176 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_131_object_5282497.png
Page 131 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
un b gebrechlicher Wiener Adv oca ton und Mitglieder der juri dischen Facultät in Wien nunmehr Bersorgungsgesellschaft der Mitglieder des juridischen Doctoreneollegiums in Wien, zu - Händen Sr. Exeellenz des Herrn vr. Anton Freiherrn von Hye-Glunek, Sr. k. u. k. apostol. Majestät wirklicher ge heimer Rath re. re. re. in Wien. Die mit der Eingabe de präs.: 2. Februar l. I. er stattete Anzeige von den in den ordentlichen Generalversamm lungen vom 28. Mai und 12. November 1880, dann 20. Jän ner

1881 beschlossenen Aenderungm der Statuten der Gesell schaft zur Versorgung mittelloser und gebrechlicher Wiener Advocaten und Mitglieder der juridischen Facultät in Wien, nunmehr Versorgungsgesellschaft der Mitglieder des juri dischen Doctoreneollegiums in Wien, wird zur Kenntniß ge nommen. Ein Exemplar der geänderten Statuten folgt nebst den weiteren Beilagen in der Anlage mit dem Beifügen zurück, daß die Bereiusvorstehung alljährlich nach Ablauf des Ber- einsverwaltungsjahres gemäß

, R.G.M. Nr. 134 gewünscht wird, so ist das rückfolgende Statuten exemplar, mit einem Stempel von 1 fl. versehen, anher vor zulegen. Wien, den 10. Februar 1881. In Vertretung Kutschers, m. p,

1
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_172_object_5282538.png
Page 172 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
der n.S. Advocatenkammer vom 23. März 1875 als Gebühren- Amortisationsfond durch Rücklassung eines jährlichen Betrages von Siebenhundert Gulden österr. Währung sa mint Zinsen und Zinseszinsen insolange angesammelt wird, bis er dem an Fonds- und Staatsgebühren bezahlten Betrage per fl. 21150 — gleichkömmt; dieser Gebü Hren-Amortisationsfond ist laut des 4% Einlagebuches der ersten österr. Sparcaffa in Wien, Nr. 260725 Fol. 725 Buch 26 bei dieser Sparcaffa eingelegt und beläuft sich zu Folge

Abschlusses vom 9. Februar 1880 derzeit auf Oe. W. fl. 6083.98 kr. 'Es bekennt und gelobt sohin der Ausschuß der n. ö. Advocatenkammer in Wien mittelst des vorliegenden von dem Testamentsexecutor Vr.Josef Ritter v. Mündel einverständ- lich mitgefertigten Stiftungsbriefes für sich und seine Amts- nachfolger: diese „vr. Leopold Anton und Marie Dierl'sche Stiftung für Witwen und Waisen, Gattinen und Kinder von Wiener Advocaten' in Ausführung zu bringen, für die Ver wahrung, Anlage und Verwaltung

, das zweite zur Aufbewahrung in den Acten dem Ausschüsse der n. ö. Advocatenkammer und das dritte dem k. k. Landesgerichte Wien als Berlafsenschaftsbehörde nach Frau Marie Dierl übergeben worden ist. Wien am 31. December 1880. Der Ausschuß bis n. ö. Advocatenkammer.

2
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_168_object_5282534.png
Page 168 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
Mert'fcher Stiftungsbrief. Frau MM- Dierl, Witwe des tim 11. Jänner 1859 in Wien verschiedenen Hof-und Gerichtsadvoeaten Br. Leopold Anton Dierl, hat aus eigener Hochherzigkeit und in pietät voller Berücksichtigung der Wünsche ihres Gatten das Testa ment (Ido. Wien 14. December 1870 errichtet, welches nach ihrem den 28. October 1871 zu Wien II, Praterstraße 41 erfolgten Ableben um 29. October 1871 gerichtlich publicirt wurde. Dieses Testament enthält folgende Anordnungen

: 8 - 6 . Aus meinem Nachlasse soll ein Capital von fl. 200,900 österr. Währung, sage Zweihunderttausend Gulden österr. Währung, entnommen und mit demselben durch den Ausschuß der Wiener Advocatenkammer und meinen Testamentsexecutor, Herrn Br. Josef Ritter von Mündel in Wien, eine meinen und den Namen meines verstorbenen Gatten Herrn Br. Leopold Anton Dierl führende Stiftung zu dem Zwecke errichtet . werden, daß aus den Erträgnissen derselben ’ in erster Linie vermögenslosen Witwen und Waisen mittellos verstorbener Wiener

3
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_127_object_5282493.png
Page 127 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
Effeetuirung der Stiftung der im Sinne der Testaments bestimmung verfaßte Süftbrief-Entwurf dem derzeitigen Bürger- , Meister der Stadt Wien vorgelegt wurde.) Auszug ans dem Testamente des Herrn Br. Andreas Zelinka, Hof- und Gerichts-Advocat und Bürgermeister der k. k. Haupt stadt Wien, de dato' 25. April 1866. Maria von Ertl'schen Stiftung nunmehr in dem vorangedeuteten Sinne vorzugehen. Auf diese Art wird die Verwirklichung der Ertl'schen Stiftung fortan ermöglicht werden, obne daß cs hiezu

im §. 14 des Testamentes die Einkünfte der ersten auf die Schuldentilgung folgenden fünf Jahre zur Ansammlung eines Fonds bestimmt hat, woraus die Gc- VLude-Erhaltungs- sowie anfällige Nobilitirungskosten bestritten werden sollen, und daß diese/ Eapitalisirung durch 5 Jahre geschehen solle, bevor hie Stiftung ihren Anfang nimmt. Wien, am ii. December 1867. Bon Außen Chorinsky m. p. An das Doctoren-Collegium der Juridischen Facultat an der Wiener Uni versität (durch das Umversitäts-Consistorium). 34242. Nr. 2349

4
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_120_object_5282486.png
Page 120 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
Zamlich und Rasp als ernannte Testanients-ExecuLoren und respective Administratoren durch Decrete zu verständigen. Wien, den 10. August 1801. Edler von Fetzer m. p. Maria Änna von Ertl'scher Stift-Srief. Mir Mrüfts und Jemn der juridischen Facultal an der k. k. Universität der Haupt- und ResidenzstadtWien. Urkunden und be kennen für uns und unsere Nachfolger, im Namen der erstbesagte» juridischen Facultät. Es habe die .am 10. August 1801 verstorbene Frau Maria Anna von Ertl, geborne Freyinn DDmolley

, Witwe des sei Hof- und Gerichts-Advoeaten Johann Nepo muk Edlen von Ertl, in ihrem Testamente ddo. 12. April et pubi. 10. August 1801 ihr gesammtes Vermögen, nahment- lich ihr Haus Ao. eonser. 638 in der Haupt- und Residenz stadt Wien im §. 7 zu einer Stiftung für die Rachzeit sur neu angehende Hof- und Gerichts-Advoeaten in Wien bestimmt, und zu deren alleinigen Besorgung, wiefolchLbeyller Witwen- Societät Statt hat, ’ im §. 19 ihr Hab' und Gut der juridi schen Faeultät gewidmet, zu welchem Ende

5
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_128_object_5282494.png
Page 128 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
§. 28. Die meiner Gemahlin substituirten Erben Alois Fenz, Moritz und Theodor Zelinka sind schuldig in dem Falle, wenn meine Gemahlin vor mir verstorben sein sollte, Drei Jahre nach meinem Tode, — in dem Falle, wenn meine Gemahlin mich überleben sollte, erst Drei Jahre nach dem Tode meiner Gemahlin, in keinem Falle aber früher dem in Wien bestehenden Vereine zur Unterstützung mittelloser Ad vocate», dessen Mitglied ich Lin, ein Kapital von Fünf tausend Gulden in '0. W., jedoch

bis zu dem hier fest gesetzten Zahlungstage ohne Zinsen zu dem Ende zu bezahlen, daß die Interessen von diesem Kapitale Pr. 5000 fl. ö. W. in so lange, fruetisicirt werden, bis dieses Kapital die Höhe von Zwülstausend Gulden ö. W. erreicht haben wird. Die .Interessen von dem so. erhöhten Kapitale Pr. 12.000 fl. ö. W. soll ein mittelloser Advocat, derselbe möge in Wien seine Advocatenpraxis noch betreiben oder dieselbe aufgegeben haben, lebenslänglich genießen. Die Verleihung des Stiftungs-genusses

Haben wird. — Sollte ein Nachkomme meines verstorbenen Bruders Josef'Zelinka, — oder ein Nachkomme meiner in Brünn verstorbenen Schwester Franziska.Fenz, — Ädvöcat in Wien werden und verarmen, so soll ein solcher Descen dent meiner oberwähnten Geschwister — unter anderen Be werbern bei sonst gleichen Berhältnissen den Vorzug genießen, mit dem erledigten Stiftungsgenuß betheiligt werden. Ich verordne jedoch-ausdrücklich, -daß, so lange meine geliebte Gemahlin am Leben sich befinden wird, dieses Stiftuugs- kapital weder bezahlt

6
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_130_object_5282496.png
Page 130 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
Wevsorgungs-Ke sellschaft der Mitglieder des jnridifchrn Vortorenrollegiums in Wien. (Ehemals: Gesellschaft zur Bersorgung mittelloser und gebrechlicher Wiener Advocaten und Mitglieder der juridischen Facultät in Wien.) Vermöge Decret der k. k. Hofkanzlei vom 25, vorigen und 13. dieses Monats haben Se. Majestät den von der juridischen Facultät der hiesigen hohen Schule überreichten Entwurf der Statuten zur Errichtung eines Versorgungs institutes für mittellose und gebrechliche

Facultätsmitglieder und Wiener Advocaten die Allerhöchste Bestätigung ertheilt und zu bewilligen geruht, daß die Bersorgungsbeträge dieses Institutes die Immunität von gerichtlichen Verboten, Cessions- vormerkungen, Pfändungen und Einantwortungen zu ge nießen haben. Derselben werden nun im Anschlüsse die förmlich aus- gefertigten Statuten hinausgegeben, wodurch sich das Mer- höchsten Orts eingereichte Gesuch vom 29. Mai v. I. er lediget. Wien, am 16, Mai 1812. Sfrittati, m. p. Droßdick, m. p. Erlaß

7
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_23_object_5282389.png
Page 23 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
, Geschäftsvermittlern keineswegs das Be- fuguiß zustehe, die Berfassung von Rechtsurkuuden oder von gerichtlicheu Eingaben in oder außer Streitsachen, oder die Vertretung der Parteien vor Gericht in der Eigenschaft voll Bevollmächtigten zuni Gegenstand eines Geschäftsbetriebes zu machen. Die dawider Handelnden sind daher als Winkelschreiber zu behandeln. IV. (Erl. des Just. Mm. v. 24. August 1858, Z. 17182 an das Oberlandesgericht Wien.) Das k. k. Ministerium dos Innern hat über den an dasselbe geleite ten Bericht

des l. . . , competente Statthülterei zur Amtshandlung im Disciplinarwcge aLgetreten werde. Das Oberlandesgericht in Wien, welches dem Ansinnen dos l. . . . nach- znkommen sich nicht ermächtigt hielt, überreichte die Berhandliingsacten dem Justizministerium zur Entscheidung, über dessen Ansuchen man sich beehrt, dem l.. . . Folgendes zu bedeuten: ■, Die Anschuldigung der Wiukelschreiberei gegen H. beruht aus der wiederholten gewerbsmäßigen Berfastung und gerichtlichen Ueberreichung von Klagfchriften für Parteien

8
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_137_object_5282503.png
Page 137 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
. Der Ausschuß kann auch im Falle des Ab lebens eines Mitgliedes der Witwe oder den Waisen oder sonstigen gesetzlichen Erben desselben im Falle dringender Noth eine Unterstützung bis zum Maximalbekrage von 600 fl., sage Sechshundert Gulden österr. Währ, gewähren. Die Auszahlung des bewilligten Betrages erfolgt in Wien bei dem Gesellschastscassier; die BeheLmrgsko sten hat der Bittsteller zu tragen. Vrrdindlich Kerten der Mitglieder. — LnhrUcher Vertrag. §, 17. Die bis zum Beginne der Wirksamkeit

dieser ab geänderten Statuten der Gesellschaft bereits angehörigen Mit glieder haben einen Jahresbeitrag von 6 fl. 30 kr. ö. W.. sage : Sechs Gulden dreißig Kreuzer österr. Währ, zu Händen des Cassiers in Wien kostenfrei zu berichtigen. Diese sowie die auf Grund dieser abgeänderten Statuten der Gesellschaft neu beitretenden Mitglieder haben ihren Jahres beitrag bis spätestens 30. November eines jeden Jahres zu bezahlen. Falls ein Mitglied dieser Pflicht nicht entsprechen sollte, so wird dasselbe vom Vereinscassier

9
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_101_object_5282467.png
Page 101 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
der juridischen Facultät in Wien angeordnet, oder der Obsorge derselben anvertraut worden sind, insoweit diese Stiftungen auch seither von dem juridischen Doctorencollegium unabhängig von dem Umversitäts- Consistorium und dem Rector verwaltet und verliehen worden sind; ferner die Obsorge und ' Oberverwaltung aller jener Stiftungen, welche seither Zn Gunsten des Doctoreneollegiums der juridischen Facultät der Wiener Universität errichtet wurden oder in Zukunft für das juridische

Doctorencollegium Wien in werden errichtet werden, daher namentlich auch die Oberleitung der Maria Anna von Ertllschen Stiftung. Der bisherige Verband zwischen dem juridischen Doctoren- collegium und der damit vereinigten Witwen- und Walsen- Pensionsgesellschaft wird aufrecht erhalten. A r t. II. Als wirkliches Mitglied kann in das Doctorencollegium nur derjenige ausgenommen werden, welcher an einer Uni versität der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nach Ablegung der Rigorosen zum Doctor

12
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_165_object_5282531.png
Page 165 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
durch ganz außerordentliche Glücksfälle, etwa durch Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinnste und dergleichen sehr bedeutende Bermügensvortheile zuwachsen. Auflösung der Gesellschaft. §. 31. Die Beschlußfassung über die Auflösung der Pensionsgesellschaft, über die näheren Bestimmungen der Auf lösung und insbesondere über die Verwendung des Vermögens steht der Generalversammlung zu. Wenn die Auslösung in Frage kommt, sind auch den außer Wien wohnenden Mit gliedern schriftliche Einladungen mit Angabe

oder Verbote, noch auf andere Art belastet, noch in gerichtliche Execution gezogen werden können. Z. 1274. Vorstehend geänderte Statuten werden im Grunde der mit hohem Erlasse desHerrn Ministers des Innern vom 3. Jänner l. J.,'Z. 17,195, ertheil- ten Ermächtigung genehmiget. Wien, den 28. Jänner 1876. Für hm Statthalter: (L, 8.) Der f. f. Vicepräsident Kutsch era w. x.

16
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_124_object_5282490.png
Page 124 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
für irai und unsere Nachfolger, daß wir diese Stiftung fort an ans den Erträgnissen des zu diesem Ende der juridischen Facultät von der seligen Erblasserinn, resp. Stift erinn, der Frau Maria Anna von Ertl gewidmeten, §. 7 bezeich- neten Vermögens in Erfüllung bringen, getreulich verwalten und erhalten wollen. Zur Urkunde dessen haben wir gegenwärtigen Stiftbrief errichtet, gefertiget und mit dem FacuttAts- Siegel versehen. So geschehen zu Wien, am 27. Februar Eintausend Achthundert Vierzig

und Bier. (L. S.) Dr. Miti« Ritter von Plappart «. p., k. k. Hvfrath, als Präses der juridischen Facultät. Dr. Johann Caspar Seiller ». x., Hof- und Gerichts-Advokat dann k. k. ö. Notar, d. Z. Decan der juridischen Facultät. Dr. Jos. llibl m, p., beeideter Notar der juridischen Facultät. Nr. 16058. Wird von der k. k. n. ö. Landesregierung bestätiget. Wien, am 16. März 1844. Johann Freyherr von Talatzko ». p., k. 1. n. ö. Regierungs-Präsident. Carl Edler von Hoffinger

18
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_132_object_5282498.png
Page 132 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
126 Statuten der Versorgungsgesellschast. Statuten der Bersorgnnüsgesellschast der Mitglieder des juridischen Doctoreucollegiums in Wien. Zweck der GeMschaft. Z. 1. Der Zweck der Gesellschaft ist, mittellose und ge brechliche Mitglieder zu versorgen; auch mittellosen, nicht ^ ge brechlichen Mitgliedern in vorübergehenden Verlegenheiten Hilfe zu leisten. GedingungLN der Aufnahme. §. 2. Als Mitglieder können in. die Gesellschaft nur' solche Personen ausgenommen werden, welche a) Mitglieder

des juridischen Doctorencollegiums und-zu gleich ^ auch- Mitglieder der Witwen- und Waiseupen sionsgesellschaft des juridischen Doctorencollegiums in Wien sind; b) im Alter von, nicht unter 30 und nicht über 40 Jahre stehen, ; und c) int Stande sind, ihre BerufsgeschLfte zu besorgen. ■ §. 3. Jeder, der in die Gesellschaft ausgenommen zu werden wünscht, hat in einem an den Ausschuß zu richtenden Gesuche seine obigen Qualifikationen documentarisch nach- znweisen. . Dem Ausschüsse steht es unter allen Umständen

19