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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1908
¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
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Page 12 of 160
Author: Mader, Josef / bearb. von Josef Mader ; Franz v. Werenbach
Place: Bozen
Publisher: Buchdr. Tyrolia
Physical description: VIII, 145 S. : Ill.. - 3. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Weinbau ; s.Reblaus
Location mark: II 107.548
Intern ID: 149271
ebenso zur Einfchleppung..ds.r ?sroiiosp orÄ und des gliicklicher Weise in Oesterreich noch nicht auftretenden Mgà-rot-Pilzes nach Europa. Nach Frankreich muß die Reblaus schon vor 1863 eingeschleppt worden sein, denn seit diesem Jahre bemerkt man ein Zurückgehen und Absterben von Reben in Pujault bei Roquemaure in der Provenee, dem ersten und ältesten Reblausherde Europas. Die Ursache dieses Erkrankens der Reben und damit die Wurzel- laus der Rebe wurde aber erst am 15. Juli des Jahres 1868

durch Professor Planch on in den Weingärten des Schlosses Lagoy bei St. Remy im Departement Louàsg à ZZ-làv entdeckt. Er reihte das den Blatt- und Schildläusen verwandte Insekt in die Gattung Phyl loxera (d. h. Blattvertrockner) ein, welcher noch eine Anzahl namentlich auf Eichen und Nußbäumen lebende Arten angehören (die Eichen- Phylloxera trifft man auch auf in Gärten in Tirol vorkommenden immergrünen Steineichen vor) und nannte es MMoxvrs, VNàtrix. Die Reblaus verbreitete sich, zunächst in Frankreich

, mit unge ahnter Schnelligkeit und richtete in wenigen Jahren furchtbare Ver heerungen an. Im Jahre 1872 betrug die Gesamtfläche des von der Reblaus in Frankreich verfeuchteu Gebietes bereits l M/W) kN. Im Jahre 1877 war die verseuchte Fläche auf 655Ì.000 Im (wovon 888.000 voll kommen zerstört waren), im Jahre 1879 anf 794.100 w, im Jahre 1385 auf eine Million Hektaren (in 54 Departements) gestiegen. Heute sind mit wenigen Ausnahmen fast alle Weingegenden Frankreichs von der Reblaus ergriffen

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1908
¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/RLW/RLW_101_object_3896424.png
Page 101 of 160
Author: Mader, Josef / bearb. von Josef Mader ; Franz v. Werenbach
Place: Bozen
Publisher: Buchdr. Tyrolia
Physical description: VIII, 145 S. : Ill.. - 3. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Weinbau ; s.Reblaus
Location mark: II 107.548
Intern ID: 149271
Ausnahme von Deutschland, Frankreich, Portugal, Schweiz, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Serbien, Italien, Spanien und Rumänien ldie der internationalen Konvention beigetreten sind), gelten iusoferne die Durchfuhr durch eines der genannten Länder vermieden wird, die Bestimmungen und Anordnungen des Empfangsstaates. Iusoferne aber die Durchfuhr durch einen Staat erfolgt, der der internationalen Konvention beigetreten ist, muffen unbeschadet der Be stimmungen der Empfangsstation die Bedingungen

der internationalen Konvention erfüllt sein. Hienach find Zur Durchfuhr Reben, Rebholz, Rebblätter aüsschloffen. Die übrigen -Gegenstände des Gartenbaues erfahren dieselbe Behandlung, wie die bei Ausfuhr derselben nach Deutfchland, Frankreich ?e. erörterten. Die Durchfuhr diefer (Gartenprodukte) durch Oesterreich-Ungarn ist jedoch auf Grund der Verordnung vom 22. Jänner 1885, R.-G.-Bl. Nr. 13, ohne Rückficht auf die Provenienz dann gestattet, wenn dieselbe unter zollamtlichem Kolloverschluß

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