¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
Zum sibenten werden die zeugen wissen, dass die Naterer das holz im Rung- gis vor alten Zeiten in paar gelegt und bei 50 jar zweimal allein ausgeholzt und vor 14 jarn alsdann dasselbe iren sölleuten zu irer behilzung eingegeben haben, von den Geznern ganz unverhindert und dass die Gezner höchstens haimlich am Runggis ain holz gehackht haben. Zum achten werden die zeugen wissen, dass, als der müllner am Geroltspach gras auf dem Natrer see abzumähen und wegfieren wollen, dass die Naterer
.' Dagegen behaupten nun die Götzner, daß sie: 1. „von altersher enhalb des Geroltspachs hinab zum Edenpach, von dannen hin zu Edenprunnen, hinauf an den Klobenstain, von demselben hinauf zu Saifis-gater, dann dem Schlatt nach über die Praitwisen und zum liechten Marpach hinauf järlich und wochenlich mit niessung des holz, auch bekherung der wun und waid mit allerlei vich allzeit riebiglich und unangefochten die recht und gerechtigkeit, audi tail und gemacht in nuz und gwer gehabt
und noch haben, welche orter und namen zwischen beiden nachberschaften auch allweg fir die rechten march erkhennt worden sein, wie sy audi durch die Gezner mit 29 khundtschaftleuten zurecht, ja überflüssig erwiesen worden sind.' 2. Es habe niemand jemals von der wöchentlichen Weidevergünstigung gehört, denn die Götzner hätten von jeher an allen diesen Orten zu jeder Zeit ihre Weidenutzung gehabt. 3. In der Farmeben hätten die Götzner von jeher Recht gehabt, nicht nur Holz zu sdilagen, sondern auch zu „wunden und zu waiden
'. 4. leugnen sie den Fall mit dem alten Posch. 5. Wenn die Natterer der Meinung waren, es sei ihnen von den Götznern Unrecht geschehen, dann hätten sie seinerzeit die Obrigkeit anrufen müssen. 6. Was den Weg anbelangt, könne niemand sagen, daß der Grund an dieser Stelle den Natterern gehöre, und diese seien für ihren Übermut ja auch von der Obrigkeit bestraft worden. 7. Im Runnges hätten die Natterer nicht allein die GÖtzner übervorteilt, wenn sie das Holz wirklich ihren Sölleuten zugeteilt hätten