Anemonen aus dem Tagebuch eines alten Pilgersmannes ; Bd. 3
reden, vnd Zugleich jedem zuerweegen über, ob eine einmuethig ausgefahlene ganz ruehige Wahl, vnd die Proscquirong derer mit jener in keiner Comicxion stehenter Haus-Rechten gegen einen Standt, so keinen Richter erkhönnen will, vnd alle Vergleichsmittln hochmüe- thig ausgeschlagen, die glcichnus eines Verworffmen Hans-Rechts ver diene : oder aber ob leicht villmehr mit weit besserem Fueg solcher Vorwurf sich auf Vnseren gegen theill schükhe, welcher ohngeachtet Vnserer öffentli che tl ?l'ot08wtionen
, ilnd langen zueworth, sich nicht allein in die ange- maste nichtige PossSssi«» Vnsers Erbthails proprio autiloritaw gesezet, son- dern auch nach der Handt deren Vns, vnd Vnserem Haus zugehörigen Pa- irimaninl- Landten (zu denen selben nicht den' geringsten anspruch hat) sich bemächtiget, solche ans das Bluet anssaugen lasset, Vnsere angeb ohr ne Ständte, vnd Vnterthannen ans eine niemahls im Reich er hörte Arth zn ablegung eines nichtigen Eydts der Treu vnd deß Gehorsambs bezwinget, ia so gar Vns
, Vnserm Haus, und dem ganzen Rom. Reich zum doZpset sich Bnterfanget, in solchen Landten, welche dem Kayser und Reich Zu Lehen gehen, und gegen ein Hans, wo, Gott sey Danckh, nebst dem Stam noch mehrere Linien bey leben seyend , eilte ganz vnbefuegte, sogenannte Administration aufznstellen, vnd was der einstens im Reich daraus für eine Verwürrung, und bedauerliche folgen entstehen werden, wan es endlich soweith khommen sollte, das, wie man jenseithig den Vorgang zeiget, einem jeden aitbem Reichs