Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Author:
Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Place:
Bozen
Publisher:
Verl.-Anst. Athesia
Physical description:
263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Language:
Deutsch
Notations:
Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Subject heading:
g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Location mark:
II 23.391
Intern ID:
93021
der Präfekt die Behörden auf, die Steinmetze ihres jeweiligen Amtsbezirkes zu warnen, keinerlei Grabinschriften auszuführen, wenn die Besteller nicht in der Lage seien, die Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde vorzuweisen. Am 23. Juli 1929 wurde in der „Provincia di Bolzano' eine vom 20. Juli 1929 datierte amtliche Verlautbarung des neuen Amtsbürgermeisters von Bozen, Feiice Rizzini 2 ), veröffent licht, die die Aufhebung der Doppelsprachigkeit in der Stadt Bozen betraf. Rizzini bezog
sich in seinem Erlaß auf eine Mit teilung der kgl. Präfektur der Provinz Bozen, daß mit 1. Oktober 1929 in den Volksschulen der Gemeinden Bozen, Meran und Kaltem der Unterricht ausschließlich in italienischer Sprache erteilt wird, und setzte nun für die Stadt Bozen jene Artikel 1 und 2 des Dekretes vom 28. Oktober 1923 des Präfekten Gua- dagnini in Kraft, die in allen anderen Gemeinden Südtirols bereits durch den Präfekturerlaß vom 1. Oktober 1927 3 ) bzw.
14) Vgl. AAA XXIV (1929), S. 442, und I.N., 26. 3. 1929. 15) Bei den „Wahlen' vom 25 . 3. 1934, die nach dem Modus des „Plebiszits' vom Jahre 1929 abgehalten wurden, stimmten in der Provinz Bozen bei 56.952 Stimmberechtigten 48.542 für die „Kandidaten' der nationalfaschistischen Ein heitsliste und 516 dagegen; 42 Stimmen -waren ungültig. (.Vgl. „Dolomiten' vom 26 . 3. 1934, und D.S., 1. 4. 1934.) 16) Zitiert nach AAA XXIV (1929), S. 443, Anm. 1. „übers.: „Ich bin überglücklich, Ihnen mitteilen
an den Quästor und an alle Amtsbürgermeister der Provinz Bozen sowie an das Divisionskommando der Carabinieri in Bozen ein Rundschrei ben !), in dem er beanstandete, daß Grabinschriften auf den Friedhöfen immer noch in deutscher Sprache abgefaßt werden. Marziali ordnete an, daß für jede Grabinschrift die Genehmigung der Polizei eingeholt werden muß, bevor sie öffentlich ange bracht wird; für Grabinschriften in deutscher Sprache sei die Genehmigung zu verweigern. Am Schluß des Rundschreibens forderte