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Category:
History
Year:
1907
Julius Ficker : (1826 - 1902) ; ein Beitrag zur deutschen Gelehrtengeschichte
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Page 535 of 593
Author: Jung, Julius / J. Jung
Place: Innsbruck
Publisher: Tipogr. Ed. Artigianelli dei D.d.M.I.
Physical description: XIV, 572 S. : 1 Portr.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Ficker, Julius ¬von¬
Location mark: II 105.052 ; II 64.739
Intern ID: 269721
festgesetzt. Das Strafrecht des Mannes ist Ausfluß seiner Gewalt gegen Frau und Kinder;- nur den Mißbrauch dieser Strafgewalt durch Verlockung zum Ehebruch von Seite des eigenen Ehemannes zum Zwecke, um der Frau sich zu entledigen, sucht das Recht hintanzu halten. Der Geschlechtsverkehr dritter mit der Geschiedenen ist zu lässig, die einverständliche Trennung ohne weiteres gestattet. Die Kirche eifert dagegen; ihre weitausgedehnten Ehehindernisse erleichtern jedoch die Scheidung

und verschiedene Schliche, besonders das eidliche Ver sprechen vor dem geistlichen Richter nicht wegen Ehebruch oder auf Wiederherstellung der Ehe zu klagen, werden verwendet, um die Trennung aufrecht zu erhalten. Eigenmächtiges Verlassen des Ehe manns, um mit einem andern zu leben, ist schwer strafbar, aber nicht so schwer wie Ehebruch, bei dem das Moment der Heimlichkeit als besonders die Ehre des Ehemannes verletzend gilt. Nach manchen Rechten kann der Mann gegen Ersatz auf die Frau verzichten. Der Frau

steht kein Recht auf Scheidung zu, sie kann die Wiederher stellung der Ehe nicht verlangen. Nur vermögensrechtlich wird unter schieden, ob die Frau schuldlos war oder nicht. Die Dos gebührt der schuldlosen Frau; ihr Zweck war es, die Lösung der Ehe zu er schweren, die Ehe vorn Konkubinat zu scheiden. Im folgenden behandelt Ficker die Bigamie, indem er an die bekannte Äußerung des Tacitus anknüpft. Die Sitte mag sie schon damals verpönt haben und die Kirche hatte keine Mühe ihre Forderungen

in diesem Punkte durch zusetzen. Durch außerehelichen Verkehr des Ehemannes jedoch werden die Rechte der Ehefrau nicht verletzt. Nicht die Treue gelobt in der Regel der Ehemann bei der Vermählung, sondern nur die Frau nicht zu verstoßen oder zu verlassen. Der Konkubinat ist bei den Franken noch lange neben der Ehe gestattet. Manche Rechte freilich, insbe sondere diejenigen, die einen rechtmäßigen Konkubinat kennen, ge währen der Ehefrau Genugtuung oder setzen Strafe, und Kinder aus solcher Ehe

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Category:
History
Year:
1907
Julius Ficker : (1826 - 1902) ; ein Beitrag zur deutschen Gelehrtengeschichte
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Page 24 of 593
Author: Jung, Julius / J. Jung
Place: Innsbruck
Publisher: Tipogr. Ed. Artigianelli dei D.d.M.I.
Physical description: XIV, 572 S. : 1 Portr.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Ficker, Julius ¬von¬
Location mark: II 105.052 ; II 64.739
Intern ID: 269721
, aber doch als medizinischer Schriftsteller geschätzt 1 ); desgleichen sein Sohn Kaspar 2 ), Die Gattin des alten Tourtual, Agnes, stammte aus der weitver zweigten Familie Schücldng 3 ); sie war eine schöne Frau, auch befreundet mit dem Hause der Annette von Droste-Hülshoff. Ihr Enkel Julius notiert: „Am deutlichsten ist mir aus der frühesten Zeit das Bild meiner Großmutter, einer lieben guten Frau, die zu früh starb 4 ); da saß ich neben ihr auf dem Kanapee, ließ mir die blinkenden Sternlein zeigen, Geschichten erzählen

und wie es in fremden Ländern aussieht. Wie sehnlich wünschte ich nicht erst lesen zu können, da man mir sagte, daß ich dann alles selbst lesen könne.“ Es war aber neben Frau Ficker noch eine jüngere Schwester derselben, JBerta, zu Hause. Sie wurde seine erste Lehrerin in der Sehreibkunst, als welche sie später, • schon verehelichte Freusberg 5 ), die ruhmvolle Laufbahn des Neffen teilnahmsvoll verfolgte, wie sie auch ihm von der Verwandtschaft stets die liebste blieb. Aber auch der Großvater ließ den kleinen

Job. Kaspar Sehücking, durch den der Name Kaspar in die Familie kam, Julius Ficker war auch auf den Namen Kaspar getauft, doch zog man schließlich Julius als Rufnamen vor (wie er gelegentlich erzählte). 4 ) Sie starb im Jahre 1840. —■ Das Zitierte aus Fickers Tagebuch. 5 ) Ihr Gatte war jener Oberlandesgerichtsrat Peter Freusberg („Onkel Peter“), den Temme, Erinnerungen S. 324, charakterisiert: „ein Mann, den ich als ehrlich kennen gelernt hatte“ (1848). — Frau Berta Freusberg starb 1886

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Category:
History
Year:
1907
Julius Ficker : (1826 - 1902) ; ein Beitrag zur deutschen Gelehrtengeschichte
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Page 29 of 593
Author: Jung, Julius / J. Jung
Place: Innsbruck
Publisher: Tipogr. Ed. Artigianelli dei D.d.M.I.
Physical description: XIV, 572 S. : 1 Portr.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Ficker, Julius ¬von¬
Location mark: II 105.052 ; II 64.739
Intern ID: 269721
■slen Eichenwald Westfalens), Reuthaus, das-seit 300 Jahren sich in der Familie vererbt hatte, Feldhaus (das zur Weide auf der Gälgheide, südwestwärts von Münster, berechtigt war) *), was auf die Studien von Julius Ficker nicht ohne Einfluß blieb. Da die Frau Präsidentin überdies von ihrem kinderlosen Onkel Gerhard Schücking den Landsitz „Haus Grael“ (jenseits der Lütken beck) * 2 ) geerbt hatte — der nunmehr der gewöhnliche Sommeraufent- halt der Familie -wurde — war sie mit irdischen

Glücksgütern vollauf gesegnet. Sie nahm zufolge dessen in den Kreisen der Geheimen Räte, die früher meist mit oder unter dem Präsidenten gedient hatten — so der Staatsminister und Oberpräsident Dulsberg, die Herren von der „katholischen Abteilung 11 in Berlin, wie Aulike u. a. —, des kleinen Adels, der wohlhabenden Bürgerschaft eine ansehnliche Stellung ein, auf die sie Wert legte und die sie mit Würde zu behaupten wußte. Sie war eine stattliche Frau (auch noch in späteren Jahren, wie die alten Freunde

dann (wie auch Nünning) der' Münsterseben Erbmännerfamilie von Bisch opic]- gehörend. Jetzt noch im Besitze der Frau Berta (Ficker verwitwete) Ulrich — Dazu gehört „der Maikotten", eine von den Münsteranern vielbesuchte Kaffee, Wirtschaft (wie seinerzeit „die Lütkenbeck", die im Besitz der Droste-Vischerino ist, wo der Dichter Graf F. Stolberg den Sommer verbrachte). 3 ) Die Münsteraner bewahrten allerlei altertümliche Bräuche, z. B. in Bezu» auf das Erbrecht, Einmal schreibt die Präsidentin an ihren Sohn: „Tante

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