Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
. 19 ) Aber römische Lagerorte waren, selbst wenn sie an Umfang und Bedeutung manche Munizipien übertrafen, rechtlich keine städtischen Gemeinwesen. Sie wurden es vielmehr erst, wenn ihnen, wie dies seit Traian und Hadrian vielfach vor kam, die Stellung eines Munizipiums oder einer Kolonie einge räumt wurde. 20 ) Zu derartigen Stadtrechtsverleihungen ist es je doch, soviel wir sehen, in Rätien nicht gekommmen. Selbst Castra Regina, für das ein aeditis territorii contributi et kannabaram Re ginen siam bezeugt
dieser Legion ausge r schiedene Bereich der Lagerbuden samt Acker-, Garten-, Weide- und etwa auch Waldland zu verstehen (vgl. über derartige territorio, u. a. K. Schu macher, Skdlungs- und Kulturgeschichte der Rnemlande 2, 1923, S. 212). Castra Regima wurde auch schlechtweg als legio bezeichnet (vgl die Meilensteine Vollmer, Nr. 485, 488, S. 154 f. und Reinecke, Vorgeschichts freund 4, S. 40). Darüber, daß römischen Lagerorten keine städtischen Territorien zustanden; vgl. Mommsen, Hermes 7, S. 311