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Title A - Z
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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1933
Zur Geschichte der Hofburg und der Rumergasse in Innsbruck
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Page 98 of 237
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 6. 1933 ; S. 42 - 48.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F.,6
Intern ID: 441951
Abgrenzung des gemeinsamen Waldgebietes vorzunehmen. Im Jahre 1538 kam es zur Tei lung. Danach 336 gehörte den Weerern „das Holz' vom Weerbach ostwärts am Terrassenhange bis zum Lempertal (= Ostende der Inntalterrasse gegen das Pilltal zu). Im Bereiche der politischen Gemeinde Weerberg blieb den Weerern der Bannwald „hinter den sogenannten Hochenzällen' und der Bannwald „ober den Hochsinngütteru' bis zur Lawasteralm hinüber 337 . Die Leute von Weerberg hatten mehrere Waldkomplexe, die den einzelnen

Fraktionen der Gemeinde verliehen wurden. Aus den Grenzregulierungen im 18. Jahrhundert ist zu entnehmen, daß den Bewohnern von Außerberg der „Taubenwald' (Pilltal) und die unteren Teile des „Kosselmoser' und „Breitögg- waldes' zugeteilt wurden 338 . Die Mitterberger bezogen ihr Holz aus dem „Hillenwald' (= unterer Hang des Weerer Waldes oberhalb der Fraktion Mitterberg) 339 und dem Walde innerhalb des Riederbaches in Innerberg bis gegen den Nurpenbach 340 . Neben den Anteilen in den Gemeindewaldungen

) und dem Weerbach 343 . Nur die Sölleute in der „Gmöls' (später Geringergut) konnten ihr Holz wegen der großen Entfernung aus den Lehensaßwaldungen am Ganglbach beziehen 344 . Wenn die Söllner mit dem ihnen zugewiesenen Holz aus dem „Soltnerwald' nicht ihr Auslangen fanden, stand ihnen das Recht zu, etwas Holz aus den 339 Kirchenarchiv Weerberg: Abschrift der Teilung vom Jahre 1850 vorhanden. 337 Oberstjägermeisteramtsarchiv vom Jahre 1734, fol. 422. 338 Kirchenarchiv Weerberg; Akten vom Jahre 1729. 339

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Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 57 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
die coherenzen enhalb des tals gegen Gezner gehör grad auf enhalb des Pfrins und des pründels in den schrofn, darein ist aber gehaut ain gross chrewz, zu der ainen seytten gegen Mutters werts ain stral und gegen Gezner gehör ain slussl und was also auf der seytten des slussl und enhalb des tals, auch underhalb der gesetzten march ist, gehert den von Gezens mit holz, wun und waid allain zu geprauchen, von denen von Mutters unverhindert und entgegen was herdisshalb des tals ist, das mögen sich die von Mutters

allain mit der waid und pluembbesuech und nit weiter gebrauchen, von denen von Gezens ganz Im verhindert; was aber von holz zwischen den ersten zwai marchstainen auf den baiden Taupwegen vorhanden ist, soll denen von Gezens auch allain zusteen und von denen von Mutters unverhindert. Doch sollen dieselben von Gezens solches holz zimblich hayen, damit dass der waid zu besuech und niessung der von Mutters irem vich nit verwachs oder inen nach- tailig sei. Ob aber sollich holz zwischen den angezaigten

marchen dermass ver wuchs, dass es dem vich, der waid und dem pluembbsuech nachtail precht, so haben die von Mutters macht, solches holz, so hoch ain mann mit ainer axt oder holzhackhen raichen mag, abzeosten von denen von Gezens unverhindert. Dann des unbehueten vichs halber, ob das von dem ainen oder dem ander tail über die march gen und der ennde betreten wurde, das soll nit gestallt noch gepfennt, sondern zimblich treulich ungeverlich abgekört werden. Welcher tail

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Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 60 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
Zum sibenten werden die zeugen wissen, dass die Naterer das holz im Rung- gis vor alten Zeiten in paar gelegt und bei 50 jar zweimal allein ausgeholzt und vor 14 jarn alsdann dasselbe iren sölleuten zu irer behilzung eingegeben haben, von den Geznern ganz unverhindert und dass die Gezner höchstens haimlich am Runggis ain holz gehackht haben. Zum achten werden die zeugen wissen, dass, als der müllner am Geroltspach gras auf dem Natrer see abzumähen und wegfieren wollen, dass die Naterer

.' Dagegen behaupten nun die Götzner, daß sie: 1. „von altersher enhalb des Geroltspachs hinab zum Edenpach, von dannen hin zu Edenprunnen, hinauf an den Klobenstain, von demselben hinauf zu Saifis-gater, dann dem Schlatt nach über die Praitwisen und zum liechten Marpach hinauf järlich und wochenlich mit niessung des holz, auch bekherung der wun und waid mit allerlei vich allzeit riebiglich und unangefochten die recht und gerechtigkeit, audi tail und gemacht in nuz und gwer gehabt

und noch haben, welche orter und namen zwischen beiden nachberschaften auch allweg fir die rechten march erkhennt worden sein, wie sy audi durch die Gezner mit 29 khundtschaftleuten zurecht, ja überflüssig erwiesen worden sind.' 2. Es habe niemand jemals von der wöchentlichen Weidevergünstigung gehört, denn die Götzner hätten von jeher an allen diesen Orten zu jeder Zeit ihre Weidenutzung gehabt. 3. In der Farmeben hätten die Götzner von jeher Recht gehabt, nicht nur Holz zu sdilagen, sondern auch zu „wunden und zu waiden

'. 4. leugnen sie den Fall mit dem alten Posch. 5. Wenn die Natterer der Meinung waren, es sei ihnen von den Götznern Unrecht geschehen, dann hätten sie seinerzeit die Obrigkeit anrufen müssen. 6. Was den Weg anbelangt, könne niemand sagen, daß der Grund an dieser Stelle den Natterern gehöre, und diese seien für ihren Übermut ja auch von der Obrigkeit bestraft worden. 7. Im Runnges hätten die Natterer nicht allein die GÖtzner übervorteilt, wenn sie das Holz wirklich ihren Sölleuten zugeteilt hätten

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Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 59 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
holz- und pluembbsuech in der Farmeben und Runggis antreffend, verbleiben. Allen 3 geraainden wirdet aufgetragen, die waid auf der Lufinz mit iren oxen- vich nit mer zu besuechen, sondern sich deren waid der orthen mit dem oxen- vich aus allerlei ursach in ewigkait zu enthalten.' (Folgen noch einige Entscheidungen bezüglich der bei diesem Handel gefalle nen Beschimpfungen.) Beilage L. Auf einem gebotenen Taiding am 21. und 22. Juli 1589 wird in Georgen Spiegels 'Wirtshaus zu Natters

nach hinauf bis an Gezner gehörd und von der gehörd grad hinauf in den hintern Marpach und also deren revier als in der Farbmet und im Runggasholz.' Zum Beweise bringen die Natterer ihre „Anzüge' vor: „Zum ersten: Es wird allen bekannt sein, dass derGerolts- oderödenpach von unten an bis ins Gezner gehör und von dannen hinauf in den hintern Marpach zwischen baiden dörfern um holz und vichtrib das rechte march sei und dass die Gezner herdisshalb des pachs und marchs vor alters weder mit vichtreiben

oder holzhackhen gar kain fueg oder recht nie gehabt und noch nicht haben sollen. Zum andern, dass die zeugen wol wissen, dass die von Gezens über den Geroltspach in der Farmeben und daselbs um zu holzen gar kain fueg und recht haben, und wenn es geschehen ist, so geschach es hinterruggs durch die Sölleut, und dass die Natrer allzeit gar übel zufriden gewest, wenn sy gehört haben, dass inen die Gezner also holz weckgezwackht haben. Zum dritten werden die zeugen wissen, dass die von Naters vor Zeiten denen

, dass die Naterer zuegefaren und den zäun nidergerissen haben. Zum fünften: als die Gezner sich vor jaren unterstanden, in der Farmeben öffentlich holz zu hackhen, dass die Naterer hinausgefaren und dasselb holtz den Geznern ab iren wagen abgelegt und gen Naters gefiert haben, dass auch die Gezner gesagt haben, man möge inen das fueder lassen, sie werden in hin- khunft kains mehr hier hackhen, dass man es aber inen nicht vergunnt hat. Zum sechsten: als die Gezner enhalb des pachs einen neuen weeg

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Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 18 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
. Über Beschränkungen in der Holznutzung durch das Allmendregal melden die Quellen unseres Gebietes nichts, aber wahrscheinlich hat die Behörde auch bei der Holzentnahme ein wachsames Auge gehabt; wir wissen ja, wie groß der Holzverbrauch beim Pfannhaus in'Hall, beim Bergbau und im landesfürstlichen Haushalt war und wie genau die Forstgesetze schon in verhältnismäßig früher Zeit die Forstwirtschaft regelten. Daß um die Mitte des 16. Jahrhunderts das Holz in seinem Wert gestiegen sein muß, ersehen wir daraus

, daß der Holzbezug zum Streitobjekt wird. Viel leicht wurden um diese Zeit eben infolge des starken Holzverbrauches_ der lan desfürstlichen Betriebe die Maßnahmen der Behörden fühlbarer, oder die Bauern hatten Holz zur Genüge, doch mochte dieses infolge des Anwachsens der nahen Hauptstadt beträchtlich an Handelswert gewonnen haben. Ein langwieriger Streit zwischen Natters und Mutters vom Jahre 1550, in welchem vom Land richter zahlreiche Zeugen aufgeboten wurden, betrifft außer fraglichen Weide- rechten

auch die Behauptung der Natterer, daß die Mutterer kein Recht hätten, im Walde auf dem Schwaganger Holz zu fällen. Die vorgeladenen Zeugen, meist alte Leute von auswärts und daher am Gegenstand persönlich unbeteiligt, die in ihrer Jugend in der Gegend des Schwagangers das Vieh gehütet hatten, erklären nun fast übereinstimmend, daß vor alters die Mutterer am Schwag anger nach Belieben geholzt und das Holz, von niemandem beanstandet, im 148 Recordinische Bücher, lib. 11.

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1933
Zur Geschichte der Hofburg und der Rumergasse in Innsbruck
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Page 158 of 237
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 6. 1933 ; S. 42 - 48.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F.,6
Intern ID: 441951
? Hat sich in der Zusammensetzung im Laufe der Zeit eine Änderung vollzogen und welche Ursadien werden hiefür angegeben? Gibt es Staatswälder im Gemeindegebiet? Überwiegt der Waldbesitz der Gemeinde oder der Interessentschaften gegenüber dem Waldbesitz der einzelnen Bauern? Sind Lärchmähder in größcrem Umfang vorhanden? Wie wird das Holz abtransportiert? Wird getriftet und bestehen Klausenbauten für die Holztrift? Wie nennt das Volk die Plätze, an denen Holz geschlagen wurde („Brand, Mois' und dgL). Welche Geräte

würden. Der 'Wald ist mit Ausnahme von 18 Morgen, die zum Eichhof gehören, Allmende, und zwar hat die Gemeinde in den höheren Lagen Eigentums- und Nutzungsrecht, in den tieferen Lagen ist der Wald in sogenannte „eigene Teile' parzelliert, doch hat auch hier die Gemeinde das Eigentumsrecht, der Besitzer nur ein Nutzungsrecht, d. h. er darf — innerhalb des Forstgesetzes — das Holz schla gen, er darf aber den 'Waldteil, der auch nicht grundbücherlich eingetragen ist, nicht veräußern. Triftanlagen

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1933
Zur Geschichte der Hofburg und der Rumergasse in Innsbruck
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Page 99 of 237
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 6. 1933 ; S. 42 - 48.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F.,6
Intern ID: 441951
war, alljährlich zwölf Stämme für seinen Eigenbedarf zugewiesen 346 . Jedoch scheint diese Holzmenge den Leuten am Weerberg nicht genügt zu haben, da sie beim Tading erklärten, sie hätten aus eigener Machtvollkommen heit ihren Mitbürgern je 20 Stämme aus dem Gemeindewald zugebilligt. Dieser Forderung hat man offenbar in einem Ausmaße nachgegeben 34? , daß die Bauern in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an Ausfuhr von Holz denken konnten, allerdings nach Einholung einer landesfürstlichen Bewilligung

. Um aber durch bedeutende Holzausfuhr den Holzbedarf der Bergwerke um Schwaz nicht zu gefährden, mußte auch für das den Lehensassen zugesprochene Holz von den Bergherren von Schwaz im Falle des Verkaufes durch die Bauern das Vorkaufsrecht zugebilligt werden. Als im 18. Jahrhundert der Bergbau um Schwaz schon stark zurückgegangen war und zahlreiche Schmelzhütten in der Umgebung aufgelassen wurden, sank der Holzverbrauch in der ganzen Gegend bedeutend. Die bisher umverteilten Gemeindewälder am Weerberg, aus denen

die Bergwerke im Notfalle auf Grund des landesfürstlichen Waldregales ebenfalls Holz beziehen konnten, wurden nunmehr an die Gemeindemitglieder aufgeteilt. Die einzelnen Waldteile (= Lusse) wurden bestimmten Gütern verliehen und als Bestandteil des be treffenden Gutes erklärt 346 ; daher sah man den Verkauf eines Lusses ohne das Gut als unstatthaft an. Kam ein Hof durch Kauf, Tausch oder Tod, des bisherigen Besitzers in andere Hände, so mußte die damit verbundene Änderung der Inhaberschaft des betreffenden

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