Gewerbes zu einer selbständigen Zunft zusammenschlössen. Eine solche Zunft hätte manchmal nur ein bis zwei Mitglieder umfaßt. Manche Gewerbe, die infolge der Produktion enge Beziehungen zueinander hatten, wie z. B. die A Müller und die Bäcker, hatten einst ebenfalls eine gemeinsame Zunft gebildet, i In Innsbruck und auch in anderen Orten des Landes schlössen sich aus dem er wähnten Grunde zwei, manchmal audi drei Gewerbe zu einer Zunft zusammen. Da in Innsbruck wegen bestehender Vorrechte
der Stiftsmühle in Wilten keine öffentliche Mühle bestand, durften anfangs sogar die Bäcker an der Brotbank Mehl verkaufen 119 . Erst um 1706 hatten die Müller und Bäcker von Innsbruck zwei gesonderte Zünfte gebildet und die Müller erhielten eine gesonderte Zunft ordnung 12 °. Ähnliche Zusammenschlüsse zwischen den beiden genannten Zünften gab es wohl auch an anderen Orten des Landes. Eine ähnliche Verbindung, wie oben gesagt, bestand auch zwischen den Zinn gießern und Goldschmieden, wie aus einer Ordnung
der Stärke der Zunft empfahl. Die Maurer innerhalb des Burgfriedens von Innsbruck waren überdies aus Geschäftsrücksichten auch meist Steinmetzmeister, wie aus einem späteren Protokoll hervorgeht 124 . Die Verfassung der Zünfte in Innsbruck und anderen Orten Tirols, soweit sie in irgend welchen Beziehungen zur Landeshauptstadt standen, war nicht bei allen Zünften gleich. Die Vorstände der Zünfte bezeichnete man als „vuer- meister' oder Brudermeister, „zechmeister' 125 . Für gewöhnlich wählten
die Zunftmeister mit Genehmigung des Stadtrates und der Regierung, solange die Zunft auf die Stadt beschränkt blieb, zwei Meister aus ihrer Mitte zu diesem Amte aus. Ein älterer Meister, der Bruder meister, war der eigentliche Vorstand und führte auch den Vorsitz beim ,1!) Fb, Nr. 1220, Ratsprotokolle S. 240, dat. 12. Februar 1552, und S. 284, dat. 19. Juli 1555, und Fb. Bürgerbuch der Stadt Innsbruck, fol. 26'. 120 Fb. 3129/4, dat. 8. September 1706, Müllerordnung. — St. Ardi. Nr. 1471, dat. 1. Okt. 1772
, u. Nr. 1471/18, dat. 10. Okt. 1772. 121 St. Arch. Nr. 145, dat. 22, März 1579 (liegt im Statthalterciarchiv). 122 Arch. d. Baum. Nr. 18, dat. 9. Juni 1603. 12:1 Kunstsachen 111/20, dat. Wien, 6. Oktober 1553, 124 Arch. d. Baum. Nr. 10, Handwcrksprotokoll d. Maurer u. Steinmetzen zu Innsbruck, v- J ; _ 1728 ff. 1 ~* Fb. Bruderschaftsbuch d, Schneiderzunft v. J. 1340 und St. Arch. Nr. 233, Schneider ordnung v. J. 1545, und Fb. Schusterzunft, unsign., v. J. 1450.