Theil derselben wahrhaft erlaßt. Wie viele Arten des Ablasses gibt es? Der Ablaß wird eingetheilt in einen ^ vollkom menen' und einen ^ unvollkommenen.' -Der voll kommene Ablaß erläßt alle zeillichen Strafen der Sünde
währt so lange, bis er ausdrücklich zurückgenommen wird. Endlich theilt man den Ablaß ein in einen. , örtlichen^, , sachlichen' und ? persönlichen. ' Oert- lich nennt man den, der an gewisse Orte gebunden ist, z, B. an diese oder jene Kirche, diese oder jene Kapelle, diesen oder jenen Altar, so daß man, UM ihn zu gewinnen, jene Orte besuchen, und dort die Bedingungen erfüllen muß, an welche seine Ver leihung geknüpft ist. Sächlich ist derjenige Ablaß, der an gewisse Dinge geknüpft ist, wie Kreuze
, Rosenkränze, Medaillen u. s. w. Ließen sich diese Dinge nickt tragen, so wäre der Ablaß ein ört licher. Persönlich werden diejenigen Ablässe ge nannt, die einer oder inebrerei! Personen verliehen werden, z. B. die den Bruderschaften verliehenen Ablässe u. f. w. 2. Wer kann Ablässe ertheilen. Wir haben eben vorhin kurz nachgewiesen, daß ^die Kirche' von Jesus Christus die Gewalt er halten habe, die Schuld der Sünden und die ewigen Strafen zu erlassen-, und daraus den Schluß ge zogen, daß die Kirche