Albert III. und letzte der ursprünglichen Grafen von Tirol. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 14)
- Ol - sollen alle, welche innerhalb dieser Gränzen sich befinden, all gemein diesen Frieden beschwüren. Wenn Jemand wissentlich dawider handelt, soll er vom Frieden ausgeschlossen sein und Niemand wegen seiner als Friedensstörer angesehen werden. — Jedermann soll sein Eigenthum oder Lehengut., welches er recht und billig in ruhigein Besitze hat, auch künftig nach Vorschrift der Gerechtigkeit besitzen. Wird er von Jemanden angefochten, so soll ihn dieser vor dem Richter belangen
; sonst hat er den Frieden verletzt. — Falls einer Jemanden tödtet. ohne sich dar über recht- und gesetzmäßig verantworten zu können, so soll er enthauptet werden. Hat einer Jemanden verwundet, so soll ihm die Hand abgehauen werden, wenn er sich gleichfalls da rüber nicht verantworten kann. Entzieht sich Jemand solcher Händel wegen dein Gerichte, nachdem er ordentlich dazu vor gerufen worden, so soll der Richter all sein Hab und Gut in Beschlag nehmen, davon dem unbillig Beschädigten Genugthuung leisten
und alle, welche den Frieden beschworen, sollen den Thäter verfolgen und wer ihn ergreife, vor Gericht stellen. Alle Kaufleute und Reiseode sollen auf offener Strasse Frieden und Sicherheit gemessen. Wer sie beleidigt, ihnen ei was nimmt oder sie pfändet, ohne den Richter darüber befragt zu haben, der soll als Friedensstörer angesehen und als Strassen- rauber bestraft sverde». Jeder soll sein Eigenthum, Lehen, seine Güter und Ehre ruhig besitzen: wird er aber hierin von Jemand wider Recht und Billigkeit'beschwert
, so soll der Be schädigte seine Klage vor dem Richter anbringen, und wie der Beschuldigte von dem Richter gemahnt innerhalb 15 Tagen dein Beleidigten keine Geniiglhuung leistet, so ist er als Frie densstörer zu betrachten. — Hat Jemand gegen einen andern Feindschaft, so soll er ihn doch auf keine Weise beleidigen, beschweren oder gefangen nehmen als nur mit Bewilligung des Richters; Unit er's dem ungeacht, so wird er als Friedensbrecher 'angesehen. Nach Verordnung dieses Friedens soll auch innerhalb der angezeigten