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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 123 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
die Wahl des Richters vor. überließ aber diesem mit den von den Bürgern gewählten Schöffen auch die hohe Gerichtsbarkeit. Schon 1257 gründete Ottokar II. am linken Moldauufer die „kleinere Stadt a Prag (Kl eins e ite) und verlieh den aus Norddeutschland ge kommenen Ansiedlern das Recht der Stadt Magdeburg; während die Neustadt, eine Schöpfung Karls IV. vom Jahre 1348. mit dem Bechte der Altstadt bewidmet wurde. Noch vor der Verleihung eines Stadtrechtes an die Prager, unter Ottokar

für die Rechtspflege und Ver waltung hatten. Die Städte im nördlichen Böhmen hatten Magdeburger Recht; ihren Mittelpunkt bildete Leitmeritz, an dessen Schöppenstuhl von den anderen appelliert wurde. 1 ) Die Städte im Westen mit dem Mittel punkte Eger waren mit Nürnberger Recht, die in den übrigen Theilen des Landes mit dem aus diesem abgeleiteten Bechte der Stadt Prag begabt. An diese giengen auch die Appellationen. Doch wendete man sich in zweifelhaften Fällen auch an Magdeburg oder Nürnberg selbst, bis Wenzel

IV. 1387 alle Appellationen ins Ausland untersagte und Leitmeritz und Prag als Berufungsinstanzen für die Städte mit verwandtem Bechte bezeichnete. Noch älter als in Böhmen sind die Stadtrechte in Mähren, 2 ) Schon 1213 bestätigte Ofctokar I, die durch seinen Bruder Wladislaw er folgte Gründung der Stadt Freudenthal „nach deutschem Rechte, das bisher in den böhmischen und mährischen Ländern etwas Ungewohntes und Ungebräuchliches war', Von dieser Zeit an sind durch den Mark grafen Wladislaw

, wie auch durch die Könige viele Städte theils neu angelegt, theils alte Burgflecken (wie Olmütz, Brünn, Znaim u. s. w.) in ') 1325 bestätigt König Johann dieser Stadt ihre früheren. Privilegien volentes, vi ipsi cices ivribus, liberlalibus et consuetudinibm Mcigdeburgensibus, quibits ab antiquo freti sunt, fruì in antea perpetuo debeant et gaurlere, et ad ens per omnes et singulas cintate* regni nostri Boemie, que eisdem utuntur iuribus, super dubiis sentuntm definiendis debeat haberi reoirms, sicut hactemis fieri

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 42 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
(1386) und Näfels (1387) ausgedehnte Gebiete. Die Waffenruhe, welche Österreich 1388 auf sieben Jahre schließen musste und die dann 1394 auf weitere zwanzig. 1412 auf fünfzig Jahre verlängert wurde, erkannte den augenblicklichen Besitzstand an. Wie Luzern wurden jetzt auch Zug undGlarus, welche Glieder der Eidgenossenschaft geworden waren, von Österreich unabhängig, und außerdem blieb der Stadt Luzern der größte Theil des heilte nach ihr benannten Cantons, den Zürichern und Bernern

, welche Österreich links vom Rheine und südlich vom Bodensee noch behauptet hatte, namentlich der Stadt Freiburg und des Thurgaues. Nur die Städte Bheinfelden und Laufenberg, sowie das Frickthal blieben noch bei Österreich. Andererseits waren die österreichischen Vorlande auf dem rechten Rheinufer im Laufe der Zeit bedeutend erweitert worden. 1 ) Als die Herzoge von Österreich nach dem Tode Friedrichs des Schönen im Frieden von Hagenau (6. August 1330) Ludwig von Baiern als Kaiser anerkannten

und ihm gleichzeitig ihre Hilfeleistung zusagten, überließ ihnen dieser als Pfand statt einer ihnen für jene zugesicherte Geldsumme die Reichsstädte Sch affhausen, Rheinfei den, (A 11)- Breisach und Neuenburg am Rhein, 2 ) von welchen aber die erste # nach der Ächtung des Herzogs Friedrich ihre Unabhängigkeit erlangte. Im Jahre 1368 unterwarf sich die Stadt Fr ei bürg im Breisgau. die sich von ihrem Grafen losgekauft hatte, den . Herzogen von Öster reich, welche ihnen die Hälfte des dazu nöthigen Geldes zahlten

. Da nach einer Verfügung K. Karls IV. mit dem Besitze dieser Stadt auch die Landgrafschaft im Breisgau verbunden war, so setzten sie es durch, dass sie auch mit dieser belehnt wurden, obwohl der Graf die- *) Stalin, Wirfembergische Geschichte, 3, 294 ff. 495. 5G3 und meine „Ge schichte Österreichs', 2, 140. 294, 307 f.; 3, 177; 4, 203. J. v. Bergmann, Landes kunde von Vorarlberg (18G8): Sander, Beiträge zur Gesch. des Vorarlberg. Ge richtes Tannberg, 1. Heft (18SG) ; die Erwerbung der Vorarlberg. Herrschaft Sonnen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 106 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Budolf abtreten. Dasselbe war mit Eg er der Fall, welches von Ottokar 1266, nachdem ihm Eichard von Cornwallis den Schutz der Eeichsgüter rechts vom Eheine übertragen hatte, in Besitz genommen worden war, während es früher deutsche Reichsstadt und dann, was es auch vordem gewesen, als Besitz der Staufer betrachtet worden war. 1 ) Als sich, aber Ludwig der Baier 1314 um die deutsche Krone bewarb, versprach er dem Könige Johann von Böhmen für seine Unter stützung Stadt und Land Eger um 20.000 Mark

Silber zu verpfänden. Dies trat im October 1322 in Kraft. Doch wurde Eger nicht mit Böhmen vereinigt, sondern unmittelbar unter den König und den von ihm ernannten Hauptmann gestellt und der Stadt die Zusicherung gegeben, dass von ihr keine Landsteuer erhoben und der Kämmerer von Böhmen mit ihr nichts zu schaffen haben sollte. Das Bauzner Land oder Budisin und Görlitz war schon 1076 vom Könige Heinrich IV. dem Herzoge Wratislaw IL von Böhmen ver liehen und mit einigen Unterbrechungen auch behauptet

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 166 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
des Plattensees und zum Vertes-Gebirge in den Händen der Türken, Siebenbürgen, das östliche Ungarn bis oberhalb Debreczin und das Comitat Abauj mit der Stadt Kasehau im Besitze Isabellas und ihres Sohnes. Kur den nordwestlichen Theil Oroafciens, den Westen des alten Slavonien (ungefähr bis zur Illova) und den Westen und Norden Ungarns hatte Fer dinand I. zu behaupten vermocht, wofür er aber dem Sultan ein jähr liches „Geschenk' von 30.000 Ducaten schicken musste. 1 ) Am 19. Juli 1551

musste zwar die Königin Isabella Siebenbürgen und. das östliche Ungarn gegen das schlesisehe Fürstenthum Oppeln an den König Ferdinand abtreten. Aber dies hatte einen neuen Krieg mit den Türken zur Folge, welche Temesvär mit dem ganzen Gebiete am linken Ufer der Maros, die Stadt Veszprim, Szolnok und das Thal der Ipoly eroberten. 1556 gieng auch Siebenbürgen 'wieder an Isabella und ihren Sohn verloren; jenseits der Theiß wurden nur Gyula, Szegedin, Debreczin und Szathmär von den Kaiserlichen behauptet. Am 1. Juni

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