¬Die¬ älteste Rechtsverfassung der Baiwaren : als factischer Beweis für die Abstammung des baierischen Volksstammes
Wergeidbrüche, Verstiiinmlnngs-, Lährauuga-, Wuudenlmsse. 28? selten ein altes Wergeid zu verstehen sei, welches nach, allgemeiner Erhöhung des Letztern noch stehen blieb, wurde schon oben be merkt. Ausserdem findet sich diese Summe als Verstümmlungs- busse bei wirklicher Verstümmlung an Händen und Füssen, Ge sicht und Gehör. 1 ) Die Hälfte davon, 20 Sol., bildet die Läh mungsbusse, wenn das Körperglied nicht ganz abgetrennt, sondern nur zu seinen Verrichtungen untauglich wird. 2 ) Bruchtheile
), Gewalttätigkeit und Heim suchung, 8 ) der Versuch zum Ehebruch und freiwillige Unzucht, Fruchtabtreibung, grössere Schädigung an Häusern und liegendem Eigen (aranscarti), heimliche Entführung eines Leibeigenen, Rechts verweigerung vor Gericht, Meineid, Leichenverletzung und Zer streuung einer Viehheerde. 6 ) Man sieht, dass sich alle hier auf gezählten Fälle unter die causae minores oder Frevel rubrici- ren lassen und dass somit die Anwendung der Rechtsbusse auf sie ganz folgerichtig war. Ausserdem