¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
abzutreten, mit welchem er selbst sie innehabe, und die Landherren von Kärnten dahinzubringen,, dass sie seinem Schwager, dem Könige Johann, für die Kinder huldigen“ * 2 ); würde er, Heinrich, aber noch Söhne ge winnen, so sollte dieses Vermächtuiss keine Giltigkeit haben, und seine Tochter in Tirol und Kärnten nur erben, „was jede andere Tochter nach Landes Brauch und Recht erbt“. Stürbe er, ehe seine Kinder zu ihren Tagen kämen, so sollte sein Sahwager ihr Vormund sein, wie hingegen er der Kinder
Johannes. In Betreff der Ansprüche, die er theils wegen des erlittenen Schadens, theils von seiner Gemahlin Anna her an Böhmen habe, begnüge er sich vollständig mit dem, was die zwei Bischöfe entscheiden werden, und werde auf alle Rechte, die er auf Böhmen habe, verzichten, sobald ihm Alles, was Johann versprochen, geleistet sei 3 ). Inzwischen verstrich der Termin, der Tag des hl. Gallus, bis zu welchem der König von Böhmen versprochen hatte, die Braut dem Herzoge Heinrich zuzuführen
, und mit seinem Sohne selbst nach Inns bruck zu kommen, ohne dass das gegebene Versprechen erfüllt wor den wäre. Um eine etwaige üble Laune Heinrichs zu verscheuchen, erschien König Johann im Mai des folgenden Jahres in Innsbruck, erneuerte die im vorigen Jahre gemachten Zusicherungen, und ver sprach insbesondere seine Muhme Beatrix von Brabant und seinen Sohn Johann auf den nächsten 24. August (1325) nach Innsbruck zu senden, und wo möglich selbst dahin zu kommen, oder sich durch sei nen Eidam, den Herzog Heinrich