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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 85 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
den Bestimmungen des Wiener Kongresses. In seinem Rundsehreiben an die europäischen Souveräne vom November 1863 wies er auf die Veränderungen in den internationalen Verhältnissen hin: „Wenn man aufmerksam die Lage der verschiedenen Staaten betrachtet, so läßt sich nicht verkennen, daß überall die Verträge von Wien zerstört, abgeändert, unrichtig angewendet oder bedroht sind. Ich beantrage daher die Neuordnung der Gegenwart und die Sicherung der Zukunft durch einen neuen Vertrag. Auf den Thron

berufen durch die Vorsehung und durch den Willen des französischen Volkes, aber in der Schule des Unglücks erzogen, darf ich mich vielleicht weniger als ein anderer einerseits über die Rechte der Fürsten, andererseits über die berechtigten Bestrebungen der Völker hinwegsetzen' 1 ). Das auf dieses Rundschreiben folgende Jahrzehnt beseitigte den letzten Rest des Wiener Vertrages durch die Zerstörung der österreichischen Rechte in Italien, durch den Ausschluß Österreichs aus dem Deutschen Bunde

oder nicht, bei ehrlicher Beurteilung der Ereig nisse ergibt sich am Beispiele des Wiener Kongresses, daß ein Vertrag nicht zu trennen ist von seiner machtpolitischen und seiner psychologischen Grund lage. Der Wiener Kongreß, vermutlich ernsthaft gewillt, dauerhafte Be ziehungen zu schaffen, regelte sie aus den Machtverhältnissen und der geistigen Verfassung seiner Zeit heraus. Aber weder die eine noch die andere hatten Bestand. Was 1815 in der Abwehr der französischen Hegemonie einig war, mußte früher oder später

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 147 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
geschaffenen Verhältnissen in einem Staatsakte gegenübergestellt und verteidigt. Die Legitimitätstheorie des Absolutismus, das Recht der Dynastien auf die mit Brief und Siegel, durch Erbschafts-, Heirats- oder Friedensverträge erworbenen Länder und Völker bricht zusammen. Die „Heiligkeit der Verträge findet ihre Grenze an dem natürlichen, dem nationalen Rechte der Staatsangehörigen. Diese sind nicht mehr Eigentum, „Subjekte' der Fürsten. Auf dem Wiener Kon gresse wurden sie noch wie eine Ware zahlenmäßig

aufgeteilt, so daß man einander in der Wiener Schlußakte nicht geographisch bestimmte Gebiets teile, sondern eine gewisse Einwohnerzahl umfassende Bezirke zusprach und dabei die Untertanen mediatisierter Staaten niedriger einschätzte als reichs unmittelbare Untertanen 2 ). Die Staatsangehörigen sind auch gar nicht einmal Objekte der Staatspolitik, sondern bereits Subjekte des öffentlichen Rechtes, Willensträger. Der Staat ist nicht Selbstzweck in dem Sinne, daß sein Leben, seine äußere Geltung

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