Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
(1386) und Näfels (1387) ausgedehnte Gebiete. Die Waffenruhe, welche Österreich 1388 auf sieben Jahre schließen musste und die dann 1394 auf weitere zwanzig. 1412 auf fünfzig Jahre verlängert wurde, erkannte den augenblicklichen Besitzstand an. Wie Luzern wurden jetzt auch Zug undGlarus, welche Glieder der Eidgenossenschaft geworden waren, von Österreich unabhängig, und außerdem blieb der Stadt Luzern der größte Theil des heilte nach ihr benannten Cantons, den Zürichern und Bernern
, welche Österreich links vom Rheine und südlich vom Bodensee noch behauptet hatte, namentlich der Stadt Freiburg und des Thurgaues. Nur die Städte Bheinfelden und Laufenberg, sowie das Frickthal blieben noch bei Österreich. Andererseits waren die österreichischen Vorlande auf dem rechten Rheinufer im Laufe der Zeit bedeutend erweitert worden. 1 ) Als die Herzoge von Österreich nach dem Tode Friedrichs des Schönen im Frieden von Hagenau (6. August 1330) Ludwig von Baiern als Kaiser anerkannten
und ihm gleichzeitig ihre Hilfeleistung zusagten, überließ ihnen dieser als Pfand statt einer ihnen für jene zugesicherte Geldsumme die Reichsstädte Sch affhausen, Rheinfei den, (A 11)- Breisach und Neuenburg am Rhein, 2 ) von welchen aber die erste # nach der Ächtung des Herzogs Friedrich ihre Unabhängigkeit erlangte. Im Jahre 1368 unterwarf sich die Stadt Fr ei bürg im Breisgau. die sich von ihrem Grafen losgekauft hatte, den . Herzogen von Öster reich, welche ihnen die Hälfte des dazu nöthigen Geldes zahlten
. Da nach einer Verfügung K. Karls IV. mit dem Besitze dieser Stadt auch die Landgrafschaft im Breisgau verbunden war, so setzten sie es durch, dass sie auch mit dieser belehnt wurden, obwohl der Graf die- *) Stalin, Wirfembergische Geschichte, 3, 294 ff. 495. 5G3 und meine „Ge schichte Österreichs', 2, 140. 294, 307 f.; 3, 177; 4, 203. J. v. Bergmann, Landes kunde von Vorarlberg (18G8): Sander, Beiträge zur Gesch. des Vorarlberg. Ge richtes Tannberg, 1. Heft (18SG) ; die Erwerbung der Vorarlberg. Herrschaft Sonnen