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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 157 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
— 138 — schloss die Regierung: „und so steht es bei E. D. beiieheu, ob E. 1), solche originalia hinausfolgen lassen oder nicht* 1 * gegen Zurücklegnng der davon gemachten Abschriften 1 ). Die in der vorletzten Antwort der Regierung enthaltene starke Betonung der angeblich in Innsbruck liegenden Schriften konnte am allerwenigsten Bienner gelegen sein. Um allem weiteren vorzubeugen, sandte er alsbald an sie das Dekret: „Man hat gleichwol zu hol aus eurem bericht ersehen, was für rhaetische

bundsbriet und andere Schriften 1640 nach hol gegeben wurden. Weil aber das Hofdekret vom 12. Juli des klaren Inhalts ist, dass den beamten in Feldkirch aufgetragen werde, in den dort liegenden hündischen urkunden nachzuschlagen und extract hieher zu senden und unterdessen die urkunden zu ver wahren, so werdet ihr die notdurft sogleich auszufertigen und nach hof wieder zu berichten haben 112 ), Nachdem Ferdinand Karl die selbständige Regierung an getreten hatte, sollte auch in Pretigau die Erbhuldigung

jetzt keine Zeit, weil sie mit der Feld arbeit beschäftigt seien 4 ). Einige Monate später ergeht von Hof aus wieder der Befehl an die Regierung, über den Inhalt der in Feldkirch verwahrten Schriften zu berichten, deren Ein- *) Antwort der Regierung vom 11. Äug. 1644. Vom gleichen Da tum ist Kästners Bericht, welcher darin versichert, von den Urbarien und dem Landsatzungsbuch Davos nichts zu wissen, sie auch nie gesehen zu haben. -) Claudia an Regierung 17. Aug, 1644. Or. und Koni., letzteres zum Teil

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 45 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
Heren man auch Abraham bei Gelegenheit dieses Streitfalles beschuldigte: er habe „die processchriiten aus der regierung kanzleizimraer expracticirt, die original», so löbliche regierung ohne zweifei den parteien mitzuteilen bedenken getragen, in seinen handen behalten, entgegen ungültige falsche copien hin- eingelegt, wodurch die prozess confnndirt, die Wahrheit vertuscht geblieben und die unschuldigen hierunter leiden müssen;“ er habe „soweit seine practica bei der obrigkeit

als sonst durch heimliche mittel, bei der gegenpartei gehabt, dass er nicht allein ihre fürnehmung gewusst sondern gar was eine hohe obrigkeit ■darin mit bericht ergehen lassen wollen.“' Zur Vermeidung von Praktiken würfen sonst den Parteien die Beferenten nicht init- geteilt ater Abraham habe den Referenten erfahren und sich mit demselben von einem Fall zum andern unterredet, die Gut- ' achten und „secretissima“ der Regierung zu lesen bekommen, davon Abschriften genommen und seine Bevisionsachrift dar nach gerichtet

; ja der Referent seihst habe ihm „die Schriften gestellt und dannoch in causa sein meinung und parere sin- ceriter Ihrer F. D. vermeintlich überreicht.“ Es sei zum Ver wundern, wie Abraham diejenigen, welche bei der Regierung sind, mit allerlei Verehrungen und „sraaralien“ an sich zu ziehen suchte und so di© Justiz „comnnpirte.“ Auf der einen Seite ein verwegener „Ütigatar“, der auch vor dem Meineid nicht zurftekschreckte, habe Abraham andererseits auch „die obrig keit hintereinanderzubringen sich eusaerlich

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 254 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
235 mich veranlasst hat. Die Landesordnung untersagt ausdrück lich, Jemanden zu strafen, ohne ihn zu hören; ich aber bin nicht gehört worden 1 ). Dem Beispiel des Kaufmanns folgte der Frächter. Franzin (ein gebürtiger Nonsberger) klagte auf Schadenersatz, weil seine Fuhr Tage lang in Kolman aufgehalten worden, er damit in Miskredit gekommen und andere „sam“ versäumt habe. Er for derte, dass ihm der Zöllner 100 Gr. Vergütung leiste 2 ). May’s Klageschrift gieng von Hof an die Regierung

zur Rückäusserung. Die von Bieuner verfasste Antwort nennt die Eingabe des Juden eine „anzügige“ Beschwerdeschrift. Bei der Regierung könne sich Niemand erinnern, jemals befohlen zu haben, dass dem Abraham ein Stück aufgehalten werde, daher geschehe ihnen allen mit „dieser zulag ungütlich“, und sie er suchen daher, gegen May „ernstliche demonstration“ vorzuneh men, damit man von ihm „unangetastet“ bleibe 3 ). Mit dieser Entgegnung wurde dem Hebräer die Grundlage entzogen, um noch weiterhin die Regierung

zu haben, „dass ihm Abraham einiges stuck aufzuhalten anbefolhen worden.“ So lautet dann auch das Or. Dass Bienner diese Worte in bestimmter Absicht wählte, geht aus seiner spä tem Anssage hervor, welche lautet: Die Dekrete von Hof und May’s Sup plikationen behaupten, man habe befohlen, Sachen des Abraham May zu arrestiren; das ist aber weder von der Regierung noch vom Officium Sa nitatis geschehen; denn seines Namens wird im Arrestationsbefehle mit keinem Buchstaben gedacht, da die Waaren weder sein Zeichen

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 309 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
290 Kurz darauf laugte auch die Entgegnung Abrahams bei der Regierung ein: Indem ihr von mir wissen wollt, was ich mit meinem Sohn zu sprechen habe und was die Ursache seiner Flucht sei, sehe ich eure „diffidenz“ gegen mich; ich trage deshalb Bedenken, über diesen Punkt etwas Schriftliches von mir zu geben. Die Zeit und der Ausgang werden lehren, dass die Macht meines Lohnes von einer „sonderbaren oder andern nrsaeh“ herkommt. Nochmals ersuche ich um die Erlaubnis, mit meinem Lohne zu sprechen

übernahm. Aber beim Sohne des reichen Ahra ham wollte man sich solche Kosten ersparen. Noch vor dem Vollzug der Taufe war die Regierung der Meinung, der Vater sei zu verhalten, für die „alimentation“ seines Christ geworde nen Kindes zu sorgen. Der zürnende Abraham wollte davon ') Die Bauschronik der Jesuiten in Innsbruck berichtet zu 1648 : In diesem Jahre wurde ein jüdischer Knabe von 15 Jahren getauft, ob gleich seine Eltern aufs äusserste widerstrebten. Der Erzherzog war Pate. Der Knabe Mess bisher

Samuel und jetzt heisst er Ferdinand Sigmund. — Die Regierung sandte noch am gleichen Tag einen Bericht über die Konfrontation an Hof; er ist nicht erhalten.

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 255 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
wie den Gegenschreiber, und ihnen eine Verantwortung abforderte. Die beiden. Männer in Kolman verwahrten sich feierlich dagegen, dass sie nach Angabe des Juden „gewalttätig und eignen wil lens" gehandelt hätten. Sie legten eine genaue Darstellung des Geschehenen vor und schlossen dem die empfangenen Befehls originale hei 2 ). Damit war der Angriff May’s auf die Beamten in Kolman abgeschlagen, und die Herren Kammerräte erklär ten nun der Erzherzogin: was geschehen ist, geschah auf Be fehl der Regierung, deren Motive

wir nicht kennen; deshalb können wir von der Kammer kein ferneres Gutachten mehr erteilen 3 ). Da mit der Kammer nichts zu richten war, begann May seine Aktion von vorne. Er ersuchte um Mitteilung aller auf die Arrestirung Bezug nehmenden Originalakten, um denn doch noch aus denselben den zu belangenden Urheber herauszufin den. Abermals verwies die Regierung auf ihre Erklärung vom 22. Mai 1635 4 ); aber von Hof aus gedrängt, liess sie noch weitere Erhebungen vornehmen. Man untersuchte auf der Post, im Taxamte

und in der Registratur. Weder im „postbuch“, noch im „monatshuschen“ oder im „ausklaubbuschen“ der Re gistratur war etwas zu finden. Der geheime Rat inquirirte den Regimentssekretär Georg Stark, welcher die drei Regierungser lässe des Jahres 1634 5 ) ingrossirt hatte. Stark legte das von ‘1 Eingabe von „Mars May’s Erben“ an Claudia, präs. 18. Sept. 1635. a ) Poek und Gegenschreiber Isak Ingram an die Kammer 9. Okt. 1635. * 1 ) Kammer an Claudia 7. Nov. 1635. •* *) Regierung an Claudia 18. Febr. 1636. Unterschrieben

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 252 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
zu erreichen waren. Aber die am 13. September erst abgegangenen fünf Kisten wurden eingeholt. Sie hatten die Zollstätte Kolman eben passirt, als der dortige Zöllner Michael Fock von Amholz den Befehl von Innsbruck bekam. Er eilte sogleich dem Fuhrwerk nach, traf es in Blumau und nahm die Ladung in Verwahrung. Die Regierung belobte darob den Zöllner und schärfte ihm nochmals ein, nichts von der Sen dung „distrahiren“ zu lassen 2 ), Unterdessen führte der Frächter bittere Klage, dass er zu seinem Schaden

so lang aufgehalten werde. Dies erwägend, gab die Regierung Ross und Wagen frei, aber die fünf Ballen musste Pock zurückhalten, in Gegenwart von Zeugen öffnen und ein darüber angelegtes Verzeichnis nach Innsbruck ein schicken 3 ). Das Auseinanderlegen der Waaren hatte in diesem Falle nicht den Zweck, um sie einer Bäucherung zu unter ziehen, sondern um nach ihrer Qualität und Menge Ersatz und Strafsumme an den Fiskus festzustellen. Denn hier handelte es sich zunächst um gewöhnliche Kontrabande

der Regierung. s ) Regierungsmandat v. 23. Sept. 1634, gefertigt von Al, v. Schwendi und Bienner. *) Mandat vom 27. Sept, ausgestellt von Wolkenstein und Bienner.

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